Aussteuerung aus Krankenkasse wegen chronischer phsychischer Erkrankung

Tine1968

Frage gestellt am
20.12.2011 um 12:31

Hallo, hätte mal eine Frage wegen Aussteuerung aus der Krankenkasse.
Ich bin die letzten drei Jahre immer wieder wegen Depressionen längere Zeit krangeschrieben. Auch dieses Jahr wieder seit 3 Monaten. Jetzt bekam ich einen Anruf meiner Kasse und mir wurde gesagt, wenn ich jetzt noch länger krankgeschrieben werde,
(bis 2012 Mai) würde ich aus der Krankenkasse ausgesteuert werden und kein Krankengeld mehr bekommen.
Ich bin nun total verunsichert, weil ich immer noch nicht stabil bin und noch nicht arbeitsfähig bin. Die Krankenkasse hat mir
nahegelegt, ab Januar 2012 eine Eingliederung zu machen und zu versuchen wieder voll arbeiten zu gehen.
Ich fühle mich unter Druck gesetzt und weiß im Moment nicht was ich machen soll. Der Gedanke aus der Kasse ausgeliedert zu werden macht mir Angst, weil meine Erkrankung chronisch ist und ich immer wieder mit rechnen muss, krank zu werden.
Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich? Wäre es sinnvoll, einen Rentenantrag auf Teilerwerbsunfähigkeit zu stellen?
(Eine Reha habe ich 2010 schon gemacht)
Hat jemand Erfahrung mit einer Aussteuerung aufgrund einer chronischen Erkrankung? Kann man dagegen Einspruch erheben, bzw. wie geht es nach einer Aussteuerung weiter. Bekommt man gar keine Leistungen mehr von der Kasse?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Christine

Patientendaten

Geburtsjahr: 1968(43 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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11 Antworten:

Claus F. Diet…

21.12.2011 01:53

Hallo Tine,
nimm doch diese Beratungsstellen in Anspruch:

- Bürgertelefon beim Bundesgesundheitsministerium: 01805 - 99 66 02

- Unabhängige Patientenberatung: 0800 - 011 77 22

- Patientenberatung bei den Verbraucherzentralen.

Viel Erfolg und gute Besserung!
Herzliche Grüße und Gottes Segen
Claus

Claus F. Dieterle Heilpraktiker / Psychotherapie

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
20.12.2011 22:24

@America:
Den letzten Rentenantrag für den von mir Betreuten stellte ich am 07.08.2010, genehmigt und auf Dauer wurde er am 19. 12. 2011!
Der Patient ist gerade mal 50 Jahre, Grund: Psychische Erkrankung!
Es geht halt mal so oder so, mein Rentenantrag wurd innerhalb von 2 Monaten positiv entschieden!
Ich glaube, es gibt hier keine klare Regel, es ist immer fallabhängig!
IWW

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kia1
Benutzerbild von kia1
20.12.2011 18:30

Da hat iww Recht. Das hieß doch immer Arbeits- und Sozialgericht und ich hab da die Hälfte weggelassen. :( Ja, ist das Sozialgericht. Aber dieser Schritt liegt ja noch in der Ferne.

Man muss übrigens nicht von der KK aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen, das kann man auch von sich aus tun. Gut ist es, wenn man einen Arzt hat, der das Ganze auch so sieht, ansonsten entscheiden ohnehin Gutachter.

Es gibt aber einige Foren, die da wirklich gut weiterhelfen können, wie z. B. das ELO-Forum (ist mir gerade über den Weg gelaufen) oder man fragt mal beim VdK nach, die können auch gut helfen, aber man muss wohl Mitglied werden.

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america
Benutzerbild von america
20.12.2011 14:57

es kann auch etwas schneller gehen. von antragstellung bis besuche bei gutachtern , dauerte meine bewilligung ca 3monate. weiss aber von vielen die länger warten mußten.
lg

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Benutzer gelöscht?

20.12.2011 14:57

Unter Druck setzen geht anders, ich war auch mal länge Zeit krank geschrieben und wurde dann regelmässig im Abstand von ein paar Wochen zu sogenannten "Beratungsgesprächen" eingeladen in denen ich mich vor einer Dumm-dreisten- unfreundlichen Sachbearbeiterin rechtfertigen sollte warum ich immer noch krank bin.

"Woran liegt das denn?" "Sie tragen ja nichts dazu bei" "Wir wissen nicht ob wir noch weiter Krankengeld zahlen können" usw.

