Autofahren nach Bypass-OP

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
10.06.2010 um 08:40

Hallo,

ich habe im Februar 3 Bypässe bekommen. Bekannte meinten, dass man eine bestimmte Zeit danach kein Auto fahren dürfte. Ist das wirklich so und wenn ja wie lange nicht?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1959(51 Jahre)
Gewicht: 85,0 kg
Größe: 185,0 cm
Eingetragen durch: Patient
Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

3 Antworten:

Anke
Benutzerbild von Anke
10.06.2010 09:08
http://www.herz.at/therapien/Herzoperation/herzoperation_1.htm

Schau mal da nach, da findest du ganz viele Informationen was du wann darfst und was nicht. Zur Sicherheit würde ich aber immer erst den Arzt fragen.
Gute Besserung und LG Anke
Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Benutzer gelöscht?

10.06.2010 09:03

Auto fahren nach der Herz-OP? Ab wann?


Verkehrsmediziner und Kardiologen haben unterschiedliche Richtlinien

Darf man nach einem Infarkt oder nach einer Herzoperation ohne Bedenken wieder Auto fahren? Diese Frage wird sehr oft gestellt. Auch Ärzte kennen nicht immer die aktuelle Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Die Antwort hängt natürlich auch vom Einzelfall ab und ist nicht für alle Herzoperierten gleich.


Allgemeines

Generell dürfen Sie nicht fahren, wenn Sie Ihr Auto nicht mehr sicher beherrschen – dafür sind Sie selbst verantwortlich. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Ihr Auto stehen lassen müssen, wenn Sie betrunken sind, sich den Arm gebrochen haben oder Ihre Brille verloren haben. Schwieriger ist die Entscheidung bei Krankheiten oder Operationen, die sich nicht so offensichtlich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken wie ein gebrochener Arm. Hier müssen Sie den Arzt als den Sachverständigen in allen Gesundheitsfragen zu Rate ziehen.

Sicht der Verkehrsmediziner

Verkehrsmediziner haben recht strenge Anforderungen an die Verkehrstüchtigkeit. In ihren „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ heißt es, dass Patienten drei Monate nach einem Herzinfarkt nicht Auto fahren dürfen, selbst wenn alles unkompliziert verlaufen ist.


Zwar wird diese Vorschrift nicht bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft – wie etwa die Alkoholkontrolle –, aber bei einem Unfall kann es kritisch werden. Denn wer nicht fahrtüchtig ist und einen Unfall verursacht, kann sich strafbar machen, und es kann sogar passieren, dass die Haftpflichtversicherung verursachte Schäden nicht zahlen muss. Solche Schäden können im schlimmsten Fall in die Millionen gehen und eine ganze Existenz vernichten.


Aus Sicht der Verkehrsmediziner gilt nach der Bypass- oder Klappenoperation das gleiche wie nach einem Herzinfarkt, also drei Monate Fahrverbot. Der medizinische Fortschritt bringt es aber mit sich, dass Herzerkrankungen immer besser und auch schneller behandelt werden. So bleibt ein Infarkt viel kleiner, wenn sofort mit einem Kathetereingriff behandelt wird. Auch erkennt man heute bereits winzig kleine Infarkte, weil die Untersuchungsmethoden empfindlicher geworden sind. Ob auch solche kleinen Infarkte für die Verkehrstüchtigkeit eine Rolle spielen, ist ungeklärt. Wahrscheinlich werden die strengen Vorschriften der Verkehrsmediziner früher oder später gelockert. Wann und wie ist aber noch nicht abzusehen.

Sicht der Kardiologen

Der Fachverband der Kardiologen in Europa, die Europäische Gesellschaft für Kardiologie, hat schon seit langem eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Auto fahren und Herzkrankheiten betraut. In dieser Arbeitsgruppe haben sich Kardiologie-Experten eingehend mit dem Thema beschäftigt und eigene Empfehlungen herausgegeben, die von den Vorschriften der Verkehrsmediziner deutlich abweichen. Dort heißt es, dass Patienten vier Wochen nach einem Herzinfarkt oder einer Herzoperation wieder fahren dürfen, solange keine weiteren Symptome oder Einschränkungen bestehen. Diese Beurteilung entspricht eher der Realität, ist aber für deutsche Richter nicht bindend.

Besonderheiten im Einzelfall

Für den Einzelfall kommt es vor allem darauf an, wie die aktuelle körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Betroffenen nach dem Infarkt oder nach der Herzoperation ist. Es sollte keine schwere Herzschwäche bestehen und es dürfen beim Auto fahren keine Herzbeschwerden auftreten. Besonders gefährlich sind Herzrhythmusstörungen, die zu plötzlichem Kollaps oder Bewusstlosigkeit führen können. In solchen Fällen kann sogar auf Dauer ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Natürlich können auch andere, zusätzliche Erkrankungen die Fahrtüchtigkeit zusammen mit der Herzerkrankung weiter einschränken. Hier muss der Arzt sich ein umfassendes, ganzheitliches Bild verschaffen, um eine individuelle Empfehlung geben zu können. Für Berufskraftfahrer gelten übrigens andere, strengere Bestimmungen.


Hat der Arzt eine Meldepflicht?

Im Normalfall geht die ärztliche Schweigepflicht vor. Der Arzt hat keine Meldepflicht gegenüber den Behörden. Nur in Extremfällen, wenn unmittelbar Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen abzusehen ist, kann er aus eigenem Ermessen die Schweigepflicht durchbrechen und Polizei oder Behörden informieren.


Unsere Empfehlung

Am sichersten ist es, sich an die strengen Vorschriften der Verkehrsmediziner zu halten und das Auto in den ersten drei Monaten stehen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, läuft Gefahr, im Falle eines (Un-)Falles in große Schwierigkeiten zu kommen. In Einzelfällen, die sich schon vorher wieder „topfit“ fühlen, kann nach einer sorgfältigen Untersuchung das Fahren etwas früher erlaubt werden – jedoch keinesfalls vor Ablauf von vier Wochen.

Quelle: http://www.bless-online.de/herzclub/autofahren_v.html

Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Mr XXX
Benutzerbild von Mr XXX
10.06.2010 08:51

Hallo Hausarzt fragen !!! Gruß Mr XXX

Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Weitere Fragen zu

Verwandte Fragen

[]