krankenakten psychiatrie

Benutzer gelöscht?

Frage gestellt am
13.09.2013 um 10:53
  • Medikament: Neuroleptika Krankheit: Psychose

ich habe versucht meine krankenakten, von psychiater und psychiatrische klinik zu bekommen. leider keine keine change. wie kann das sein? weiß jemand wie ich die akten bekommen kann? ich habe spätschäden und möchte mir einen überblick verschaffen.

Patientendaten

Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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31 Antworten:

Benutzer gelöscht?

15.09.2013 20:59

Vom Frage-Steller selbst

@Nimue, "Nöö".

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enfant_terrib…
Benutzerbild von enfant_terrible
15.09.2013 15:44

Na klar kriegst du die Akte nicht. Die ist Eigentum des Arztes bzw. der Klinik und deren Dokumentation, die müssen die 10 Jahre lang aufbewahren und dafür sorgen, dass die nicht nachträglich verfälscht wird - auch nicht durch einen aufgebrachten Patienten, wenn der die in die Finger kriegt.

Du darfst: Einsicht nehmen (in der Praxis/Klinik unter Aufsicht) und/oder Kopien anfordern (auf deine Kosten). Das bezieht sich auf objektive Befunde und Arztberichte. Persönliche Notizen der Ärzte, deren subjektive Aufzeichnungen und Anmerkungen - die aber einen großen Teil einer psychiatrischen Akte ausmachen können - darfst du nicht ohne Weiteres einsehen.

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Benutzer gelöscht?

15.09.2013 11:39

ich brauchte meine krankenakte auch schon mal für die rente.ich bekam nichts man sagte mir da ist ein stempel drauf und dritte dürfen keine einsicht haben.ich bekam ein schrieb mit wo in Ziffern die Diagnose drauf stand.das verstand ich auch nicht.

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 17:30

Vom Frage-Steller selbst

ich fasse mal ein bischen zusammen. auch für die anderen leser.

"Also,auch diese Akten stehen Dir zum Teil zu wie jeder andere Befund.Sollte aber irgendwie ein Vermerk sein,dass man Dich bei Einsicht Suizid gefährdet eingestuft hat,wirst Du selbst keine Einsicht erhalten.Dann wäre das nur gerichtlich möglich,also,ein Anwalt hätte dann die Möglichkeit und man könnte auf Herausgabe klagen.Bei dem Krankheitsbild sicher nicht unbedingt erfolgreich."

aber die möglichkeit besteht.

auskünfte und hilfestellungen geben:

http://www.bpe-online.de/1/hilfen.htm

http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/patientenakte/patienten_ula.pdf

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm

http://www.ihr-anwalt.com/arztpfusch.php?gclid=CKGws9iIyLkCFeGWtAodGiwAXg

https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
)

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Nimue
Benutzerbild von Nimue
14.09.2013 17:26

Na Smackos, hörst Du auch manchmal so ein Knacken, Knallen und andere laute Geräusche beim Einschlafen???

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
14.09.2013 15:59

@Smackos, ja, die Witzelein habe ich auch gar nicht gemeint.
Auch ich habe dir eine realistische Antwort gegeben und dann nur auf deine Postings geantwortet. Du solltest dir vielleicht einmal die Zeit nehmen, in dich reinzuhören und ganz in Ruhe zu entscheiden.
Ein Weg über Behörden und Anwälte steht dir immer offen. Ob das jedoch von Erfolg gekrönt ist, ist offen.
Vor allem sollte man in solch einem Fall Aufwand und Nutzen genau abwägen.
Ganz abgesehen davon, dass es Einschränkungen bei bestimmten Krankheitsbildern gibt. Aber auch das wurde von anderen Usern eingehend erklärt.
Ich befinde mich hier im öffentlichen Fragebereich und kann jede öffentlich gestellte Frage beantworten, so lange ich dich nicht beleidige, was ich nicht getan habe.
Wenn du der Meinung bist, dass ich dich in Ruhe lassen soll, hättest du die Frage halt nicht stellen sollen. Beim Stellen von Fragen im öffentlichen Bereich muss man halt auch mit Antworten rechnen, die einem so nicht ganz passen. Aber vielleicht sind genau die es, die einen weiter bringen.
@IWW, ich habe deinen Beitrag genu gelesen und eben dort liegt der Hase im Pfeffer.Im Allgemeinen mögen ja deine Ausführungen richtig sein, aber es bedarf immer die Betrachtungsweise der Gesamtlage.
So schnell war ich also mit den Fingerchen nicht!

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.09.2013 15:58

@jacko:
Bitte richtig lesen, bei Deiner Lesart meines Beitrages vermisse ich die Sicht auf den Gewinn, also bitte erst nachdenken, dann die Fingerchen über die Tasten gleiten lassen!
Ich denke, wir habe uns verstanden!

