Zuzahlungsbefreiung

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
13.11.2012 um 13:25

Habe von meiner Krankenkasse zum erstenmal eine Zuzahlungsbefreiung zugeschickt bekommen. Ich mache gerade Physiotherapie, bin ich da auch von der Zuzahlung befreit?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1954 (58 Jahre)
Geschlecht: männlich
Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

Benutzer gelöscht?

19.04.2013 13:31

Hast du eine Zuzahlungsbefreiung oder den Antrag dafür bekommen ? Zunächst wird nämlich errechnet,ob deine Zuzahlungen, 2% oder wenn du chronisch krank bist,1%
von deinem Einkommen übersteigen .
Fahrten zur Behandlung werden kaum bezahlt - es sei denn, du kannst nicht laufen und der Arzt bestätigt das.
Es gibt eine Auflistung von der KK , was übernommen wird.
Und - du musst jedes Jahr wieder einen Antrag stellen : Belege sammeln !

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Chaiyo49
Benutzerbild von Chaiyo49
13.11.2012 23:01

Die Befreiung gilt auch für die Physiotherapie. Auch wenn du Hilfsmittel brauchst, wie z.B. erhöhten Toilettensitz oder Badewannenlifter oder Rollstuhl u.s.w. Taxifahrten, wenn vom Arzt verordnet, sind auch zuzahlungsfrei.

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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
13.11.2012 21:56

wenn komplett dann ja

also Praxisgebühr
kh - Tagegeld
Zuzahlung zu Medis und Therapien

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
13.11.2012 15:44

Kommt ganz darauf an, für welche Bereiche die Zuzahlungsbefreiung gilt.
Diese stehen einzeln aufgelistet auf der Befreiungskarte (wenn keine komplette Befreiung von Zuzahlungen vorliegt)

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