Bericht an den überweisenden Arzt

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
18.08.2011 um 13:39

habe Probleme mit meinem Neurologen (seit 2007 in Behandlung) wegen einem Bericht für meine weitere Berenung zu schreiben, nach dem ich einen Termin bei ihm in Absprache mit seiner Sprechstundenhilfe um 8 Wochen verschoben habe. War daher über 3 Monate nicht in der Sprechstunde.
Meine Frage, darf ein Arzt den Bericht verweigern, wie ist es mit dem überweisenden Hausarzt, müßte er keinen Bericht bekommen? Leider kann mir meine Krankenkasse und auch der Hausarzt nicht weiter helfen.

Patientendaten

Geburtsjahr: 1959(52 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 93,0 kg
Größe: 175,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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5 Antworten:

kleines monst…

19.08.2011 09:12

bin auch schon peng, klar berentung....!

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Andreas W
Benutzerbild von Andreas W
18.08.2011 23:51

nö, wohl eher Berentung, fehlt halt nur ein t

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kleines monst…

18.08.2011 20:10

ich denke es soll behandlung heissen

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patient2006

18.08.2011 17:09

Also,erstmal zur Befundung, der Hausarzt muß vom Neurologen einen Befund erhalten, neuerdings muß ein Patient dies sogar schriftlich bein Facharzt bestätigen,sonst erfolgt keine Befundung an den Hausarzt, neurologische Befunde müssen dem Patienten überlassen werden ( Kopie auf Verlangen), einzige Ausnahme, es besteht Suizidgefahr beim Patienten,dann hat der Arzt das Recht keine Befunde auszugeben, sonst kann man sich auch an Kassenärztliche Vereinigung wenden zwecks Klärung

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Benutzer gelöscht?

18.08.2011 17:04

Was heißt weitere Berenung?

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