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 15:52

Vom Frage-Steller selbst

@jacko67, ganz ehrlich ich weis nicht warum du mich nicht einfach in ruhe lässt. ich habe eine ganz sachliche frage gestellt und auch sehr gute antworten bekommen. nebenbei hab ich mich noch ein bischen über mich selbst und die psychiatrie lustig gemacht. wo ist dein problem? ich würde an "deiner" stelle hier so nicht antworten.

ich klink mich hir jetzt aus.

vielen dank an die anderen juser.

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
14.09.2013 15:36

@Smackos, ganz ehrlich, ich würde hier so nicht antworten, wenn ich nicht genügend Wissen über die Verfahrensweisen hätte.
Deine Schilderungen und die Angabe deiner Erkrankung reichen durchaus aus, um die Aussicht auf Erfolg deiner Belange ein wenig einschätzen zu können.
Das ist ganz einfach die Realität!

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 15:27

Also ... ganz sachlich:

Erst informieren, dann handeln!

Die Links von yellowangel und frank44 geben zu deiner Frage die rechtliche Antwort.

Kostenlose Ansprechpartner sind die Krankenkasse bzw. der MDK, die zuständige Ärztekammer, Seiten wie die bpe ..., der Datenschutzbeauftragte des entspr. Bundeslandes, die unabhängige Patientenberatung (https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html) ... mit Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ein Fachanwalt, ansonsten evtl. staatlich unterstützt http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Ganz ehrlich ... deine Antworten sind zu wirr, für die Aussicht auf Erfolg.

P.S.: Einen Link fügst du ein, indem du die Adresszeile (breite Zeile oben) der Seite kopierst und z.B. hier einfügst. (rechte Maustaste oder Menü bearbeiten)

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 15:21

Vom Frage-Steller selbst

@Jacko67, ok, tut mir leid, hat mich grad auf die palme gebracht. ich verarsche hier keinen. ich mag`s nur nicht wenn man mich bedrängt. du weist sehr wenig über mich und solltest vieleicht auch erst nachfragen bevor du tips giebst.
alles gute!

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
14.09.2013 15:16

@iww, am besten geradeaus, ohne Medikamente, mit diesem Krankheitsbild, direkt vom Balkon über das Garagendach. Na, herzlichen Glückwunsch!!!

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.09.2013 15:03

@Smackos:
Geh Deinen weg, den Du für Dich als richtig erkannt hast, ganz bewußt weiter.
Bedenke allerdings bei all Deinen Handlungen den guten alten Kaufmannsgrundsatz, das jeder Einsatz auch einen Gewinn erzeugen muß, sonst vergeudest Du Deine Kräfte.
Ich wünsche Dir auf Deinem weiterem Weg alles Gute und das Du stets gewinnorientiert handelst.
Und dies beinhaltet ganz klar auch, das Du im richtigem Moment auch die Notbremse ziehst!

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Snowchen
Benutzerbild von Snowchen
14.09.2013 15:00

"bleiben sie ganz ruhig" sagt der Psychiater schon oft genug, hmm, wahrscheinlich hat das einen Grund.
Und wenn du dir den Verlauf der Frage hier anschaust, wirst du bestimmt erkennen, dass die Aussage von Jacko auch einen Grund haben wird. Deswegen muss man doch nicht gleich sauer werden. Reflektieren ist das Zauberwort:))

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
14.09.2013 14:57

Das hat nix mit Sauerwerden zu tun.
Lies dir mal den Antwortverlauf durch und dann schau auf deine Diagnose.
Entweder verarschst du hier die User, oder aber du wirst wirklich Probleme bekommen.

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 14:47

Vom Frage-Steller selbst

Jacko, bleib du mal ganz ruhig. alles gut. ich binn bei einem psychiater. der zieht gerade mit mir den medikamentenentzug durch. und der sagt mir schon oft genug, "bleiben sie ganz ruhig". gleich werd ich aber sauer. geh selbst zum psychiater, ganz ehrlich.

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
14.09.2013 14:09

@Smackos, bleib mal ganz ruhig und geh lieber wieder zum Psychiater, ganz ehrlich.
Es gibt Krankheitsbilder, da ist man von seiner Krankheit nicht überzeugt und kann diese nicht einsehen. So oft bei einer Psychose.
Fatal ist, die verordneten Medikamente nicht zu nehmen.

Überstürze mal nichts. Nimm deine Medikamente und wenn du denkst, dass etwas falsch läuft, geh zum Anwalt, der kann dich dann ordentlich vertreten.

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 14:01

Vom Frage-Steller selbst

ah, jetzt.

http://www.bpe-online.de/1/hilfen.htm

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 13:08

Vom Frage-Steller selbst

Habe schon selbst was gefunden.
weis aber leider gerade nicht wie der link eingefügt wird.

