Wie stelle ich Antrag auf Schwerbehinderung?

Tavor
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Frage gestellt am
05.04.2011 um 06:06

Hallo liebe Community,

ich möchte einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, da ich leichte körperliche und schwere psychische Krankheiten habe.
Nun habe ich mich schon umgehört und vielfach gehört, dass ich als Laie das kaum bewerkstelligen könnte. Ich bräuchte auch noch z.B. einen Anwalt, der mit mir den Antrag ausfüllen sollte und danach (obligatorisch) in Wiederspruch gehen sollte. Mit meinen Ärzten habe ich noch nicht klar darüber gesprochen, nur erwähnt, und die meinten, ich solle das einfach mal versuchen - hm.
Also, wie stelle ich es am "ungeschicktesten" an, diesen Antrag zu stellen?
Was sollte ich dabei beachten?
Kann ich dem Antrag noch Berichte oder eigene Schreiben hinzufügen?
Für Antworten wäre ich dankbar!!!
Liebe Grüße

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Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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14 Antworten:

Benutzer gelöscht?

23.04.2011 06:51

hallo, stell diene frage bei wer weiss was...dort wirst du..bestimmt eine korrekte antwort erhalten..gruss christiane

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AJanert

07.04.2011 08:48

Hallo,

habe den Antrag durch den Verein VDK ausfüllen lassen, es wurde komplett alles erledigt. Sollte ein Einspruch nötig sein, macht es der Verein. Kann es nur empfehlen.

Viel Glück A. Janert

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Tavor
Benutzerbild von Tavor
07.04.2011 06:35

Vom Frage-Steller selbst

Hallo an alle,

@traummaid:
OK, dann wäre vielleicht doch ein Schreiben von mir angebracht, wenn ich beschreiben kann, wie sich meine körperlichen Krankheiten auf meine Psyche auswirken?!
Und nach allen Antworten wäre es bestimmt so, als ob ich mit Kanonen auf Spatzen schießen würde...

@Ostseeopa:
das ist aber sehr nett und zuvorkommend von Dir, dass Du mir Deine E-Mail-Adresse gibst! Bei Bedarf werde ich sehr gerne auf Dein Angebot zurückkommen!
Vielen Dank!

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Ostseeopa
Benutzerbild von Ostseeopa
07.04.2011 00:00

Hallo Tavor, bin jetzt 75 Jahre,habe meinen ersten Antrag schon vor ca. 10 Jahren gestellt. zuerst gleich 50%, danach nach mehren Anläufen auf 100%. Ein Rechtsanwald ist am Anfang nicht notwendig, wichtig sind Befunde von Krankenhaus oder Facharzt,auch eigene Schreiben koennen von Nutzen sein , alle offiziellen Schreiben ueber Krankheitsverlaeufe,dein Hausarzt sollte auch einen Bericht abfassen. Vieleicht ist es für Dich wichtiger, einen Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Antraege bei dem zustaendigem Versorgungsamt und bei Deiner Krankenkasse. Wenn Du Fragen hast,
meine Email: dietmar.koeller@t-online.de.
Liebe Grueße von der Ostsee, Ostseeopa.

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traummaid

06.04.2011 19:55

Hallo Tavor,

es ist zwar korrekt, dass die einzelnen GdB der Krankenheiten nicht addidiert werden, aber es wird durchaus berücksichtigt, ob die eine Behinderung auf die andere noch zusätzlichen Beinfluß hat und dadurch kann es dann auch einen höheren GdB geben.
Bei mir wurde berücksichtigt, dass körperliche Beschwerden die Psyche zusätzlich beeinflussen und wurden dann doch addiert.
Ich habe auch nur den Antrag ausgefüllt, alle Ärzte angegeben und die Befunde hat das Versorgungsamt dann selbst angefordert.
Der Gdb wurde zunäcssht nur für ein Jahr gewährt und dann kam eine Anfrage bzgl. Verbesserung oder Verschlechterung. Da habe ich wieder die behandelnden Ärzte
aufgeführt und zusätzliche neue Diagnosen und bekam innerhalb von wenigen Wochen einen höheren Gdb unbefristet zuerkannt.
Die Bearbeitung des ersten Antrags hat ca. 4 Monate gedauert, ich bekam nach 2 Monaten einen Zwischenbescheid, dass noch einige Befundberichte fehlen und ich noch etwas warten müsste.
Ich fand, das alles recht problemlos lief und drück dir mal die Daumen, dass es bei dir auch so wird.

