keine Wirkliche gesundheits Frage aber es raubt mir den Nerv

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
28.04.2013 um 22:30

Hallo

leider musste ich einen Antrag auf vorübergeht ALG 2 stellen ....

und bekomme hier die Kriese

meine Wohnung ist 1 m2 zu groß und 25 Euro zu teuer ...
der Antrag selbst war nur zustellen um meinem Lebensunterhalt wären einer teil stationären Reha - Maßnahme zusichern

Nun will das Amt unbedingt das ich mir ne neue Wohnung suche ..... was zeitlich im Moment nicht möglich ist und völlig bescheuert ist ... der Umzug und die da zu gehörigen Kosten würden ja wesentlich mehr Kosten ich habe irgendwo gelesen das es auch Härtefallregelung gibt ..... hat dazu jemand eine Idee???? Die Krönung des ganzen ist das ich ab diesem Monat nachweißen muss das ich mich bemüht habe was nicht geht denn das schreiben ist vom 5.4 zugestellt wurde es mir am 27. 04!!!!!! was soll ich denn jetzt machen ich habe echt Panik und kann so nicht mit Ruhe meine Reha machen .....

Ich bekomme auch nicht den kompletten Satz der Grundsicherung .... eigentlich zwingt mann mich fast meine Arbeit aufzugeben ... da ich kein Auto habe bin ich nicht Mobill und auf die ÖVG angewiesen mit den Umzug in die NachbarstADT MÜSSTE ich dann 100 euro im Monat aufbringen um die Fahrkarte bezahlen zu können was sind das den für Relationen?????!!!! da gehts mir nicht besser nur noch schlechter :-(

danke fürs Rat geben Gedanken machen

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8 Antworten:

Benutzer gelöscht?

29.04.2013 15:11

@ Fragesteller: Aber das hört sich nach dem Zwischenergebnis doch jetzt schon sehr gut und erfolgsversprechend an.

Und so schnell zieht dann auch niemand um.

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sukki

29.04.2013 14:58

Hast du denn keine Lohnfortzahlung während deines Rehaaufenthaltes? Ich kenne die Schikanen der Behörden sehr gut und ich hätte kein Hartz 4 bekommen wäre ich nicht zur Diakonischen Beratung gegangen, die mir beim Widerspruch meines Ablehnungsantrages geholfen haben. Auf einmal ging doch alles was vorher nicht möglich war. Der Berater bei der Diakonie hat mir auch dazu geraten, falls sein Schreiben wieder nicht fruchtet, einen Anwalt einzuschalten.

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Anonymer Benutzer

29.04.2013 14:57

Vom Frage-Steller selbst

so danke für eure gedanken ....
ich habe heute früh Kontakt zu meiner bearbeiterin aufgenommen
alles halb so wild erst mal
die kosten werden jetzt für ein halbes jahr komplett übernommen
sie war selbst verwundert das mann mir einen Umzug nahe legt ( erst zu sage von Ihr war auch kein Problem zugeringer mehraufwand) aber laut hauptamt darf die Miete nur um 15 euro überstiegen werden .....

der Brief war einfach so heftig formuliert das es mich so auf die Palme brachte sie sagt das wird leider so geschrieben weil sonst die dauer Harz4 ler nicht in die Puschen kommen ich hoffe ja nach dem halben Jahr wieder raus zu sein sonst wird dann tatsächlich gekürzt


Wimpernschlag mann zwingt mich schon fast da hier am Ort eine Wohnung zu HARZ4 gängigen Preisen ( hier 285, 00 ) nicht gegeben sind die Wohnungen gibt es schlicht un ergreifend nicht hier zahlst du im schnitt ab 300 aufwärts und ich müßte ins nächste dorf oder die nächste stadt ziehen dann müßte ich fast mein Job aufgeben weil die Mobilität super eingeschränkt ist ( das kann nicht im Sinne des erfinders sein meine ich )

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Benutzer gelöscht?

29.04.2013 14:54

Keine Panik!

