Zwangsbeduftung in öffentl. Räumen,etc. ...Körperverletzung !!!

winny 2
Benutzerbild von winny 2
Frage gestellt am
27.03.2010 um 13:20

Habe eine ausgeprägte Duftstoffallergie und ärgere mich mittlerweile enorm über die Zwangsparfümierung in öffenlichen Räumen,Geschäften,Kinos,etc und besonders auf Toiletten.Bin gerade eben erst, voll in ein intervall sprühenden Duftstoffspender gelaufen,leider hängen diese meist genau hinter der Tür, sodass man meist gar nicht schnell genug die Flucht ergreifen kann.Hautreaktion war dem entsprechend. Überlege gerade, ob ich bei der nächsten Zwangsbeduftung, ohne vorherigen Warnhinweis, nicht einfach eine Anzeige wegen Körperverletzung stelle.

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3 Antworten:

Benutzer gelöscht?

27.03.2010 15:31

Wegen der prekären Arbeitsmarktsituation entstehen immer mehr neue Geschäftsmodelle, die an sich überflüssig sind wie ein Kropf. Raumbeduftung und Musikberieselung sind nur zwei von vielen Beispielen. Die Kommunen unterstützen diese Geschäftsmodelle, da diese Steuereinnahmen bringen und die Arbeitsmarkstatistik bereinigen. Eine Klage wegen Körperverletzung oder wegen psychischer Schäden wird daher kaum angenommen werden.

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Benutzer gelöscht?

27.03.2010 14:44

Das ist grosses Pech für Dich, aber einfach gerade schwer in Mode mit dieser Raumbeduftung. Jeden Tag laufen Werbespots dafür, und beim einkaufen finde ich nur noch 2 Lokusreiniger - aber 10 Beduftungs-Systeme!
Früher hat man Fenster aufgemacht und gereinigt, dann riecht es von selbst gut, und heute wird parfümiert, wie damals bei den Adeligen, als es noch kein fliessend Wasser gab.
Damit muss man gerade leben, ich mag diese künstlichen Düfte auch nicht, aber wenn es genügend Leuten stinkt und nicht mehr trendy ist, legt sich das wieder.
Für mich ist beim einkaufen penetrante Musikberieselung sehr unangenehm, aber auch dafür werde ich niemanden wegen psychischer Schäden verklagen können.

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anja_crush
Benutzerbild von anja_crush
27.03.2010 13:25

Wenn, dann aber nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, denn Vorsatz liegt hier ja definitiv nicht vor. ;)
Deine Allergie ist natürlich schlimm, aber du kannst andererseits nicht von der ganzen Welt verlangen, dass sie Rücksicht auf dich nimmt. Parfüm zu benutzen ist keine Straftat! Und dass du eine derartige Allergie hast, das weiß ja auch keiner; genauso wenig wie dass er dich an dem Tag trifft.


Solche Anzeigen gegen mehr oder minder unbekannt bringen dir nichts und kosten dich nur Nerven und die brauchst du sicher anderweitig, also lass es. Und meide öffentliche Toiletten einfach nach Möglichkeit.
Und mal ganz ehrlich: Diese künstlichen Duftstoffe sind manchmal echt nicht lecker und sehr penetrant, aber andererseits rieche ich das immer noch lieber als das, was ich ohne diese Düfte riechen würde. ;)

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