Krankengeld/Rente

Paulline
Benutzerbild von Paulline
Frage gestellt am
05.10.2013 um 18:38

Hallo liebe Leser
wer weis Rat.Habe von dem Rententräger einen Brief bekommen,das ich wenn ich Rente bekomme,diese ab Juli zählt,da war ich zur Reha.Das heißt das ich dann ab da das ganze Krankengeld zurück zahlen muß.Der Rentenantrag wurde am 22.9 gestellt.Jetzt hat mir die Dame vom Sozialvein gesagt das das bis 1 einhalb Jahre dauern kann bis die Rente bewilligt wird.Ich war im Juni 3 Wochen zur Reha,dann müßte ich ja ab Juli das Krankengeld zurück zahlen.Ich weis gar nicht wie ich das machen soll?Ich bin ganz fertig mit den Nerven.Wer kann mir da weiter helfen

Patientendaten

Geburtsjahr: 1953(60 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 80,0 kg
Größe: 162,0 cm
Eingetragen durch: Patient
Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

5 Antworten:

Willi-Vishnu
Benutzerbild von Willi-Vishnu
06.10.2013 01:03

Super Info !
Danke !
Der Link hat schon ein Lesezeichen!
LG Tinchen

Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
frank44
Benutzerbild von frank44
06.10.2013 00:30

@ iww ... ich hatte schon nach 'nem Link gesucht. :-) Scheinst aber Recht zu haben. Sie muß, sollte sie mehr erhalten haben, nichts zurückzahlen.

"Mit Beginn dieser Leistungen bzw. mit dem Tage der Bewilligung einer Rente endet der Anspruch auf Krankengeld. Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen dann direkt miteinander ab. Das Krankengeld wird in diesem Fall nicht vom Versicherten zurückgefordert. War das Krankengeld niedriger als der Rentenanspruch für den Zeitraum, erhält der Versicherte den Differenzbetrag als Ausgleichszahlung vom Rentenversicherungsträger. War das bezogene Krankengeld höher als der Rentenanspruch, muss der Versicherte den Differenzbetrag jedoch nicht zurückzahlen. "

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html

Also besteht kein Grund sich Sorgen zu machen. Sind doch auch mal gute Nachrichten dann. Darfst du dich zurücklehnen und ruhig den Bescheid abwarten. :-)

Bewerten:0xNegative Bewertungen4x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
06.10.2013 00:22

Frank hat Recht, bis auf einen kleinen, aber doch sehr wichtigem Punkt, liebe Roseloma!
Pauline müßte nur dann eine Rückzahlungsbegehren der KK erwarten, wenn sie das KG zu unrecht bezogen hätte.
Dies ist jedoch nicht der Fall, da sie bis zur Entscheidung des Rentenversichungsträgers ja ganz normal und richtigerweise arbeitsunfähig infolge einer Erkrankung war und somit mit Fug und Recht das KG von der KK die dort für diesen Fall abgesicherte Krankengeldzahlung korrekt bezogen hat.
Sie wird also in keinem Fall etwas an irgendwen zurückzahlen müssen, in allem anderen hat Frank 44 es richtig dargestellt!
Also kann Pauline in aller Ruhe weiter abwarten!
Und wie schon die Dame vom Sozialverein sagte, ist eine unter Umständen lange Bearbeitungszeit normal, es könnte daher eher passieren, das das KG nach 18 Monaten nicht mehr bezahlt wird und die Entscheidung der RV noch nicht gefallen ist, in diesem blöden Fall sollte sie sich beizeiten beim Sozialamt melden, damit sie Leistungen nach dem ALG2 erhält, auch das ändert dann am Verfahren der Verrechnungen nichts!
Sollte sie regulär Anspruch auf ALG1 haben, so hat dieses natürlich Vorrang!
Alles Gute!

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
roseloma
Benutzerbild von roseloma
05.10.2013 23:32

Schaut Freunde wie man fast jedem helfen kann, des halb ist es einfach toll das man den sanego benutzen kann. Der Frank 44 hat genau recht.

Bewerten:0xNegative Bewertungen5x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
frank44
Benutzerbild von frank44
05.10.2013 18:53

Ganz so drastisch wird es dann doch nicht wie du befürchtest. Dein Rententräger rechnet das Krankengeld ab. Sprich, für die Zeit wo du Krankengeld erhalten hast, bekommst du keine Rente rückwirkend ausgezahlt. Krankenkasse und Rententräger rechnen das erst einmal gegen, so glaube ich. Du müßtest am besten - na ja, am zweitbesten wissen - ob du mehr Rente oder Krankengeld hast. Die Differenz müßte dann gezahlt werden. Je nach dem ob mehr Rente, dann Nachzahlung oder eben mehr Krankengeld, dann leider Rückzahlung von dir. Aber das kannst du bestimmt auch "zurückstottern". Warte deinen Bescheid ab und mache dich nicht verrückt. Da steht dann auch drin ob und wieviel Geld hin oder her wandern muß.

Bewerten:0xNegative Bewertungen9x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Weitere Fragen zu

Verwandte Fragen

[]