Benötigung eines artest zur reise ins ausland

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
17.08.2009 um 20:49

benötige ich bei einer reise ins ausland ein attest da dies evt. unter opiatgesetz fällt jurnista 32mg

lg

Patientendaten

Geburtsjahr: 1946(63 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 90,0 kg
Größe: 166,0 cm
Eingetragen durch: Arzt
Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

1 Antworten:

Benutzer gelöscht?

18.08.2009 14:24

Nicht jeder Kontrollbeamte kennt sich damit aus - aber sicher ist sicher!
Jurnista fällt unter das BtMG und ist meldepflichtig:
Wer für höchstens 30 Tage in «Schengen-Staaten» wie Spanien, Italien oder Österreich verreist, kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Formblatt anfordern. Dieses muss vom Arzt ausgefüllt und durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Bei Reisen in andere Länder wird geraten, sich ein ärztlicher Attest möglichst in englischer Sprache mit Angaben zu Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise zu besorgen. Manche Länder verbieten die Einfuhr von Betäubungsmitteln ganz. Auskunft dazu gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Landes.

Erholsamen Urlaub!

Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Weitere Fragen zu

Verwandte Fragen

[]