Liebe Grüße

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Tavor
Benutzerbild von Tavor
06.04.2011 05:26

Vom Frage-Steller selbst

Hallo an alle,
erst mal herzlichsten Dank für eure ausführlichen und wohlwollenden Antworten - es hilft ungemein, so viele Informationen zu bekommen und dabei so freundlich behandelt zu werden!!!
Zum Anwalt - diese Info habe ich bei meinem letzten Aufenthalt von Mitpatienten bekommen. Es ging dabei ehrlicherweise darum, nach dem Entscheid über den GdB in Widerspruch zu gehen. Es wurde mir gesagt, dass "generell" eher der GdB unter Bewertet werde, und um eine höhere Bewertung zu bekommen, man einen Anwalt brauchen würde, der den Widerspruch formulieren sollte.

@suzi: an den VDK habe ich noch gar nicht gedacht, obwohl vom Namen her ich den kenne - werde mich bestimmt an den wenden! DANKE

@kurt-michael: weißt Du, mein Psychiater und meine HÄ sind wirklich hoffnungslos überlastet - ich würde mich jetzt schon schämen, wenn ich einen von beiden um Hilfe bitten müsste! Für den Antrag müssten die beiden sowieso schon einiges "herauskramen" und beantworten. Aber ohne die beiden Ärzte wird es wohl sowieso nicht gehen...DANKE

@jacko: SPD - weiß davon, aber auch da nicht in diese Richtung gedacht! Die Sozialarbeiter da wissen sicherlich bescheid und würden mir helfen! Den SPD bei mir (bin umgezogen) kenne ich nicht, aber jetzt hätte ich ja mal einen Grund, da vorstellig zu werden ;-) DANKE

@kia: ops, ich wusste gar nicht, dass die verschiedenen Krankheiten nicht kummuliert werden?! so blöd das jetzt klingen mag, aber schade. Ich habe eine körperliche Krankheit, die alleine schon etwa 20-30% ausmachen würde. Und bei der Psyche habe ich auch verschiedene Krankheiten - hm...DANKE

@Orhan: auch Dir vielen lieben Dank für Deine Antworten! Darf ich Dir eine PN schreiben, sobald ich den Antrag vor mir liegen habe? Würdest Du mir da behilflich sein?
GlG und

@strickliesl: wie oben beschrieben, wurde mir genau deswegen zu einem Anwalt geraten, dass ich mit ihm in Widerspruch gehen sollte, wenn mir der GdB zu niedrig erscheint! DANKE

@didi: auch deine Antwort ist sehr ausführlich und informativ für mich! Ich würde gerne auf Dein Angebot zurückgreifen und Dich, wenn es soweit ist, anschreiben?! DANKE

Ganz liebe Grüße an alle!!!
Tavor

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Benutzer gelöscht?

06.04.2011 03:22

Guten Morgen,
also, ich habe meinen Antrag ganz allein gestellt. Bekommen kannst du das Formular direkt von dem zuständigen Versorgungsamt, aus dem Internet oder ggf. auch in einem Bürgerservicebüro in der Stadt.
Also, so rein vom Wissen her fand ich das Ausfüllen dieses Antrages jetzt nicht so schlimm- einen Anwalt brauchst du dazu definitiv nicht. Wenn du nicht allein weiter weißt, kannst du dir Hilfe beim Bürgerservicebüro oder auch beim sozial-psychiatrischen Dienst holen. Auch den gibts in so ziemlich jeder größeren Stadt.
Erstmal gehts ja darum, die gezielten Antrags-Fragen zu beantworten. Lassen sich bestimmte Dinge nicht einfach nur mit ja oder nein beantworten, oder der vorgegebene Platz reicht nicht aus, kannst du selbverständlich ein entsprechendes Anschreiben dazu machen.
Ob man Befunde schon gleich mitreicht, weiß ich gar nicht so recht. Aber, Fakt ist ja, dass du sämtliche Ärzte und Kliniken ja auch angeben musst. Und da fordert das Amt sich dann alles an.
Wichtig ist noch, dass man die Schwerbeschädigung beantragt und die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises aber noch mit beantragen muss. Das wissen die Meisten gar nicht. Der Ausweis wird nicht automatisch ausgestellt. Und den braucht man aber, um.........keine Ahnung.......Fahrkostenerstattung, Eintrittsermäßigungen usw. Hört sich blöd an, ist aber fakt. Glück im Unglück sozusagen.
Und: es gibt ja zusätzlich zum Grad der Behinderung (in Amtssprache GdB) noch irgendwelche Merkzeichen. So z.B. ein "B" für Blind. Oder ein "H" für hilfebedürftig oder so. Wenn davon was bei dir zutreffen sollte, musst du dieses Merkzeichen auch noch beantragen. Ein Merkblatt müsste dem Antrag beiliegen. Ansonsten befrag das Internet.
Hört sich jetzt vielleicht alles sehr kompliziert an, ist es aber gar nicht. Wie gesagt, ich hab es auch allein gemacht und bin nun schon seit vielen Jahren zu 80% schwerbehindert- wegen Psyche.
Und sollte dann wirklich eine Ablehnung erfolgen oder du bist mit den Prozenten (also dem GdB) nicht einverstanden, dann kannst du immer noch einen Widerspruch schreiben.
Auf 2 Sachen allerdings musst du dich einstellen:
1.) Ämter haben Zeit. Sie sind nicht selbst betroffen und aber auch hoffnungslos überfordert. Solch eine Beantragung kann also echt auch ewig dauern. Es sei denn, du schaffst es, dein Anschreiben auf soooooo dringend zu machen, dass sie dich etwas nach oben legen in der Reihe der Anträge. Also, plane Zeit ein.
2.) Es könnte durchaus möglich sein (und das ist sehr wahrscheinlich), dass das Amt einen Gutachter beauftragt, der dich einschätzen soll. Unabhängig von deinen eigenen Ärzten.

