Beruf und Gesundheit

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
26.04.2015 um 21:10

Muss ich dem Arbeitgeber bescheid geben, das ich eine psychiatrische Erkrankung (Psychose) hab. Meine Arbeit ist im Archiv, deshalb hab ich keinen Kundenkontakt.
Bin erst in der 3.Woche dort. Hab wegen meines Verschweigens ein schlechtes Gewissen. Brauche aber auch Geld um zu überleben.

Patientendaten

Geburtsjahr: 1969(46 Jahre)
Geschlecht: männlich
Eingetragen durch: Patient
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12 Antworten:

Benutzer gelöscht?

27.04.2015 22:20

Gesundheitszustand:
Hier muss man zwischen aktuellen und früheren Krankheiten unterscheiden. Aktuelle Krankheiten gehen den Chef dann etwas an, wenn Sie ansteckend sind. Schließlich soll ja nicht in Bälde die ganze Belegschaft
flach liegen. Ferner darf er nach chronischen Krankheiten fragen, die den Arbeitnehmer auf Dauer in seiner Arbeitfähigkeit beeinträchtigen können. Sonstige aktuelle Erkrankungen, die weder den Betriebsablauf noch die Arbeitfähigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen können, brauchen den Chef nicht zu interessieren und dürfen deshalb nicht abgefragt werden. Frühere Krankheiten sind nur dann relevant, wenn sie eventuell wieder ausbrechen können (z.B. Malaria). Sonst braucht der Arbeitnehmer darüber keine Auskunft geben.
Schwerbehinderung:
Ja und Nein. Der Chef darf nach einer Schwerbehinderung von mehr als 50 % fragen. Denn ab dieser Behinderungquote kann die Behinderung nach landläufiger Meinung immer zu Problemen im betrieblichen Ablauf führen - und das muss der Chef natürlich vorher wissen. Außerdem hat er im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verschiedene Frage mit der Hauptfürsorgestelle zu klären. Die Frage ist bei einer Behinderung von mehr als 50 % also berechtigt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine geringere Behinderung muss dann offenbart werden, wenn sie speziell im avisierten Job die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen kann.
Quelle:http://www.finanztip.de/bewerbungsgespraech/
Naja und wieso hat ein Arzt Schweigepflicht, wieso bekommt der Betrieb NICHT den Krankenschein mit Diagnosen........... Das hat schon seinen guten Grund.

Der Fragesteller schreibt auch nichts von einem Behinderungsgrad.

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
27.04.2015 21:31

Sehr guter Link Tinchen:))

Vor allem dieser Absatz:

"Muss die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden?
Der Arbeitnehmer muss diese Frage wahrheitsgemäß beantworten. Eine falsche Antwort kann Konsequenzen haben, wie man am obengenannten Fall des BAG sehen kann. Hier konnte sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess nicht mehr darauf berufen, dass er schwerbehindert ist, nachdem er zuvor die Frage des Arbeitgebers nach einer bestehenden Schwerbehinderung verneint hatte. Im vorliegenden Fall war die Kündigung somit auch ohne Zustimmung des Integrationsamtes gültig. Die Falschbeantwortung kann auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen, wenn das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden ist. Kann oder darf die vertraglich geschuldete Tätigkeit von einem Schwerbehinderten nicht ausgeübt werden und erfährt dies der Arbeitgeber nachträglich, ist auch eine personenbedingte Kündigung möglich."

Quelle:

http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Information_Arbeitgeber/index.html?connectdb=normal

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Willi-Vishnu
Benutzerbild von Willi-Vishnu
27.04.2015 21:26

HALLO
HIER IST ETWAS FÜR DICH

http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Information_Arbeitgeber/index.html?connectdb=normal

Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht?
Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren.
lg tinchen

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
27.04.2015 21:16

Nee, angeben muss man auch nicht. Sollte aber etwas vorfallen, das mit der verschwiegenen Erkrankung zu tun hat, wird es haarig. Daher ist ein Verschweigen mit einem großen Risiko behaftet.

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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
27.04.2015 21:13

meine Erfahrung ... nicht offen legen da gearde Menschen mit psychischen Erkarnkungen aussortiert werden .....du musst gar nicht angeben aber falss du einen Behinderten grad hast solltest du nach der Probezeit diesen offen legen ....

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
27.04.2015 20:53

Da wir nicht wissen, was für einen Personalbogen der Fragesteller bekommen hat, war es mir wichtig zu erwähnen, dass ein generelles Verschweigen nicht immer sinnvoll ist. Deine erste Antwort habe ich jedoch als generelle Antwort angesehen, daher meine Ergänzung.
GLG
Snowchen

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bermibs
Benutzerbild von bermibs
27.04.2015 20:43

Hallo Snowchen, es gibt natürlich Sonderfälle, wo Erkrankungen einen bestimmten Beruf von vornherein ausschließen (siehe auch Link von Yvonne). Das darf dann natürlich nicht verschwiegen werden. Aber das ist doch hier nicht der Fall.
LG bermibs

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
27.04.2015 20:30

Hallöchen Bermibs,

nee, nee, so einfach ist das nicht. Ich hatte jahrelang einen leitenden Posten und hatte ein Team mit 10 Angestellten. Man kann nicht jeden Berufszweig über einen Kamm scheren. Im öffentlichen Dienst sieht das ganz anders aus, z.B. im Schuldienst. Wenn du da Erkrankungen oder Therapien, die kurz vor der Einstellung stattfanden, verschweigst, bekommst du ordentlich Probleme, falls es aufgrund dieser Erkrankung zu Ausfällen kommt. Da versteht der öffentliche Dienst keine Spaß.

Hier ein Beispiel:



http://forum.oeffentlicher-dienst.info/viewtopic.php?t=3013

Da der Fragesteller aber in einem Archiv arbeitet und keinen Kundenkontakt hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Personalbogen nicht so umfassend ist.

GLG
Snowchen

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Benutzer gelöscht?

27.04.2015 19:53
bermibs
Benutzerbild von bermibs
27.04.2015 18:52

Hallo Snowchen, ich hatte dazu meine Frau gefragt. Sie ist langjährige Personalsachbearbeiterin in einer größeren Pflegeeinrichtung. Dass Arbeitgeber solche Angaben erfragen, ist mir durchaus bewusst. Das muss aber lange noch nicht rechtens sein.
LG bermibs

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
27.04.2015 09:13

Hallöchen Bermibs,

das ist nicht ganz richtig, aber so halb.
Der Arbeitgeber hat sehr wohl das Recht nach Erkrankungen im psychischen und physischen Bereich zu fragen. Es muss zwar nicht unbedingt eine direkte Diagnose genannt werden, aber wenn gefragt wird, ob eine Erkrankung besteht, darf man nicht lügen, das kann zu großen Problemen führen.
Zusätzlich kommt es darauf an, in welchem Bereich man arbeitet. Im öffentlichen Dienst wird ziemlich genau geschaut.

Für den Fragesteller: Musstest du einen Personalbogen ausfüllen, in dem nach psychischen oder physischen Erkrankungen gefragt wurde?

GLG

Snowchen

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bermibs
Benutzerbild von bermibs
26.04.2015 21:28

Hallo, da brauchst du dir absolut kein schlechtes Gewissen machen, da du erstens nicht verpflichtet bist, die Art deiner Erkrankung (gilt für alle Erkrankungen) dem Arbeitgeber anzuzeigen. Und zweitens hat der Arbeitgeber auch nicht das Recht, derartige Auskünfte zu verlangen. Das ist eindeutige Rechtslage in Deutschland.
LG bermibs

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