Falsche Diagnose

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
17.08.2009 um 20:05

Habe auf Grund von Selbsverletzungen im Rahmen einer komplexen PTBS zusätzlich die Diagnose Borderline bekommen, obwohl ich niemals eine genaue diagnostische Untersuchung hatte. Nach den diagnostischen Kriterien erfülle ich auch nicht genügend Kriterien, die für eine solche Diagnose nötig wären. Was soll ich jetzt machen, denn die Diagnose ist ja eine "Dauerdiagnose". Wie kann sie richtig gestellt werden? Denn ich finde das schon heftig, einfach irgendwas hinzuschreiben,...weil man sich nicht einmal die Zeit nimmt zu einer genauen diagnostischen Untersuchung und zunehmend entdecke ich, dass mir diese Diagnose sehr viel Nachteile bringt ( bei Hilfseinrichtungen werde ich abgelehnt, wenn ich meine Diagnose nennen muss,bei der Arbeitssuche,....)
Wie gehe ich vor, um zu einer richtigen Diagnose zu kommen?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1979(30 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 70,0 kg
Größe: 170,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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2 Antworten:

Benutzer gelöscht?

19.08.2009 09:05

Hallo Sandra,
du vergisst zu erwähnen, dass dein Einsichtsrecht in die Krankenakten bei psychischen Erkrankungen wertlos ist. Die Ärzte berufen sich auf ihr Recht, die Einsicht zu verweigern, weil der Patient dadurch gefährdet werden könnte.

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Benutzer gelöscht?

18.08.2009 13:10

Grundsätzlich kann kein Arzt gezwungen werden, eine Diagnose zu berichtigen, es sei denn, sie ist "objektiv nicht haltbar und ehrverletzend".
Solange diese Diagnose besteht, bist Du tatsäch verpflichtet, sie beim Vorstellungsgespräch zu nennen, weil sie Dich bei Deiner Berufsausübung in Hilfseinrichtungen beeinträchtigen könnte und ein verschweigen könnte zur Entlassung wg. Täuschung führen.
Wenn Du nicht juristisch vorgehen willst, solltest Du zunächst einmal von Deinem Einsichtsrecht Gebrauch machen und Deine Krankenakten zu dieser Diagnose als Kopie anfordern. Aus den Aufzeichnungen des Arztes ergibt sich dann, wie gründlich untersucht wurde und auf was er die Diagnose stützt.
Damit kannst Du dann zu einem Psychiater gehen und um erneute Untersuchung bitten, die Borderline als Befund ausschliesst. Das wird dann Deinen Akten hinzugefügt und damit bist Du nicht mehr verpflichtet, es irgendwo zu erwähnen und Dir entstehen keine Nachteile mehr.
Viel Erfolg und alles Gute!

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