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9 Antworten:
Andreas W
17.10.2012 21:38
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@Wendlandzicke
das Gesetz ist schon seit 1.1.2009 in Kraft. Das Gesetz dient vor allem den Krankenkassen, während der Zeit der Nichtversicherung seit 2007 bei gesetzlichen KK und 2009 bei privaten KK entgangene Beiträge für Null-Leistung bei den Betroffenen einzufordern, selbstverständlich inklusive horrender Säumniszuschläge.
Für nicht Krankenversicherte war dieses Gesetz eher ein Klotz am Bein und daher gibt es halt immer noch viele Nicht-Krankenversicherte.
ich dachte, die Gesetzeslage hätte sich geändert (irgendwann letztes oder vorletztes Jahr), sodass die KK, bei der man zuvor versichert war, einen wieder aufnehmen MUSS und auch die Kosten übernehmen MUSS ?
vor einigen Jahren war ich nämlich auch nicht versichert, und da hieß es noch, man müsse 1 Jahr angestellt tätig oder arbeitslos sein, erst dann würde eine gesetzliche KK einen wieder nehmen. Anderenfalls müsse man sich eine Private suchen (wenn keine einen nimmt - Pech gehabt. aber bei einem Notfall würde trotzdem die zahlen, bei der man zuvor versichert war)
Und dann hatte ich Glück, weil das neue Gesetz kam und die gesetzlichen KK nun verpflichtet waren, mich zu nehmen ;-)
Ich muß noch was los werden:Ich finde es traurig das in unserer Gesellschaft so eine Frage überhaupt gestellt werden muß.Nicht versichert zu sein ist mit das Schlimmste was einem kranken Menschen passieren kann.Hast du mal versucht einen HartzIV Antrag zu stellen?Versuch es bitte,dann bist du auch wieder Krankenversichert!!!Alles,alles Gute,Biggi
Frage, wenn Du mittellos bist, einen Antrag auf Behandlung beim Sozialamt Deiner Stadt, wenn dem zugestimmt wird, zahlt das Sozialamt das notwendige und gibt einen Behandlungsschei!
Das ist der einzige Weg, der gangbar ist!
Vor kurzem kam ein Bericht im Fernsehen,es gibt solche Sozialärzte,wie du das nennst.Ich kann dir aber nicht mehr sagen in welcher Stadt das war.Es hatten sich mehrere Ärzte zusammengetan und für solche Menschen kostenfreie Behandlungen angeboten.Schau doch mal im Internet nach,vielleicht findest du was-viel Glück!Es waren Ärzte im Ruhestand,welche sich dieser Menschen annehmen.
Wenn du das Glück hast, in einer Großstadt wie z.B. Berlin oder (http://www.malteser-migranten-medizin.de/mmm-vor-ort.html) zu wohnen, dann gehst du im Akutfall zur MalteserMM, denn dort ist eine kostenlose Behandlung auch ohne Krankenversicherung möglich.
...nein, Sippenhaft ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Außer bei Eltern für ihre minderjährigen (oder in Ausbildung befindlichen) Kinder natürlich.
Einen "Sozialarzt" so wie Du es offensichtlich meinst, gibt es nicht..
Wenn Du zum Arzt gehst und keine Krankenversicherung hast, so musst Du die Behandlung selbst bezahlen.
Wenn Du als Notfall in die Klinik kommst, so muss diese Dich zwar behandeln (hier wird aber wirklich nur das Nötigste gemacht) und Du bekommst anschliessend die Rechnung.
Wird diese nicht bezahlt geht nach den üblichen Mahnungen die Sache in die Rechtsabteilung der Klinik.
Die wird versuchen, die ausstehenden Gelder per Gerichtsvollzieher und Pfändung bei Dir einzutreiben.
Gibt es nichts zu holen bleibt die Klinik vermutlich auf ihren Kosten sitzen.
Inwieweit evtl. Familienangehörige von dem Kläger zur Erstattung der Kosten herangezogen werden können weiss ich nicht genau - ich glaube aber nicht .