depression

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
01.07.2011 um 21:14

ich habe zwei kinder bei mir aufgenommen weil die mutter zur kur ist und der vater an depresionen leidet und derzeit stationär im klinikum dresdner str. liegt station 82.darf er allein mehrere stunden mit den kindern außerhalb der klinik verbringen,fahrad fahre,ganztagsausflüge?darf er einfach die klinik verlassen?muss ich mir sorgen um die kinder machen wenn sie allein in seiner obhut sind?

Patientendaten

Geschlecht: männlich
Eingetragen durch: Angehöriger
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8 Antworten:

Nina-Nicole70…
Benutzerbild von Nina-Nicole7010
01.07.2011 22:42

Grundsätzlich bezogen auf das Verlassen des Grundstückes, kann ich mal erklären, wie es bei mir war (Sommer 2003). Ich war stationär in einem psychosomatischen Krankenhaus. Ich durfte jederzeit (wie alle anderen Patienten dort) das Grundstück verlassen, z. B. für Fahrradtouren, ins Dorf gehen, etc. mit wem auch immer. Man musste sich aber in ein Buch eintragen, dass man das Grundstück verlassen hat. Zu den Therapiestunden und zu den Mahlzeiten musste man zurück sein. Für die Autofahrten nach Hause (die Wochenenden nach den ersten 4 Wochen) musste man sich eine Bescheinigung, sozusagen über die Tauglichkeit, vom Chefarzt bzw. Oberarzt, geben lassen, wegen Versicherungsschutz. Aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis waren viele überrascht, dass ich jederzeit, bis auf hier die genannten Ausnahmen, das Grundstück verlassen durfte.

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kia1
Benutzerbild von kia1
01.07.2011 22:41

Also, ich kenne das auch so, nach den Therapien konnte man raus, wohin man wollte, im Umkreis von 30 km. Auch mit dem Auto. Das wurde alles bei Beginn der Therapie geklärt und wenn man raus ging, dann musste man sich austragen, dafür gab es extra ein Buch. Versicherungsprobleme gab es nur, wenn man sich nicht ausgetragen hatte.

Ich persönlich würde in diesem Fall mal auf der Station anrufen oder direkt nachfragen, was sie sagen zu Deinem Problem. Aber ich sehe da eigentlich nicht, warum er das nicht dürfen sollte. Anders ist das auf anderen Stationen, da geht so was nicht. Und anders wäre es auch, wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder hast, in der Zeit, wo Du Dich drum kümmerst. Dann bestimmst nämlich Du wo sie sind und wenn es Probleme gibt, dann bist Du auch dafür verantwortlich. Ich hoffe, so was ist vorher geklärt worden, damit Du auch abgesichert bist.

Lieben Gruß, kia

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frank44
Benutzerbild von frank44
01.07.2011 22:38

Hast ja Recht Angel. Im Zweifel immer das Beste, die Verantwortliichen zu fragen. Wäre auch meine Devise.

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Benutzer gelöscht?

01.07.2011 22:31

Mein Hinweis war ja,,die Docs fragen,,Ich habe ja nicht geschrieben das er das nicht soll..es ging mir um die Versicherungstechnische Sache und die Verantwortung die der Fragesteller hat,,,,natürlich ist eine Genesung für den Vater von Vorteil wenn seine Kids was mit ihm unternhmen können..

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frank44
Benutzerbild von frank44
01.07.2011 22:24

Das wäre mir neu. Nach Therapieende sind wir immer zu den Schwetsern gegangen und haben uns abgemeldet und gut war. Mag sein, es hat sich da etwas geändert. Sicher ist die Verantwortung für die Kinder nicht zu unterschätzen, aber ich mußte teilweise auch mit dem Auto fahren .... rein therapeutisch. Und ich als Therapeuteut und Arzt, wenn ich einer wäre, würde das Zusammensein mit den Kindern doch als positiv erachten. Den Kindern und dem Vater muß doch die Möglichkeit gegeben sein, unbefangen und "normal" miteinander zu verkehren. Das ist ja nach Entlassung aus der Klinik ja auch notwendig. Am besten ist es wohl, den behandelnden Arzt oder eine Schwester zu fragen, wie es darum gestellt ist.

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Benutzer gelöscht?

01.07.2011 22:18

@frank,,Vor einiger Zeit zurück wollte ich das KH für ein paar Stunden verlassen,,durfte ich,, nur mit 99 Unterschriften wegen dieser Versicherungsgeschichte,,und bedenke der Fragesteller hat die Obhut über die Kinder,,so einfach sehe ich das nicht,,Da steckt eine menge Verantwortung hinter,,meine Meinung,,lg von Angelblack..wiwi

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frank44
Benutzerbild von frank44
01.07.2011 22:13

Ist nicht ganz so einfach zu entscheiden. Ich denke schon, es besteht die Möglichkeit, das er es darf oder sogar sollte. Diese Art von Aktivitäten können sehr wohl therapeutischen Zwecken dienen. Bei mir beispielsweise waren Heimfahrten auch Teil der Therapie und somit war ich auch versichert. Was ich sagen möchte, der behandelnde Arzt kann es durchaus als sinnvoll erachten. Und wenn man sich bei den Schwestern für einen Gang außerhalb des Klinikgeländes abmeldet, sollte auch weiterhin Versicherungsschutz bestehen, würde ich mir denken.

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Benutzer gelöscht?

01.07.2011 21:32

Hallo du da oben..ich denke nicht das er das darf mit den Kindern das Klinkigelände verlassen,,er ist versichert dort,,aber nicht ausserhalb der Klinik,,so meine ich,,und ganz ehrlich,,,wenn du die Kinder in Obhut hast,,würde ich es nicht zulassen ohne Einwilligung der Ärzte. und Mutter...lg wünscht Angelblack..wiwi

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