ISDN-CP 20 gegen Pentalon 50

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
23.10.2011 um 10:57

warum und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Ärzten, Algemeinmediziner und Fachärzten, das Verordnen von Pentalon 50, bei Regressandrohung untersagt?
Bislang wurde dieses von der AOK in Sachsen seit Oktober auch in Thüringen praktiziert.
Und weshalb soll diese Handhabung nur im Osten Deutschland gültig sein?
Wie soll ein Betroffener Patient nach über 30 Jahren und guter Verträglichkeit des Medikamentes den Einsatz eines völlig neuen Wirkstoffes verstehen geschweige akzeptieren?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1937(74 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 95,0 kg
Eingetragen durch: Angehöriger
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