Hat eigentlich jmd Erfahrungen mit..

Kitty10
Benutzerbild von Kitty10
Frage gestellt am
26.10.2010 um 21:28

ärztlich verordneten Medikamenten und Polizeikontrollen im Sinne von ein Fahrzeug führen?
Wie ist es denn, bei Medikamenten die laut Packungsbeilage die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können, man sie aber täglich verordnet nehmen muss?

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
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12 Antworten:

melli 827
Benutzerbild von melli 827
28.10.2010 14:14

hallo mir haben sie den führerschein eingezogen wegen medis unter anderen auch tavor an deiner stelle würde ich das auto abmelden und den führerschein weit weg packen dann bist du auf der sicheren seite

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Benutzer gelöscht?

28.10.2010 08:08

Hallo, ich würde mich auf § 24a StVG - 0,5 Promille-Grenze Abschnitt 2 berufen. 2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Ich selber nehme schon längere Zeit Palladon und diese wurden regelmäßig erhöht. Nach einer Zeit, 2-3 Wochen, pendelte sich das Medi bei mir ein, so das ich mich Fahrtüchtig fühlte. Mein Arzt sagte auch, das er eigentlich nicht beurteilen kann ob ich fahrtüchtig bin oder nicht. Der einzige der dies beurteilen kann ist man selber.

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DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
27.10.2010 17:43

Erstens: Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, wenn er Sie nicht für fahrtüchtig hält.

Zweitens: Es gibt eigentlich ziemlich klare "Leitlinien zur Kraftfahrereignung".
Abschnitt 3.12.2. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln:
"... Die Beurteilung der Anpassungs- und Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers an die Erfordernisse beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Zusammenhang mit einer Arzneimittelbehandlung muss in jedem Falle sehr differenziert gesehen werden. Vor allem ist zu beachten, dass eine ganze Reihe Erkrankungen, die von sich aus die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen können, durch Arzneimittelbehandlung so weit gebessert oder sogar geheilt werden, dass erst durch die Behandlung die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder erreicht werden können. Entscheidend für die Beurteilung ist aber, ob eine Arzneimitteltherapie, insbesondere auch die Dauertherapie, zu schweren und für das Führen von Kraftfahrzeugen wesentlichen Beeinträchtigungen der psycho-physischen Leistungssysteme führt. Medikamentöse Behandlungen, in deren Verlauf erhebliche unerwünschte Wirkungen wie Verlangsamung und Konzentrationsstörungen auftreten, schließen die Eignung in jedem Falle aus. ..."

Dauerbehandlung mit Psychopharmaka muss die Kraftfahrereignung also nicht ausschließen, es kommt immer auf den Einzelfall an, insbesondere ob die Medikation "gut eingestellt" ist und welche Krankheitssymptome noch bestehen. Kann sein, die Medikamente schaffen sogar erst die Voraussetzung, dass der/die Betroffene ausreichend stabil und gesund wird und somit auch wieder fahrtüchtig ist. Ob Wachheit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsschnelligkeit, Reaktionszuverlässigkeit etc. beeinträchtigt sind, lässt sich relativ einfach durch Testverfahren überprüfen (z.B. den d2-Durchstreichtest oder ähnliche) - die Klinischen Psychologen in einer Psychiatrischen Klinik oder Institutsambulanz sollten das können.
Soweit so gut.
Speziell beim Tavor sehe ich allerdings das Problem, das es ein kurzwirksames Medikament ist, somit die Medikamentenwirkungen je nach Einnahme kurzfristig schwanken können.

Im Zweifelsfall würde in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle (MPU-Stelle http://de.wikipedia.org/wiki/Begutachtungsstelle_für_Fahreignung ) eine genauere Prüfung gemacht werden können bis hin zu Tests am Fahrsimulator, aber das wird richtig teuer. Und üblicherweise arbeiten die MPU-Stellen nur auf Anforderung durch eine Behörde.