Abschließend: Sowohl beim schriftlichen Antrag, als auch später beim Gutachter, solltest du so direkt und so genau wie möglich sein. Versuche, bis ins kleinste Details zu gehen. Nur so können sie dich entsprechend einstufen.

Ich wünsche dir ganz ganz viel Erfolg und Kraft und Stärke. Es wird bestimmt nicht der einfachste Weg- aber, er ist zu schaffen. Und wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gern jederzeit bei mir melden.

GLG von Didi

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Benutzer gelöscht?

05.04.2011 19:52

Ich habe mir einen Antrag zuschicken lassen vom Versorgungsamt. Den habe ich selber ausgefüllt, es steht extra drin, dass man keine Befunde mitsenden soll, sondern muss alle behandelnden Ärzte eintragen und das Versorgungsamt fordert die Befunde an.
Zuerst wurde es abgelehnt, ich habe Widerspruch eingereicht und habe es besser begründet, nun habe ich 30% aufgrund meines Rückenleidens. Mein Arzt hat mir gesagt, um mehr zu bekommen, muss man heutzutage schon mit dem Kopf unter dem Arm daherkommen. Aber einen Anwalt brauchst du wirklich nicht.
LG und viel Erfolg

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orhanbaki2010
Benutzerbild von orhanbaki2010
05.04.2011 19:47

Hallo,

ich würde Ihnen abraten, gleich zu Beginn der Antragsstellung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das könnte bedeuten, dass Sie dem Versorgungsamt vorab ein massives Misstrauen und einen juristischen Krieg erklaert haetten. Dies könnte zu einem sehr unschönen Zustand führen und die Stimmung aller Beteiligten negativ beeintraechtigen und die friedliche, wohwollende Handhabuıng Ihres Antrages verhindern. Abgesehen davon, dauern die Gerichstverhandlungen im Durchschnitt über zehn Jahre lang an, bis eine positive oder negative Entscheidung durch Gerichtsverhandlungen gefaellt werden könnte. Das heisst, wenn Sie sofort den juristischen weg gehen würden, würden Sie, wie Jacko zutreffend geschrieben hat, mit Kanonen nach Spatzen schiessen, was im Endeffekt zum gegenteiligen Effekt führen würde.

Beim Erreichen eines Behindertenausweises, den juristischen Weg einzuschalten, könnte aeusserst selten erfolgversprechend sein. Ich habe lange Jahre im Bereich der Sozial Medizin in Deutschland gearbeitet und habe hunderte an solchen Akten selber gearbeitet, bzw. die letzte Arbeit solcher Akten geleistet, damit die Gutachter des Versorgungsamtes ihre allerletzten und entscheidenden Bewertungen und Entscheidungen über solche Antraege faellen könnten. Daher schaetze ich die sehr realistischen, nützlichen und hilfreichen Antworten von Kia1, Kurt Michael, Jacko67 und Suzi 841 sehr und würde mich ihren Meinungen anschliessen und würde vermeiden, einen juristischen Weg zu gehen.

Ich wünsche Ihnen gute Besserung, viel Glück, Erfolg, und Gottessegen,

herzliche Grüsse,

Orhan Baki
FA f. Kinder- und Jugendpsychiatrie
Avcılar Hospital
Istanbul

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orhanbaki2010
Benutzerbild von orhanbaki2010
05.04.2011 19:47

Hallo,

einen Anwalt einzuschalten würde ich auch abraten. Das könnte bedeuten, dass Sie dem Versorgungsamt vorab misstrauen würdest. Dies könnte zu einem sehr unschönen Zustand führen und die Stimmung aller Beteiligten negativ beeintraechtigen. Abgesehen davon, dauern Gerichstverhandlungen im Durchschnitt über zehn Jahre lang. Das heisst, wenn Sie sofort den juristischen weg einschalten würden, würden Sie wie Jacko zutreffend geschrieben hat, mit Kanonen nach Spatzen zu schiessen, was im Endeffekt zum gegenteiligen Effekt führen würde.
Ich finde die Antworten von Kia1, Kurt Michael und Suzi 841 sehr realistisch und würde mich ihren Meinungen anschliessen.

