GdB

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
10.11.2012 um 23:43

Wie ist es möglich das Menschen mit derselben Behinderung. Es ist wirklich exakt die dieselbe, bei verschiedenen Versorgungsämtern unterschiedlich eingestuft werden? Gleiche Form der Epilepsie, gleiche Anfallsfrequenz, gleiche Prognose,etwa gleicher Beginn der Erkrankung . Keine zusätzliche Erkrankung.
Ich habe 50GdB , mein Bekannter 80 Gdb , zu dem kann er auf Antrag öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Ich nicht.

Patientendaten

Geburtsjahr: 1970(42 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 80,0 kg
Größe: 185,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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6 Antworten:

pumuckel70
Benutzerbild von pumuckel70
11.11.2012 17:52

Bei mir sind die Prozente immer erhöt worden,weil meine Epilepsie mit
zunumenden alter immer schlimmer wurde.Und jetzt als nicht Heilbar
eingestuft wird!Und die Ärzte das im Atest bestätigt haben.

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
11.11.2012 17:19

Pardon, ich habe mich da tatsächlich total vertan und ziehe diesen teil meiner Antwort total zurück!

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patient2006

11.11.2012 16:20

Hallo ich wils wis...,Nene hat es schon begründet,es heisst auch bei mir Begleitperson und hat nichts mit blind zu tun

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Benutzer gelöscht?

11.11.2012 15:21

Die Handhabung ist wirklich sehr unterschiedlich - ich habe "G" und "aG", kann also mit der Wertmarke zu 60 € / Jahr die Öffentlichen kostenfrei nutzen und habe den Parkausweis für Behindertenparkplätze mit allen sonstigen Vergünstigungen.
@ich wills wissen
Obwohl ich nicht blind bin, findet man in meinem Ausweis ein "B" - das hat gar nichts miteinander zu tun. Mein "B" bedeutet, dass meine "B"egleitperson in den Öffentlichen und auch sonstwo frei ist, da ich im Rollstuhl sitze. (akzeptieren aber nicht alle Einrichtungen so)

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
11.11.2012 12:31

@patient2006:
In einem Punkt muß ich Dich korrigieren:
Der Kennbuchstabe "B" wird nur an Blinde vergeben!
Du meinst den Kennbuchstaben "G" für Gehbehinderte!
@Fragesteller:
Ich würde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, oder falls der termin hierfür schon vorbei ist, Antrag auf Neubewertung stellen und auf die Ungleichheit in der Beurteilung hinweisen, wobei es auf beiden Seiten aber nicht nur objektive, sondern auch subjektive Beurteilungskriterien gibt, also auchbei Dir!
Trotzdem wünsche ich Dir Erfolg!

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patient2006

11.11.2012 10:08

Hallo,wie sieht es bei Dir mit der Bewegung aus? Unter Umständen solltest Du bei geringer Gehfähigkeit die Kennung"B" beantragen,dann zahlst 1xjährlich 60,-Euro und kannst mit dem Ausweis auch die öffentlichen nutzen.Sicher,es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen in der Bewertung aber ich denke,bei 80 ist sicher nicht nur der gleiche Zustand vorhanden oder man hat einen guten Arzt gefunden,der richtig begründet hat.

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