Auto fahren

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
03.01.2012 um 06:52
  • Medikament: Seralin-Mepha Krankheit: Depression

Ich nehme 100mg Seralin und habe soeben meine Teorieprüfung für den Autoführerschein bestanden aber darf ich mit diesen Tabletten überhaupt unbesort Auto fahren?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1988(24 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 45,0 kg
Größe: 156,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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11 Antworten:

SchauSchlau
Benutzerbild von SchauSchlau
05.01.2012 18:05

Zielt Deine Frage dahin, ob Du die praktische Fahrprüfung
noch ablegen willst/sollst?

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Benutzer gelöscht?

04.01.2012 18:20

siehe Fahrerlaubnisverordnung § 11 FeV - Eignung Absatz (2):

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem

1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,

2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,

3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",

4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder

5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,


erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr. 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.

Die ganze Diskussion driftet ab in Richtung Rechthaberei. Die einfache Antwort auf die eigentliche Frage lautet:

Entscheide eigenverantwortlich selbst. Bist du dir unsicher, frage deinen Arzt oder einen Gutachter und entscheide dann eigenverantwortlich selbst.
Die Entscheidung und Verantwortung kann dir niemand abnehmen.

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DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
04.01.2012 13:03

Die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis kenne ich. Mir gings um zwei Aspekte:

Erstens nicht bloß das Medikament berücksichtigen, sondern ebenso die evtl. Einschränkungen durch Depression. Eine generelle Fahruntüchtigkeit ergibt sich aus der Einnahme eines Antidepressivums nicht (und Sertralin ist sowieso eher unproblematisch außer vielleicht in der Einstellungsphase). Die "Leitlinien" fassen das kurz und prägnant zusammen - und nein, die gelten nicht nur für Gutachter, sondern sind eben auch Leitlinien für die Einschätzung durch den behandelnden Arzt.

Ob der überhaupt auf die Idee kommt nachzufragen und aufzuklären, ist eine ganz andere Geschichte. Und deshalb der zweite Aspekt: Als betroffener Patient würde ich ihn nach seiner Einschätzung fragen und ggf. ihn daran erinnern, dass dies nun mal zu seiner Behandlung und Aufklärungspflicht dazu gehört. Ist seine Einschätzung "nein", heißt das nein (und DAS wird er, wenn das Gespräch tatsächlich mal so weit gekommen ist, wahrscheinlich auch protokollieren). Hält er mich dagegen für fahrtauglich, weil der Doc mit seinem hoffentlich geschulten Medizinerblick an mir keine Verlangsamung oder Konzentrationsstörungen (oder andere Auffälligkeiten wie falsche Selbsteinschätzung) wahrnimmt, dann bleibt bleibt mir immer noch die Verpflichtung, jedesmal meine momentane Fahrtüchtigkeit selber einzuschätzen, so wie jeder andere Kraftfahrer auch.

Übrigens: Verlangsamung, Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, schnell richtige Entscheidungen zu treffen, könnte man leicht testen, z.B. mit dem guten alten d2-Durchstreichtest, der dauert nur ca. 10 Minuten und ist eine wirklich gute Beurteilungshilfe (wurde einstmals speziell für die Fragestellung Kraftfahreignung erfunden). Jaja, die meisten Ärzte kennen den nicht, aber die klinischen Psychologen z.B. in der Psychiatrischen Klinik oder der PIA, die schon. Oder haben andere ähnliche Tests, heutzutage oft computergestützt. Also wer ohnehin da in Behandlung ist, kann das nutzen - tja, aber muss nach aller Erfahrung wiederum von sich aus nachfragen.

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SchauSchlau
Benutzerbild von SchauSchlau
04.01.2012 11:57

was steht denn auf dem Beipackzettel ?

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voxlenis

03.01.2012 21:10

@ Phaidros : Genau! Ich dachte, dass der Doc vielleicht auf meine Antwort reagieren würde. Dann wäre meine nächste Frage gewesen, wie der Patient wohl im Wennfall beweisen will, dass er nicht aufgeklärt wurde, denn er hat ja die Beweispflicht. Leider kommt da wohl nichts mehr...

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Benutzer gelöscht?