Ich wünsche Ihnen gute Besserung und viel Glück, Erfolg, und Gottessegen,

herzliche Grüsse,

Orhan

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kia1
Benutzerbild von kia1
05.04.2011 17:49

Hallo, also einen Anwalt brauchst Du dafür wirklich gar nicht. Den Antrag selbst kannst Du einfach ausfüllen und eben Befunde mit dazu packen, wenn Du hast, ansonsten muss man die Ärzte ja angeben. Dann holt sich das Versorgungsamt das alles selbst. Es ist von Vorteil, wenn Deine Ärzte auf Deiner Seite stehen. Ich selbst habe damals den Antrag einfach nur ausgefüllt und sonst gar nichts. Um den Rest haben die sich selbst gekümmert. Du kannst gerne eigene Schreiben dazu fügen.

Beachten solltest Du aber, es wird nur die stärkste Behinderung anerkannt, also es werden nicht mehrere Krankheiten "addiert". Wichtig ist, wie sehr man mit seiner Krankheit in der Öffentlichkeit, im öffentlichen Leben behindert/eingeschränkt ist. Es gibt Listen, da kann man schon vorher nachsehen, wie viel Prozent einem wohl zugestanden werden. Bei Dir sieht es aus, als würden also die körperlichen Krankheiten unter den Tisch fallen und die psychische Erkrankung die Grundlage sein für die Schwerbehinderungsprozente. Also, ich weiß jetzt nicht, was Du hast, aber mal als Beispiel, weil Du sagst, die körperliche Erkrankung ist nicht so stark.

Es dauert eine Weile, dann bekommst Du die Nachricht, ob und wie viele Prozente Dir gegeben werden, sind es über 50 % bekommst Du auch einen Ausweis.

Lieben Gruß, kia

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
05.04.2011 17:31

Einen Antrag auf Schwerbehinderung erhält man vom Versorgungsamt. Ich selbst habe diese Anträge ausgefüllt. Es sind alles Fragen, welche den Krankheitsverlauf betreffen. Das geht schon. Geht es nicht, gibt es in jeder Stadt einen sozialpsychiatrischen Dienst. Die können dabei helfen. Danach müssen die behandelnden Ärzte Bewertungen beifügen. Danach mit allen Gutachten, Röntgenbildern (wenn vorhanden) etc. zum Versorgungsamt. Wir haben damals einen Erstantrag gestellt, als mein Kind sich in einer Chemotherapie zur Leukämie befand. Sie selbst befand sich noch im Krankenhaus und wir bekamen sofort 100 % und das Kennzeichen H (hilflos). In der Folge wurde durch Veranlassen des Versorgungsamtes Neubegutachtungen gemacht und dann stufenweise auf 50 % dauernd eingestuft. Jetzt hat sich erneut eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ergeben und ich werde meinerseits eine Überprüfung veranlassen, ganz ohne Anwalt. Also nur Mut. Auch einen Widerspruch kann man meist selbst einreichen. Ich denke nicht, dass sofort der Weg zum Anwalt nötig ist. Man sollte nicht mit Kanonen nach Spatzen schießen. Der Weg bleibt immer, denn die Gutachten liegen ja vor. Also nur Mut und sofort ran, denn es gilt immer ab Antragstellung und bietet viele Vorteile. Gute Besserung Jacko67

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Benutzer gelöscht?

05.04.2011 12:31

Kuckst Du hier.
Deine Ärzte sollten Dich schon bei Deinem Antrag unterstützen, mit einfach mal versuchen ist es da nicht getan.
Wenn sich Unterlagen über Deinen Gesundheitszustand (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor- und Röntgenbefunde - keine Röntgenbilder - ) in Deinen Händen befinden, die nicht älter als 2 Jahre sind, reiche diese bitte zusammen mit dem Antrag ein.
Falls oder soweit Du keine Unterlagen beifügst, werden diese entsprechend Deinen Einverständniserklärung am Ende des Antragsvordrucks von den von Dir benannten Stellen und Personen beigezogen, angefordert.
Lass Dir wie schon von suzi beschrieben helfen.
Einen Anwalt würde ich erst mal nicht mit der Sache beauftragen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
mfG
K.-M.

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suzi861
Benutzerbild von suzi861
05.04.2011 06:54

Hallo Tavor,
meine Hausärztin hatte mir bei dem Antrag sehr geholfen, sie musste ja auch einige Zettel ausfüllen.
Der Sozialverband VDK ist ebenfalls eine große Hilfe, vor allem, wenn es Probleme gibt!
Den Antrag kannst du dir herunterladen, schau mal bei deinem Versorgungsamt auf der Homepage.
Viel Erfolg, liebe Grüße
suzi

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