Schmerzensgeld

Benutzer gelöscht?

Frage gestellt am
12.08.2011 um 21:54

Ich hatte im januar 2009 einen Bandscheibenvorfall, der konservativ behandelt wurde. Danach ging es mir besser. Im Juli bekam ich starke Zahnschmerzen, mußte mir vor meinem Zahnarzttermin noch nach der Arbeit vom Geldautomaten die 10 € für die Praxis abholen, und beim Betreten des Kassenraumes rutschte ich aus- an diesem Tag hatte es sehr stark geregnet- fiel auf den Rücken, die Trennwände der Sparkasse, die an und für sich schon geschlossen hatte, gingen auf, und drei Angestellten fragten mich, ob mir etwas passiert wäre. Ich war natürlich sofort aufgesprungen, sagte nein, holte mein Geld, und die Zahnschmerzen stellten sich als Wurzelentzündung heraus. Danach bekam ich sehr starke Beschwerden in meinem Bein, ich bin fast verrückt geworden, und nachdem ich einige Ärzte konsultiert hatte, schickte mich endlich der Orthopäde zum Mrt , wo sich ein Bandscheibenvorfall L4/5 herausstellte. der nerv war schon nicht mehr am pulsieren.
Ich wurde im Oktober 2009 operiert, danach hatte ich einen Rezidivvorfall im März 2010 mit Op und dann nochmal eine Op im Juli 2010 an der gleichen Stelle. Es war ein Kampf, eine Schwerbeschädigung von 30% zu erlangen, da ich noch voll im Berufsleben stehe, und in dieser Zeit habe ich meine Versicherung angeschreiben und einen Bogen für meine Unfallversicherung ausgefüllt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich die Bank verklagen muß, welches ich auch getan habe. Es ist nun schon ein Jahr her, es würde ein Gutachten vom Fußboden erstellt, darin stand, es wäre möglich, mit glatten Ledersohlen und schnellen Schritte, dort auszurutschen.
meine Frage ist nun, hat sich die Bandscheibe durch den Sturz so stark verändert, daß ich diese starken Schmerzen hatte und operiert werden mußte.
Bei mir liegt es nun, den Beweis anzutreten, aber ich hatte ja damals diese starken Zahnschmerzen und habe auch in der Bank nicht so sehr auf meinen Rücken geachtet, da ich sowieso leichte Schmerzen immer im Rücken hatte.
Wie kann ich beweisen, daß die erste Op durch den Sturz notwendig war, und wenn die erste Op, bedingt durch den Sturz nicht gewesen wäre, ich mir die anderen beiden erspart hätte.
Auch mein jetzigen Leben, ich bin zwar immer noch voll berufstätig, habe aber immer Rückenprobleme, meine lebensqualität ist stark eingeschränkt, auch mein Intimleben, mein Familienleben leidet darunter, ich kann meine Enkelkinder nicht mehr auf den Arm nehmen etc.
Da möchte ich schon eine gewisse Summe Schmerzensgeld erhalten, damit ich noch ein wenig mehr Lebensqualität habe. Es ist nur so, daß es schwer zu beweisen ist, da ja ein gewisser Vorfall schon vorlag, der aber nicht operiert werden mußte, sondern erst nach dem Sturz. Gibt es Gerichtsurteile?
Mein Rechtsanwalt möchte gern Arztbericht von mir, aber ich habe den Sturz zwar erwähnt, aber mehr meine stärkeren Rückenprobleme, und die Vorgeschichte nimmt kein Arzt so ernst...............

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1 Antworten:

Benutzer gelöscht?

12.08.2011 23:59

Hallo Lanegrita,
schreibe das genau so auf wie jetzt, also wie alles angefangen hat usw. Dann schicke dieses Schreiben an deine Krankenkasse mit der Bitte, es beim MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) prüfen zu lassen. Evtl. wirst du dort hin eingeladen zur Untersuchung. Arbeitest du oder bist du noch krank geschrieben?
LG und gute Besserung

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