Widerspruch bei Ergebnis der Feststellung des GdB???

Tischlerin
Benutzerbild von Tischlerin
Frage gestellt am
08.05.2014 um 17:52

Hallo!
Ich habe rückwirkend zum 01.01.2010 eine Stufe:30 bekommen! Ich habe aber nach der Antragsstellung erst im Klinikaufenthalt die Diagnose "Fibromyalgiesyndrom" und (handfeste) Depression bekommen....
Hat jemand von Euch Erfahrung:
Könnte die o.g.Krankheit mich auf 50% bringen???
Sollte man sich Hilfe von Sozialverband holen.., um die Verschlimmerung zu melden...???.
oder schafft man den Antrag selbst???
Also auf den Kopf gefallen bin ich nicht.

Bin auf Eure Antworten gespannt!
Gruß Sabine

Patientendaten

Geburtsjahr: 1965(49 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 90,0 kg
Größe: 173,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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6 Antworten:

Tischlerin
Benutzerbild von Tischlerin
16.05.2014 09:20

Vom Frage-Steller selbst

Hallo! Durch ein Telefonat mit dem Amt für Soziales hat man mir folgendes gesagt:
Widerspruch formlos mit der Forderung auf Akteneinsicht und anliegende aktuelle Berichte der Klinik mit dem Vermerk wer da dann die Ansprechpartner sind , zu denen sie Kontakt aufnehmen könnten!
Einen sogenannten "formellen Verschlimmerungsantrag" könnte ich erst stellen,wenn der erste Bescheid rechtskräftig wird. Und das wird er mit Ablauf der vier Wochen,wenn ich nix getan habe...
ich bin zwar beim SoVD Mitglied,könnte aber einen Termin erst in ZWEI MONATEN bekommen,was ist das paradox??? Dann ist ja alles zu spät!??

Eure Sabine

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Der.Gilb

12.05.2014 19:14

Neuer Antrag schadet nie, weil ja immer was neues dazu kommt.
Danke für die Frage, die bringt mich nämlich selber auf eine wichtige...

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MC210
Benutzerbild von MC210
08.05.2014 23:10

Wenn der Antrag von dir ausgefüllt ist dann wendet sich die Behörde erst einmal an deine Ärzte und du must Garnichts machen . Das kann leicht und locker 2-3 . Monate brauchen bist du bescheid bekommst.
LG Martin

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Benutzer gelöscht?

08.05.2014 23:03

@Sabine..ja es nennt sich Verschlimmerungsantrag. Das gibt es wie schon unten erwähnt bei deiner Behörde ´..du musst nichts machen wenn du in der Klinik fest sitzt..dann kannst du einen bevollmächtigen in den Antrag mit Unterschrift angeben der dann das alles für dich erledigen kann. Aber ich denke bis alles soweit ist bist du wieder aus der Klinik raus..so was dauert unendlich lange:))

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Tischlerin
Benutzerbild von Tischlerin
08.05.2014 22:55

Vom Frage-Steller selbst

@Angelblack: also gibt es ein Extra Formular dafür?
Das ist nicht formlos zu erledigen???
ja,beim SovD bin ich ja...aber was mache ich,wenn ich in Klinik zur stationären Behandlung"festsitze"???
Der Rest ist mir schon klar,das habe ich ja auch beim 1.Antrag auch hinbekommen...
Gruß Sabine

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Benutzer gelöscht?

08.05.2014 19:56

Hallo Sabine
Na klar schafts du das erst einmal selber..Mache folgendes. Stelle einen Antrag auf Verschlimmerung beim Versorgungsamt. Du bekommst ja einen Antrag dafür zugeschickt oder holst diesen bei deiner zuständigen Behörde. Kopiere die Unterlagen der Klinik. Sowie alles was du zur Verfügung hast an Papiere. Die Diagnose der Fibromyalgie sowie die Depression wie du sagst das diese handfest ist. Gebe ferner deine behandelnden Ärzte an. Alle ..entbinde diese in dem Antrag von der Schweigepflicht..so holt sich das Versorgungsamt die Befunde bei deinen Ärzten ein......begründe in dem Antrag das du den GdB auf mehr wie 50 % haben möchtest aus gesundheitlichen Gründen. einer Verschlechterung deines gesamt Wohlbefindens.. ...dann abschicken ,,,kommt ein Ablehnungsbescheid .was meistens die Regel ist. ...Dann Wiederspruch einlegen. Wird auch dieser abgeschmettert dann Klage beim Sozialgericht einreichen. Dazu empfehle ich dir aber dich an einem Sozialverband zu wenden. Die helfen wirklich gut ..Bleib am Ball...lasse dich nicht abwimmeln. Das machen die ssssssssoooooooooooo gerne..
Wünsche dir viel Erfolg dabei und Gute Besserung von Angelblack..
Wer nicht wagt der nicht gewinnt:))

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