versorgungsamt

kuessowclan
Benutzerbild von kuessowclan
Frage gestellt am
27.08.2010 um 14:32

ich wurde 2006 am herze operiert 2010 bekam ich einen zweikammer herzschrittmacher.nun bin ich nicht mehr so belastbar zb.spazieren gehen ,treppen steigen ich schaffe nur noch 20 stufen mit mal dann ist die luft raus ,nun sagt das versorgunsamt 30 % behinderung sind ausreichend.kann mir jemand helfen mehr %zu bekommen denn bei einer untersuchung beim amtsarzt in hamburg meinte dieser wenigstens 50% befristet auf 2 jahre,ich weiß nicht was ich machen soll?????

Patientendaten

Geburtsjahr: 1955(55 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 95,0 kg
Größe: 180,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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6 Antworten:

Fahrefix
Benutzerbild von Fahrefix
29.09.2011 20:24

Hallo kuessowclan,
ich kann Dir nur empfehlen umgehend dem VdK beizutreten! Ich habe positive Erfahrungen gemacht. Die kümmern sich um den notwendigen Widerspruch, den Du unbedingt und SOFORT einlegen solltest.
Vorsicht vor Amtsärzten und Gutachtern! Die sind nicht unabhängig!
Diese Ärzte haben nur einen Auftrag: Mit den Einschätzungen und Gutachten soll verhindert werden, dass Leistungen durch Krankenkassen oder Rententräger erbracht werden müssen. Ich warte seit 1 1/2 Jahren auf meine Rente die ich als Schwerbehinderter (50%) erhalten könnte. Immer wieder neue Gutachter...jetzt hat mich meine Krankenkasse ausgesteuert...der Weg zum Arbeitsamt blieb nicht aus...nicht vermittelbar> stellen Sie bitte einen Antrag auf H4 !!!! Vorladung zum Amtsarzt, der eine "Restarbeitsfähigheit" feststellen soll !
Meine Krankheitsgeschichte kannst Du auf meiner persönliche Seite ansehen.
Ich wünsche Dir alles Gute!

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norbschneid

10.09.2010 23:12

wenn der amtsarzt schon 50 sagt, treten sie sofort dem VDK-ortsverband
bei, die sollen sofort einspruch einlegen, alles andere wird für sie dann geregelt.Der Einspruch ist kostenlos und kann auch selbst brieflich eingereicht werden, am besten mit einschreiben-rückschein.

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Benutzer gelöscht?

04.09.2010 15:44

Hallo,

ich hatte damals einen Rechtsanwalt eingeschaltet und wurde schnell geholfen. Alle Kosten musste das Versorgungsamt tragen, also auch meinen rechtsanwalt musste die bezahlen. Heute habe ich 80% und das "G" und was habe ich davon !" Nun ja, ich wollte nur mein Recht bekommen. Früher war es ja so, wer 80% hatte, bekam mehr Wohngeld und das gilt heute nicht mehr.

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Benutzer gelöscht?

27.08.2010 20:08

Hallo,ich kann Dir zwar nicht auf Deine Frage antworten,habe aber Deine Katze gesehen und dachte das ist meiner der sieht ganz genau so schön aus.Da mußte ich einfach schnell mal schreiben.Ich hoffe man kann Dir einen guten rat geben.Liebe Grüße wido

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kuessowclan
Benutzerbild von kuessowclan
27.08.2010 15:25

Vom Frage-Steller selbst

hallo Mausje danke für den Tip werde es wohl so machen danke.kuessowclan

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Mausje
Benutzerbild von Mausje
27.08.2010 15:00

Auf jeden Fall sofort einen Widerspruch einlegen.
Die Begründung, kannst du auch später noch nach reichen.
Falls du dir die Begründung nicht allein Zutraust, lass dir helfen. In solche Fällen
sind die Sozialverbände meist die richtigen Ansprechpartner.
Eventuell, kann dir ja auch dein HA ein paar Tipps geben.
Wünsch dir viel Glück.

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