Ich habe Epilepsie nehme Medikamente dagen, habe seit 4 jahren keine Anfälle mehr aber ein schlechdes EEG und eine Gesichtsfeldeinschrenkung auf 130 Grad , hat die Ärtztin die mich nur ein mal gesehen hat für immer zu enziehen?
Patientendaten
Geburtsjahr: 1976(39 Jahre) Geschlecht: männlich Gewicht: 72,0 kg Größe: 184,0 cm
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8 Antworten:
Marc Fischer …
04.04.2015 12:02
Vom Frage-Steller selbst
Bitte geben Sie Ihre Antwort ein.
Also seit ich das letzte mal geschrieben habe hatte ich keinen Kontakt mehr mit dieser Ärtztin und sie meinte sie sei in einem Jahr nicht mehr für mich zuständig das wäre jetzt! Wen ich jetzt das nächste mal komme gibs wieder einen neuen Artzt Mein alter ging leider in Pangsion!Und mein Hausartzt der ihr natürlich geholfen hat wäre auch bald so weit!Es geht mir jetzt wieder zimmlich gut darum gehe ich so lange es geht einfach nicht mehr vorbei!!Vileicht eine blöde Idee? mit Kopfschmerzen und Durchfall kann ich Leben kein Problem!
Hallo Marc,
ich habe mir Deine Frage heute noch einmal genau durch gelesen, eine Frage habe ich dazu:
Diese Ärztin, die Dir das gesagt hat, ist das Deine Ärztin, wenn ja, dann hat sie Schweigepflicht und es liegt ganz allein an Deiner eigenen Entscheidung, ob Du weiter fahren kannst und willst.
Zwingen kann sie Dich nicht!
Schöne Ostertage schließe ich mit ein!
Also, nachdem ich nun Dein Profil gelesen habe, würde ich mir an Deiner Stelle keine allzu großen Hoffnungen machen. aber berichte doch, wie es weitergeht, da so etwas ja auch anderen Usern mal ganz schnell passieren kann.
Hab einen fehler gemacht ich meinte natürlich die Fahrerlaubnis! Also ich fahre seid 14 Jahren Auto von dieser Gesichtsfeldeinschränkung wusste mein alter Artz dem war das egal die neue Ärztin meint nach einem neuen Test und des schlechten EEgs es sei aus für immer .! Für die dies Indresiert schaut doch mein Profil lest meine kleine Geschichte!Und wünschd eine gute Nacht!
Ich gehe mal davon aus, das Du auf Grund einer amtlichen Verfügung bei dieser Ärztin gewesen bist, diese also Dich im Behördenauftrag untersucht und begutachtet hat.
Wenn ich damit recht habe, dann entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund des Gutachtens, und wenn ich von den reinen Zahlen ausgehe, reicht Dein Sehvermögen doch wohl noch aus, Du wirst aber damit rechnen müssen, alle Jahre erneut zur Untersuchung aufgefordert zu werden:
LG
Fahrsicherheitstraining hin oder her. Wie von @Willi bereits erwähnt, gibt es klare Aussagen diesbezüglich vom Gesetzgeber:
"In der Literatur gibt es Evidenzen dafür, dass ein eingeschränktes Gesichtsfeld mit einem erhöhten Unfallrisiko korreliert ist. Vom Gesetzgeber ist zur Fahreignung ein Gesichtsfeld von mindestens 120 Grad horizontal gefordert, wobei auf wenigstens einem Auge ein Sehfeld von wenigstens 70 Grad gegeben sein muss .... In den inneren 30 Grad dürfen keine Einschränkungen des Gesichtsfelds bestehen. Diese Bestimmungen sind vor allem für Patienten relevant, die in Folge einer Augen- oder Hirnschädigung einen Gesichtsfeldverlust erlitten haben …"
Hallo,
das ist ganz genau gesetzlich festgelegt...
Wenn man eine Einschränkung des Gesichtsfeldes hat, führt zu Einbußen bei der Übersicht über das Verkehrsgeschehen allgemein.
Insbesondere können Objekte, die sich von der Seite
auf die Fahrbahn zu bewegen, nicht oder erst später wahrgenommen werden.
LG Tinchen