Anonymer Benutzer Frage gestellt am 11.07.2011 um 23:30
Kann man von jemandem Schmerzensgeld verlangen,wenn dieser Schuld an einer Reihe von Folgeerkrankungen ist? In diesem Fall geht es um meine Schwägerin,die psychisch sehr krank ist und häufig mit Pilzen im Mund infiziert ist.Verbotenerweise hat diese öfter aus meinen Flaschen getrunken und aus den Töpfen gegessen,wodurch ich früher oder später auch den Pilz bekommen habe.Seit Monaten muss ich nun gegen Pilze im Darm und in der Speiseröhre kämpfen,die trotz Behandlung nicht weggehen,habe 10 kg zugnommen,leide seitdem an immer schlimmer werdenden Depressionen,ständigen Hautjucken,Verstopfung und einer chronischen Blaseninfektion. Mich machen diese Pilze noch fertig,allein die ständigen Arztbesuche rauben mir meinen letzten Nerv! Von der finanziellen Belastung ganz zu schweigen.
Liebe Anonyme,
einen Anspruch auf Schmerzensgeld hast du sicherlich, zumindest moralisch.
Juristisch gesehen sieht die Sachelage ein wenig anders aus. Du bist in der Beweispflicht. Das heißt im konkreten Fall musst du nachweisen, genau aus diesen Gründen erkrankt zu sein. Das sollte recht schwierig sein, da es unter der Ärzteschaft nicht einfach sein sollte, Eingeständnisse von Behandlungsfehlern zu erhalten.
Oftmals sind zeitaufreibende, finanziell belastende Prozesse auf privatrechtlichem Klageweg von Nöten, um eventuell zu seinem Recht zu kommen. In diesem Fall sehe ich es als völlig unwahrscheinlich, so trostlos das auch klingen mag.
Gute Besserung! LG Jacko
an deiner Stelle würde ich mir als erstes vom Arzt bestätigen lassen, seit wann du erkrankt bist, was die Ursache ist, welche Krankheiten du dadurch hinzubekommen hast und mit welchen weiteren Folgeerkrankungen gerechnet werden kann. Als nächstes würde ich versuchen, Nachweise zu finden, die eindeutig den Zusammenhang zu der Schwägerin herstellen (z.B. Kopie von ihrem Attest; Zeugen, die gesehen haben, wie sie aus deinen Flaschen trank und Töpfen aß). Mit dem dann vorhandenen Wissen und Unterlagen an einen Rechtsanwalt für Strafrecht (oder andere örtliche oder online Rechtsberatung) wenden, denn der kennt sich mit Sicherheit auch mit dem Zivilrecht aus. Da deine Schwägerin psychisch sehr krank ist, vermute ich, dass ihr kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, somit fällt die Variante mit dem öffentlichen Recht (StGB) weg, da eine einfache Fahrlässigkeit nicht ausreicht. Es bleibt der Weg über das BGB (zivilrechtlich). Das heißt, ich widerspreche hiermit der Antwort von Anja, denn eine Strafanzeige beträfe das StGB und eine Klage auf Schmerzensgeld im eigentlichen Sinne beträfe das BGB. Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben, weise aber darauf hin, dass ich nicht für die Richtigkeit garantiere.
Genau. Angezeigt werden müsste sie und Du musst einen Zivilrechtsprozess anstreben. Strafrechtlich passiert da nichts. Die Lage an sich ist äußerst schwierig, so wie Du sie beschreibst, es sieht nicht sehr nach Erfolgsaussichten aus. Man wird Dir eine Mitschuld eventuell zusprechen, Du hättest Deine Sachen besser sichern sollen. Ist sie psychisch krank, wird auch kaum was passieren bis hin zur Schuldunfähigkeit (je nachdem, was sie hat) Dazu kommt, hat sie keine Mittel, um Schmerzensgeld zu zahlen, dann wird sie auch nicht dazu verknackt. Wo nichts ist, da kann man auch nichts holen. Solltest Du das durchziehen und sie wird nicht verurteilt zur Zahlung des Schmerzensgeldes oder Schadenersatz, dann zahlst Du auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten, also, ohne Rechtsschutzversicherung würde ich den Schritt gar nicht wagen. Und da gibt es ohnehin erst mal eine Beratung und dann wird erst geschaut, ob die Rechtsschutz Dich da vertreten will.
Verlangen kannst du es von ihr, das hat dann aber keine rechtliche Grundlage.
Wenn, dann musst du sie auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagen (zivilrechtlich).
Und da müsste erstmal eine Verurteilung wegen (fahrlässiger) Körperverletzung erfolgen.
Also müsstest du erstmal Strafanzeige stellen!
Ich denke auch, dass dies hier nicht die richtige Plattform für Deine Frage ist. Schau doch mal bei "gute-frage.net" vorbei, vielleicht kann Dir dort jemand weiterhelfen? Persönlich denke ich nicht, dass Du Anspruch auf Schmerzensgeld hast, aber ich gehe da ja nur nach meinem Bauchgefühl...
Du schreibst, dass deine Schwägerin psychisch sehr krank ist, somit wäre überhaupt in Frage zu stellen, ob sie für ihre Handlungen im Sinne des StGB`s zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Mit weiteren Details in dieser Richtung bin ich nicht vertraut - vielleicht können da andere User noch hilfreiche Antworten geben.