Erstens ist morgen noch April und ein Dienstag, somit Ämtertag. Unabhängig vom Posteingang, der nachzuweisen wäre (Poststempel) und evtl. eine Fristverschiebung zur Folge hätte, würde ich die Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens lesen und schriftlich umsetzen.
Das heißt einen Widerspruch, Einspruch oder ... verfassen mit dem Vermerk "Begründung folgt". Frist gewahrt ;-) Begründung kannst du nachreichen. Dein Widerspruch setzt aber den Fristablauf bzw. erstmal die drohende Rechtsfolge aus. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung ist das Schreiben des Amtes anfechtbar!
Nun zur Wohnungsgröße und Miethöhe: Es gibt Mietobergrenzen in m² und € in Abhängigkeit von der Bewohneranzahl. Das ist die Regel. Zu beachten ist z.B. der "Bestandsschutz" (je nach Bundesland und so ist die Kaltmiete unterschiedlich), wodurch ab Januar herabgesetzte Obergrenzen nicht gleich gelten.
Das Amt möchte dich zum Zwangsumzug bewegen. Nö! In den wenigsten Fällen kommt es dazu. Regeln: http://www.hartz-4-empfaenger.de/wohnung-hartz-4 Daraus folgt, dass du bis zu sechs Monate auf der sicheren Seite bist :-) UND du kannst ohne Weiteres nachweisen, dass sich der Umzug nicht rentiert (geringe Überschreitung => Umzug unverhältnismäßig, unwirtschaftlich), der Leistungsbezug kurz ist, die Bedürftigkeit also vorübergehend (Reha) und krankheitsbedingt ist und du mit einem Umzug Mehrkosten hättest, weniger mobil wärest und damit auch noch deine Arbeit gefährden würdest. Das sind gute Argumente. Wahrscheinlich kannst du deine Miete auch nicht reduzieren (durch Untervermietung oä.), die Wohnung wäre dann laut Amt zwar unangemessen (Größe und/oder Kosten), aber die können dich nicht von heute auf morgen zum Umzug zwingen. Die (Un)möglichkeit der Alternativensuche und der Nachweis dafür sollte einfach sein. Liegen zusätzlich Hindernisgründe (z.B. Pflegebedürftigkeit) vor, dann zahlt das Amt sogar über die 6 Monate den "un"angemessenen Wohnraum. Ansonsten zahlst du halt die übersteigenden 25 € vom Hartz IV-Betrag. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/unangemessene-wohnung.html

Vor ein paar Jahren hatte ich mal mit dem Wohnungsamt zu tun. Die besuchten mich unangemeldet und meinten: "zu groß, zu teuer". Ich rechnete vor, dass die Größe mit 10 m² über der Grenze immer noch günstiger ist, als beim m²-Preis, den eine angemessene Wohnung mit weniger Quadratmeter gehabt hätte. Das ging gut. :-) Irgendwo las ich mal, dass die Regelgrößen einer Wohnung bis zu 20 % überschritten werden dürfen. Das finde ich aber gerade nicht, oder ist nicht mehr aktuell ..

Kurzum: Die können dir nichts, wenn du die Unverhältnismäßigkeit (Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit) demnächst nachweist und morgen dem Schreiben mündlich oder schriftlich in der Widerspruchsstelle widersprichst.

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Benutzer gelöscht?

29.04.2013 14:16

Zunächst: Die Nerven behalten und ruhig bleiben.
Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie sich vorher schon verrückt machen, bevor überhaupt etwas passiert ist.

Zu den Formalien: Die Frist aus dem Schreiben läuft ab Zustellung, nicht aber der Datierung. Wenn eine Zustellung durch gelben/blauen Umschlag erfolgt sein sollte, enthält diese einen Zustellvermerk des Briefträgers. Dann läuft ab da die Frist. Zudem findet sich am Ende des Schreibens eine Rechtsmittelbelehrung. Die darin angekündigten Maßnahmen sind zu befolgen.
Handelt es sich hingegen um ein einfaches Schreiben, das in einem herkömmlichen Umschlag steckte, heben Sie zum Nachweis den Umschlag auf. Daraus ist der Freistempler ersichtlich und damit auch, daß Sie nicht früher das Schreiben erhalten haben können, als es zuging. Die gesetzte Frist von 14 Tagen läuft dann regelmäßig ab dem Tag des Zugangs. Allerdings, wenn eine datumsmäßig bestimmte Frist enthalten ist, beantragen Sie schriftlich Fristverlängerung unter Angabe, wie lange Sie diese benötigen.

Ich setze richtig voraus, daß die Angaben der Wohnung stimmen. Also tatsächlich 1 m² zu groß und damit 25 € zu teuer ? Keine Irrtum bei den Angaben oder Fehler in dem Antrag, der korrigiert werden könnte ?

