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2 Antworten:
Sargnagel007
10.08.2012 00:49
Bitte geben Sie Ihre Antwort ein.
Der von @Alpha verlinkte Artikel ist glücklicherweise nur noch teilweise zutreffend.
Der Wirkstoff Methylphenidat (u.a. in Ritalin) kann inzwischen in bestimmten Fällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mittels BtM-Rezept verordnet werden, allerdings nicht unter dem Markennamen Ritalin sondern ausschließlich als Medikinet adult. Die Verordnung anderer Präparate mit dem selben Wirkstoff ist derzeit leider weiterhin nur auf Privatrezept (BtM) möglich.
Medikinet adult ist seit Mitte 2011 zur Behandlung von AD(H)S bei Erwachsenen verordnungsfähig wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Diagnose (nach allgemein anerkannten Kriterien) und Überwachung der Behandlung durch einen Facharzt z.B. Psychiater oder Neurologe - andere therapeutische Maßnahmen wie z.B. Verhaltenstherapie haben sich als unzureichend erwiesen - Behandlung eines seit Kindheit fortbestehenden AD(H)S. Die Diagnose darf jedoch auch erst nach Vollendung des Erwachsenenalters gestellt worden sein. - die Verordnung erfolgt im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie