Gutachter von der BFA wegen Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ablehnen?

Sternchen1972

Frage gestellt am
01.01.2012 um 21:35

Hallo alle zusammen,

ich bin sehr schlecht behandelt worden vom Gutachter der BFA für eine Rentenverlängerung, ich habe alles getan um gesund zu werden, Kur,Stationärer Klinikaufenthalt,Tagesklinik,Verhaltungs Therapie 2 Jahre von mir aus freiwillig noch eine Verlängerung und bin seit über 15 Jahren in Psychatrischer Behandlung aber nach nur 1 Stunde hat er mich so abschätzend behandelt als wäre ich Dreck der nicht Arbeiten will. Könnte ich wäre ich nicht hier.

Deshalb meine Frage; Das Gutachten wird 100%ig Negativ ausfallen, weil er es allein so sieht, meine Meinung und Befinden interessierten ihn überhaupt nicht, was soll ich machen? Ärztekammer wird schon informiert weil soetwas darf nicht auf Psychisch Kranke losgelassen werden, die BFA wird wohl wissen, warum diese ihn ausgesucht haben,soll ich mir einen Anwalt nehmen? Oder erst die BFA informieren bzw die Ärztin?

Ich bin ratlos!

Er hat mich wirklich fix und fertig gemacht, ich kannte meinen eigenen Namen nicht mehr, so sehr hat er meine Krankheiten ausgenutzt, kein Problem für ihn, Unterlagen und Infos liegen ja vor, da weiß man wie man ansetzen muss.

Danke für Antworten im Vorraus
Sternchen1972

Patientendaten

Geburtsjahr: 1972(40 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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13 Antworten:

Claus F. Diet…

03.01.2012 02:13

Hallo Sternchen,
versuche Dich zu beruhigen und sprich mit der Unabhängigen Patientenberatung:
Tel. 0800 - 011 77 22

Viel Erfolg!
Herzliche Grüße und ein gesegnetes Neues Jahr
Claus

Claus F. Dieterle Heilpraktiker / Psychotherapie

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Benutzer gelöscht?

02.01.2012 15:58

Hallo Sternchen,
ich kann Dich sehr gut verstehen! Denn ich habe sowas auch hinter mir, und zwar fast so ähnlich. Und ich weiß ehrlich wie Di Dich fühlst. Man verliert Mut und Lust zu kämpfen...aber das ist das Einzige was zählt! Und es entscheidet in der Regel ja nicht nur das Gutachten, sondern auch die Arztberichte und Rehabefunde. Das ist halt auch Alles eine Menge Papierkrieg. Wichtig ist auch wenn Du eine Absage bekommst, sofort den Widerspruch einzureichen.
Gerne kannst Du mir auch eine PN schicken wenn Du weitere Fragen hast.
Bitte bleibe stark und kämpfe.
LG

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Benutzer gelöscht?

02.01.2012 08:30

Meiner Frau hatte der Gutachter damals gesagt, sie solle sich von mir scheiden lassen und wir sollen meinen Vater ins Pflegeheim stecken (Demenz und Parkinson), dann sei sie wieder arbeitsfähig!
Sie hat aber dann doch Rente auf Zeit bekommen.
Alles Gute!

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Willi-Vishnu
Benutzerbild von Willi-Vishnu
01.01.2012 23:22

In jeder Antwort gute Tipps !! Nicht wahr ..??
Toi toi toi ,Sternchen !
Bleib am Ball mit Deiner Ärztin !
LG Tinchen

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Lloreter
Benutzerbild von Lloreter
01.01.2012 22:37

Das meiste haben meine Vorredner ja schon gesagt. Auf jeden Fall das Gutachten abwarten. Sollte es wieder Erwarten doch zu deinen Gunsten ausfallen, könnte man vielleicht sagen, der Gutachter hat dich, aus welchen Gründen auch immer, absichtlich so behandelt. Obwohl ich das keinesfalls gutheiße.
Ansonsten kann du gegen das Gutschten Widerspruch einlegen, und das machst du am besten zusammen mit deiner Ärztin, die weiß sicher, was da zu schreiben ist. Erst wenn dein Einspruch abgelehnt wird, solltest du einen Anwalt einschalten, pass aber auf dass du die Fristen einhälst.
Ich kenne die Probleme. Musste meine EU auch vor Gericht erkämpfen.
Viel Erfolg und Gute Besserung
LG

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
01.01.2012 22:33

Liebes Sternachen, wie schon einige vor mir geschrieben haben, abwarten, die Ruhe bewahren, ein Gedächtnisprotokoll schreiben, wenn das Gutachten da ist, - bei negativen Inhalt - widerspruch einlegen und Einsicht in das Gutachten verlangen, den Vorfall dann mit Deiner Ärztin unter Beiziehung Deines Gedächtnisprotokolls und des Gutachtens besprechen - bei Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Sozialgericht einreichen unter Einschaltung eines Fachanwalts - Name und Anschrift über die Rechtsanwaltskammer besorgen - ein weiteres neutrales Gutachten verlangen - wird dann vom Sozialgericht angeordnet! Dann wieder Ruhe bewahren und viel Zeit haben - Sozialgerichte sind total überlastet!
In der unmittelbaren Zeit nach Ende der EU - Rente Dich arbeitslos bei der Agentur oder dem Fachdienst melden, damit von dort aus weiterhin Leistungen fliessen und, wenn Deine Ärztin es tut, Dich krankschreiben lassen und die Krankmeldung an das Leistungsamt senden, damit Du nicht von denen belästigt wirst! Ein Kranker steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!
Wenn das Sozialgericht positiv urteilt, werden Deine Rentenansprüche - unter Verrechnung der Leistungen anderer Sozialleistungserbringer - an Dich nachgezahlt!
Viel Erfolg und berichte mal wieder über die Sache!
IWW

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Benutzer gelöscht?

01.01.2012 22:31

Jaja den ganzen Gutachterquatsch sollte man abschaffen und verbieten, hab da selbst schon meine Erfahrungen gemacht.

Alles eine Riesen Farce, geht doch in erster Linie darum kosten abzuwenden und es den Kranken so schwer wie möglich zu machen.

Ob MDK, Arbeitsamt, RV alles derselbe Mist, "begutachten" ein ganzes Leben innerhalb von 30 min und schreiben einen mal schnell wieder Gesund :)

Das 10 Ärzte das anders sehen bei denen man Jahre in Behandlung ist interessiert die herzlich wenig, denn die Meinung müssen sie ja nicht berücksichtigen.

Man kann übrigens gegen ein Gutachten keinen Widerspruch einlegen, höchsten gegen den Bescheid. Gegen so ein Gutachten kann man rechtlich leider nix machen, sofern es keine sachlichen Fehler enthält.

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america
Benutzerbild von america
01.01.2012 22:08

warte ab , das ist auch mein weg gewesen. genau wie du bin ich da raus und habe niemals gedacht das es positiv für mich ausfallen wird. ich war auch mit den nerven am ende.das hatte ich nun schon zum zweiten mal, bei der bewilligung.
aber es kam ganz anders und ich bekam die weiterbewilligung.!
dieses verhalten der gutachter ist scheinbar oft so , wie ich und auch andere feststellen mußten.
lg

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
01.01.2012 21:45

@ Basti: :-))))))

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Basti59425
Benutzerbild von Basti59425
01.01.2012 21:44

@alpha: Schon wieder der gleiche Gedanke?? Das wird mir langsam unheimlich...

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
01.01.2012 21:43

Zuallererst: Ruhe bewahren und nichts überstürzen.
Wenn das Gutachten vorliegt und du der Meinung bist, dass der Inhalt nicht zutreffend ist - Widerspruch einlegen und abwarten, wie die Gegenseite reagiert.

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Basti59425
Benutzerbild von Basti59425
01.01.2012 21:42

Also ich an deiner Stelle würde mal das Gutachten abwarten und wenn es dann tatsächlich wie erwartet ausfällt, dann würde ich an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen.

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kia1
Benutzerbild von kia1
01.01.2012 21:42

Hallo, Deine Angst ist richtig gut nachvollziehbar und viel zu oft auch begründet, es geht leider vielen Leuten so. Mir selbst wurde damals von der Gutachterin selber gesagt, ich habe ein Recht darauf, einen Gutachter abzulehnen. Aber das Gutachten ist ja wohl schon erstellt worden. Ich würde erst mal abwarten, was drin steht und danach erst Anwalt und Widerspruch. Mit Deiner Ärztin kannst Du aber durchaus schon reden, dann weiß sie schon Bescheid.
LG kia

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