03.01.2012 18:59

Da wird aber hübsch zusammengewürfelt.
Klar ist der behandelnde Arzt verpflichtet aufzuklären. Da hierüber aber kaum ein beweisfähiges Protokoll (von beiden unterzeichnet) angefertigt wird, ist diese Verpflichtung im Schadensfall nicht relevant - die Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung bleibt beim Fahrer. Es wird sich kein Arzt finden, der so doof ist und jemanden einen Freibrief ausstellt.

Die "Leitlinie zur Kraftfahrereignung" regelt in erster Linie die Maßstäbe und Kriterien die ein öffentlich bestellter Gutachter anzulegen hat, wenn ein psychologisches oder medizinisches Gutachten erstellt werden soll.

Im Zweifelsfall also Finger Weg vom Lenkrad oder selbst einen Gutachter aufsuchen.

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SchauSchlau
Benutzerbild von SchauSchlau
03.01.2012 16:05

Als Beifahrer auf jeden Fall .... ;-))

https://img.web.de/v/mail/html_mail/smileys/smileys/smileys35.gif Als Autolenker würde ich das mit dem Facharzt abklären & mir zur Absicherung, schriftlich geben lassen.

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voxlenis

03.01.2012 15:03

@ DocFreitag : ob es wohl gelegentlich in Sachen Aufklärung eine kleine Diskrepanz zwischen schöner Theorie und gelebter Praxis geben könnte?

Ich denke, dass viele Fragen hier genau daraus resultieren, dass Ärzte ihren Informationspflichten nicht nachkommen, wobei die Gründe wie Zeitmangel und Budget etc. verständlich aber irrelevant sind.

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DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
03.01.2012 13:04

Das kommt immer auf den Einzelfall an: einerseits ob die Medikation "gut eingestellt" ist, andererseits welche Krankheitssymptome noch bestehen. Kann sein, die Medikamente schaffen sogar erst die Voraussetzung, dass der/die Betroffene ausreichend stabil und gesund wird und somit auch wieder fahrtüchtig ist.

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, wenn er Sie nicht für fahrtüchtig hält.

Für die medizinische Beurteilung gibts klare "Leitlinien zur Kraftfahrereignung".
Abschnitt 3.12.2. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln:
"... Die Beurteilung der Anpassungs- und Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers an die Erfordernisse beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Zusammenhang mit einer Arzneimittelbehandlung muss in jedem Falle sehr differenziert gesehen werden. Vor allem ist zu beachten, dass eine ganze Reihe Erkrankungen, die von sich aus die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen können, durch Arzneimittelbehandlung so weit gebessert oder sogar geheilt werden, dass erst durch die Behandlung die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder erreicht werden können. Entscheidend für die Beurteilung ist aber, ob eine Arzneimitteltherapie, insbesondere auch die Dauertherapie, zu schweren und für das Führen von Kraftfahrzeugen wesentlichen Beeinträchtigungen der psycho-physischen Leistungssysteme führt. Medikamentöse Behandlungen, in deren Verlauf erhebliche unerwünschte Wirkungen wie Verlangsamung und Konzentrationsstörungen auftreten, schließen die Eignung in jedem Falle aus. ..."

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voxlenis

03.01.2012 08:45

Hallo. Dennoch ist Vorsicht angebracht, denn der Gesetzgeber sieht das anders. Kommt es zu einem Unfall und Du stehst unter der Wirkung eines Medikamentes, in dessen Waschzettel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Fahrtüchtigkeit und Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden können, und das kommt zur Sprache, dann können sowohl die eigene wie auch die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern, bzw. eine gezahlte Schadenssumme von Dir einfordern. Gruss, Vox

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Benutzer gelöscht?

03.01.2012 07:31

ich gebe mal eine antwort wieder,die man mir vor jahren in einer klinik für psychotherapie gegeben hat!.ich nahm damals auch psychomedikamente ein,und fragte,ob ich auto fahren darf....da bekam ich zur antwort:na klar,viele patienten fahren mit medizin besser auto als ohne!ich war damals auch sehr überrascht,und ich denke,dass du auch unbesorgt auto fahren kannst...wenn du nicht grade "zugedröhnt"bist!alles liebe und gute besserung...sternchen...

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