Methylpheni Tad Medikinet

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
26.08.2009 um 12:34

Wer zahlt das Medikament ???
Gibt es bei Hartz IV Härtefallentscheidung oder eine KK die zahlt ??

Patientendaten

Geburtsjahr: 1965(44 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 56,0 kg
Größe: 162,0 cm
Eingetragen durch: Arzt
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1 Antworten:

Layla06
Benutzerbild von Layla06
26.10.2010 13:48

Also bei "Kindern" unter 18 Jahren zahlt die Kasse.
Man sollte sich jedoch erst einmal einen Facharzt für ADHS suchen, d.h. bei Kindern ein Neurologe, falls kein Psychiater notwendig ist (sollte man über eine anständige Diagnose herausfinden), und bei Erwachsenen sind meist nur Psychiater bzw. solche Kliniken zu finden, die ein ADHS bei Erwachsenen behandeln.
Ich habe fast zwei Jahre gesucht, um einen anständigen Arzt zu finden, weil kaum einer herausposaunt, dass er ADHS behandelt...
Hat man eine passende Dosis bestimmt, kann es auch teilweise ein Hausarzt verschreiben, allerdings tun dies die meisten nurunter der Bedingung, dass man regelmäßig zur Kontrolle beim Facharzt geht.
Dann bekommt ein unter 18-jähriger ein Kassenrezept (allerdings sollen Retardmedikamente wie Concerta und Medikinet Retard bald nicht mehr von der Kasse übernommen werden, da zu teuer! -> Info vom Bundesverband für ADHS).
Bei Erwachsenen über 18 wird das Medikament offiziell nicht mehr von der Kasse übernommen, aber die Kostenübernahme, häufiger als man denken könnte, stillschweigend geduldet.
Das ist jedoch ziemlich riskant und man muss Glück haben, dass der Arzt die Rezepte überhaupt als Kassenrezept ausstellt, da nämlich bei eventuellen Regressansprüchen (Rückforderungen) der Kassen, das Budget des Arztes belastet wird.
Dieses Theater hat hoffentlich irgendwann einmal ein Ende, da es nun eine anerkannte Studie gibt, die belegt, dass ADHS genetisch bedingt und somit erblich ist und auch nicht so einfach mit 18 Jahren aus dem Körper "verschwindet"! Welch´Ironie, dass ich (wie auch tausende andere Betroffene!) um das herauszufinden nur einige Tage brauchte und die Forschung es erst nach zig Jahren preisgibt!
Also kurz und knapp: die Kasse zahlt bis 18, dann offiziell nicht mehr. Auf meine Anfrage an Sozialämter und Arbeitsagenturen sowie ADHS-Verbände gilt dies nicht als Härtefall, da nicht offiziell anerkannt! Dies ist so bei Erwachsenen, bei Kindern weiß ich das jedoch nicht genau. Die Übernahme der Schul- und Betreuungskosten habe ich jedoch schon selbst und bei Bekannten erlebt. Ansprechpartner: Zuständiges Jugendamt
Ich habe die Betreuungskosten sogar aufgrund von meinem eigenen ADHS und nicht aufgrund eines ADHS meines Kindes erstattet bekommen, um die beste Betreung meinerseits sicherzustellen und die monatliche Fahrt zum Spezialisten zu ermöglichen.
Ich habe noch viel mehr Infos, bei Bedarf bitte fragen!

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