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frank44
Benutzerbild von frank44
27.10.2010 16:22

Vielleicht sollte einfach auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, seinen Arzt zu konsultieren und über einen Medikamentenwechsel nachzudenken. Tavor ist ja nun auch nicht gerade ohne was Nebenwirkungen betrifft, auch das Abhängigkeitspotential sollte nicht unberücksichtig bleiben. Und damit wir auch wissen, über was geredet wird habe ich einen Link :

http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam

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mira.

27.10.2010 15:43

in der Theorie ja alles moralisch sehr korrekt, seh ich im Prinzip auch so, aber was ist mit denjenigen, die beispielsweise berufllich oder aufgrund der örtlichen Umgebung genötigt sind Auto zu fahren. Haben die Ihr Recht mit Eintritt in die Krankheit verloren? Kann man auch gut eingestellt sein auf ein Medikament? Natürlich gibt es immer Risiken im Strassenverkehr, auch für Gesunde. Jeder sollte zumindest eigenverantwortlich prüfen, ob er sich ausreichend konzentrieren kann, um Auto zu fahren.
Hoffentlich steinigt Ihr mich jetzt nicht;)

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frank44
Benutzerbild von frank44
27.10.2010 01:24

Wenn die Fahrtüchtigkeit laut Beipackzettel eingeschränkt ist, so kann ich nur sagen, sollte man kein fahrzeug benutzen. Nur weil du keine Beeinträchtigung spürst, heißt es nicht, daß es keine gibt. Es ist für einen selbst schwer, es zu beurteilen, ob nicht doch Beeinträchtigungen vorliegen.
Und nur weil du fragst, ob sie nachgewiesen werden bei einer Blutkontrolle spricht das nicht für Verantwortungsgefühl.
Wenn es die von Dachfirst beschriebene Möglichkeit gibt, wäre es eine Alternative. Aber solange bin ich gegen das Führen eines Fahrzeuges.

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Kitty10
Benutzerbild von Kitty10
26.10.2010 22:52

Vom Frage-Steller selbst

Das ist mal ne tolle antwort! Kannst Du mir sagen wo genau man das tun kann?
Denn wenn man keine aussergewöhnliche beeinträchtigung bemerkt und auf den wagen angewiesen ist ist das zeitgleich auch eine gewisse sicherheit für andere!

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Benutzer gelöscht?

26.10.2010 22:42

Es gibt auch die Möglichkeit, sich testen zu lassen, ob man mit Medis fahrtüchtig ist. Dann gibt es eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Polizei.

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Kitty10
Benutzerbild von Kitty10
26.10.2010 21:56

Vom Frage-Steller selbst

ja.. so dachte ich das auch.. werde nur einfach standartmäßig nervös wenn ich in eine kontrolle gerate weil ich eben nicht sicher bin ob es unter ärztlicher verordnung quasi genehmigt ist.. daher auch einfach mehr interessehalber die frage..

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anja_crush
Benutzerbild von anja_crush
26.10.2010 21:52

Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird ja normalerweise keine Blutuntersuchung gemacht. Da wird nur standardmäßig auf Alkohol geschaut und wenn eben Auffälligkeiten in Richtung Drogen vorliegen, dann eventuell das. Aber da wird ja nicht pauschal Blut abgezapft. Da musst du schon sehr auffällig fahren oder eben einen Unfall verursachen.

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Kitty10
Benutzerbild von Kitty10
26.10.2010 21:39

Vom Frage-Steller selbst

seh ich ja prinzipiell genauso... allerdings kann theoretisch die wirkung bei einer langzeiteinnahme ja nur noch schriftlich und eventuell die fahrtüchtigkeit beeinträchtigen... die realität is ja da ganz anders...
meine frage bezog sich eher darauf, wenn die stoffe im blut nachgewiesen werden...
Wenn ich mich nicht fahrtüchtig fühle dann fahre ich auch nicht.... Soviel Verantwortungsbewusstsein darfst du mir dann schon noch zutrauen!

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anja_crush
Benutzerbild von anja_crush
26.10.2010 21:35

Dann sollte man das Autofahren ganz einfach unterlassen. Damit gefährdet man nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

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