Als die mobbing Attacken fruchtlos blieben hat mir die Kasse dann mit einer Phantasiebegründung das Krankengeld eingestellt. Erst ein Brief an das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat da Abhilfe geschaffen.

Ansonsten wurde ja schon alles Gesagt 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkrankung in einer Blockfrist von 3 Jahren.

Danach EM oder EU Rente, bzw. Sozialhilfe.
Soweit ich weiß muß die Kasse dich aber dazu auffordern einen Antrag zu stellen.

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
20.12.2011 14:48

Kleine Korrektur zum Beitrag von Kia1:
Nicht das Arbeits- sondern das Sozialgericht ist das evtl. Nach Ablehnung und Widerspruch zuständige Gericht!
Im Falle der mangelnden Finanzen kannst Du Prozeßkostenbeihilfe bekommen, dann kannst Du Dir auch einen guten Anwalt für Sozialrecht nehmen:
Der Prozeß kann sich aber über lange Zeit ziehen!
IWW

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kia1
Benutzerbild von kia1
20.12.2011 13:49

Ja, nach 78 Wochen Krankschreibung auf die gleiche Krankheit (ich glaube) innerhalb von drei Jahren bekommt man für diese Krankheit kein Krankengeld mehr. Für ne andere Krankheit dann schon. Wäre ne Möglichkeit, halte ich aber nicht für sinnvoll.

Was hast Du für Möglichkeiten. Auf jeden Fall Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente oder den Weg, den die KK vorschlägt, wenn es für Dich möglich ist.

Erwerbsminderungsrente muss nicht besonders wenig sein, kommt drauf an, was man bisher verdient hat. Sie wird ungefähr so berechnet, als würde man im Beruf bis zur Altersrente gearbeitet haben, so hat mir das die Rentenversicherung jedenfalls gesagt. So ein Rentenprozess dauert in der Regel ziemlich lange und nicht so besonders viele schaffen das im ersten Anlauf, viele erst über Widerspruch und Arbeitsgericht. Im Allgemeinen zahlt die Arge den Übergang.

Informiere Dich noch mal genau bei KK, Rentenberater und Arbeitsamt.

Lieben Gruß, kia

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
20.12.2011 13:29

Also, erst einmal ist Dein Krankengeld auf jeden Fall bis Mai 12 gesichert!
Der Hinweis der KK darauf gibt Dir zu verstehen, das Du eventuell die EU Rente beantragen sollst!
Darüber solltest Du zuallererst mit Deinem Haus- und auch dem facharzt reden, wie diese die Erfolgsaussicht einschätzen!
Den rentenantrag mußt Du selber - oder ein Bevollmächtigter - bei der zuständigen Rentenstelle - findest Du im Internet unter Deutsche Rentenversicherung - vollziehen.
Dann läuft das Prozedere mehr oder weniger automatisch ab!
Deinen Rentenanspruch kannst Du auf der letzten Kontenmitteilung der DRV finden, somit weißt Du vorher auch schon, mit wieviel Rente du bei voller EU rechnen kannst!
Du kannst in der Angelegenheit Dich auch durch einen Vertrauensmann der DRV beraten lassen, auch dessen Anschrift findest Du im Internet!
Es gibt aber, wie bereits von einem User erwähnt, auch die Möglichkeit einer Teilrente!
Lasse Dich also bitte umgehend beraten - und dann mußtz Du entscheiden was Du machst.
IWW

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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
20.12.2011 12:43

ausgesteuert wirst du nur im Sinne von du bekommst kein Krankengeld mehr
Leistungsanspruch wie Arzt und so weiter hats du nach wie vor

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Benutzer gelöscht?

20.12.2011 12:39

Also, Krankengeld bekommt man 1,5 Jahre, dann Hartz IV oder Sozialhilfe.

Erwerbsminderungsrente ist nicht viel und Du musst zur ARGE aufstocken.

Außerdem ist die Zuverdienstgrenzen doch recht bescheiden! Mit der Rente würde ich mir überlegen, ist ein Rechenexempel...

Ausgesteuert? Der Begriff ist mir neu und ich kann damit leider nichts anfangen?

Du meinst wohl damit die Einstellung der Krankengeldzahlungen?

Am besten Du ruft die Krankenkasse an und/oder die DRV und lässt Dich beraten!

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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
20.12.2011 12:34

ja leider ist das so
diese Thema wurde auch schon heiß diskutiert.....
Nach gescheiterteer Wiedereingliederung droht dir Leider Harz 4
leider weiß ich nicht wie alt du bist denn du könntest unterumständen auch eine Teilberentung beantragen

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