Daß das Amt tatsächlich den Umzug will, kann ich dann nachvollziehen, wenn Sie statt vorübergehend dauerhaft ALG 2 beantragen. Formal wie tatsächlich sollten Sie sich allerdings auf Wohnungssuche begeben, wenn die Behörde Ihnen dies aufgibt. Schon um, es der Behörde leichter zu machen, Ihnen im Rahmen des möglichen Ermessens oder Härtefallmöglichkeiten entgegenzukommen. Neben der Tageszeitung bietet immoscout wie andere Wohnungsplattformen eine gute Nachweismöglichkeit, daß Sie tatsächlich nach alternativen Wohnungen suchen. Auch hilft, vorstellig zu werden und Abweisungen der Vermieterinteressenten vorzulegen. Häufig stellt sich dabei auch heraus, daß gerade keine Wohnung in der von der Behörde vorgegebenen Art findet. Aber, Vorsicht: Die Behörden können gerade bei den Plattformen Ihre Angaben auch durchaus prüfen, also auch, gibt es kleinere billigere Möglichkeiten.

Von Ihnen verlangt niemand, die Arbeit aufzugeben, sondern die Behörde will, daß Sie weiterhin tätig sind (Grundsatz der Selbstversorgung). Von Ihnen wird aber verlangt, daß Sie sich bemühen, den Zustand abzustellen, mit dem Sie den Steuerzahlung Geld kosten. Und diese Nachweise müssen Sie regelmäßig führen, daß Sie alles daran setzen, aus der Situation herauszukommen. Wenn Sie dies nicht können, müssen Sie nachweisen, warum nicht.

Desweiteren ließe sich überlegen, daß Sie beim Amt vorstellig werden und sich beraten lassen, was zu tun ist. In der Regel hilft Ihnen der Beamte und schickt Sie nicht zum Fachanwalt für Sozialrecht, sondern erklärt Ihnen Ihre Möglichkeiten, da die Behörden regelmäßig auf sachgerechte erfolgsorientierte Antragsstellung hinwirken müssen. Das mit der unten vorgeschlagenen Differenzzahlung ist sicherlich ein guter Vorschlag, den Sie bei der Behörde angeben können. Auch Fragen eines ergänzenden Gangs zu ergänzenden Berechtigungsmöglichkeiten stellt sich, wozu der Beamte in der Regel auch weiß, was zu tun ist. Auch, ob es solche Möglichkeiten gibt.



Viel Erfolg.

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frank44
Benutzerbild von frank44
29.04.2013 13:39

Eine Möglichkeit welche mir noch einfiele, wäre, du wendest dich an das Sozialamt in deinem Landratsamt. Dort müßte es so etwas wie eine Stelle für Hilfe in besonderen Lebenslagen geben. Da könntest du vorstellig werden und dein Problem schildern. Kann sein, wenn sie es durchgerechnet haben das sie den fehlenden Betrag zum dir gezahlten Hartz IV aufstocken.
Ach ja, und natürlich erst einmal Widerspruch einlegen. Vielleicht auch eine ärztliche Bescheinigung, die dir die Unmöglichkeit eines Umzugs aus gesundheitlicher Sicht attestiert.

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america
Benutzerbild von america
29.04.2013 07:45

auf die verspätetet zustellung mal einzugehen....auch wenn du es erst spät bekommen hast , mußt du sicher eine vereinbahrung unterschreiben haben , wo drin stand , das du dich bemühen sollst , oder? dann ist er zugang egal , wenn du etwas unterschrieben hast , das du dich bemühen solltest. diese vereinbahrungen sind verbindlich, sonst mußt du mit kürzungen rechnen bei nichteinhaltung. aber es gibt auch nette menschen auf ämter und am besten ist ,du fährst da mal hin und redest persönlich über deine persönliche siuation.
die 25 euro kann dir vielleicht ein lieber verwanter geben..? und fahrkostenzuschuß kann man auch beantragen. allles nichts so schwarz sehen.bei alg2 muß man abstriche machen , aber das müßen andere auch. suche dir hilfe bei beratungsstellen , die es überall gibt . googel mal über deine umgebung , wo du dich beraten lassen kannst.
lg

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Chaiyo49
Benutzerbild von Chaiyo49
29.04.2013 00:44

Du kannst denen auf dem Amt, den Vorschlag machen, die Miet-Kosten, die über dem Satz liegen, selbst zu zahlen. Das wären die 25 Euro. In unserer Region machen die das. Dann brauchst du auch nicht umzuziehen.
Ansonsten lasse dich bei einem Anwalt beraten.

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