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE): Erste Hilfe in ...
www.bpe-online.de/1/hilfen.htm‎
03.07.2013 - Rechtsberatung & Rechtsvertretung in Psychiatriesachen ... für Gesundheit, des Bundesjustizministeriums und des Patientenbeauftragten der ...


nur noch eine kleine frage. vor einigen wochen hat meine psychiaterin gemeint ich habe eine schizofrenie. sie sagt meine persohnlichkeit würde sich manchmal verändern und ich würde dann so komisches zeug reden. ich hab dann angst gekrigt und bin in die psychiatrie gegangen. aber die wollten mich nicht nehmen. jetzt sagen meine freunde und meine familie, meine ärztin ist schizofren.
wie kann ich ihr bloß helfen? sie hat mir ja auch immer geholfen und war nie geizig mit den tabletten. gott sei dank brauch ich die nicht mehr. währe ja jetzt auch viel zu anstrengend für sie immer die vielen rezepte zu schreiben. wo sie doch so schwer krank ist.

(darf ich die restlichen Tabletten einfach so in den müll schmeißen? hab mal gehört die sollen so giftig sein, und das sind ziemlich viele. oder vieleicht sollte ich die besser meiner ärztin geben? die braucht die ja jetzt.)


"humor ist wenn mann trotzdem lacht"

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Benutzer gelöscht?

14.09.2013 11:34

Vom Frage-Steller selbst

"...;oh mein gott! ich muss gleich mal im haus nachfragen ob sich hier, damals jemand umgebracht hat, nur weil ich zufällig auf dem garagendach stand. dann währe ich ja schuld am selbstmord eines menschen. aber wie kann ich die frage stellen, ohne das die mich für verrückt halten?
und dann werd ich hinterher wieder abgeholt".


so wie ich das jetzt hir überblicke würde ich starke nerven und einen langen athem brauchen. was ich beides nicht habe. kennt jemand vileicht eine organisation die sich bei sowas stark macht und mich eventuel unterstützen würde?

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frank44
Benutzerbild von frank44
14.09.2013 00:29

Klar iww, man sollte schon versuchen, sie zu bekommen. Aber auch Aufwand und Nutzen eben nicht außer Acht lassen. Schnell ist es passiert und an findet sich in einem aussichtlosen Kampf wieder. Stellt sich zumeist als sehr schwierig heraus auf dem Gebiet sein Recht zu bekommen.
Argument Arzt => Psychose ... Richter kann es nicht besser wissen => stimmt Arzt oftmals zu.
Bleibt nur ein Anwalt, welcher firm ist auf diesem Gebiet. Und die Frage für sich selbst; was bringt es mir.

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.09.2013 00:21

Danke, Frank44 - Theorie und Praxis!
Wenn ich aber eventuell Vertuschungsgefahr geltend machen kann, müßte doch eigentlich ein gutes Gegenargument sein!

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
13.09.2013 22:51

@IWW, das klingt ja in der Theorie alles gut, jedoch sieht es in der Praxis anders aus. Frank schreibt es ja treffend. Nun schau einmal auf die Erkrankung der Fragestellerin.
Es kann durchaus kontraproduktiv sein, in einem bestimmten Krankheitsstadium Einsicht in die Akten zu erlangen.

Die Welt ist nicht wie sie ist, sie ist, wie wir sie wahrnehmen.

Sollten Ansprüchlichkeiten gegen die Klinik bestehen, ist es wahrscheinlich umungänglich, rechtlichen Beistand durch einen Anwalt zu erwirken. Der Klageweg gestaltet sich im allgemeinen sehr langwierig und kompliziert.

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Benutzer gelöscht?

13.09.2013 22:36

Vom Frage-Steller selbst

jetzt weiß ich bestens wie ich vorgehen muss. danke!


aber mir ist eingefallen da stand eine nachbarin auf dem balkon als die mich geholt haben. vieleicht wollte die ja springen, vieleicht stand ja auch eine auf dem hausdach, und die haben sich nur vertan. die sollten garnicht mich mitnehmen. ich mein ja nur. weil das gesundheitswesen so komplizirt ist. die können ja auch mal verwirrt sein.

nur so zum spaß.

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frank44
Benutzerbild von frank44
13.09.2013 22:04

"Berufsordnung für Ärzte seit November 2012 – § 10, Dokumentationspflicht (2): Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind in besonders begründeten Fällen diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben."

... unbegrenzt ist nichts. Für alles gibt es Klauseln und Ausnahmen.

"Weitere Beschränkungen können sich aus therapeutischen Aspekten ergeben. So darf im Rahmen psychiatrischer Behandlungen die Einsicht in Krankenunterlagen verweigert werden, wenn dadurch das Behandlungsziel gefährdet würde. Die Entscheidung über die Einschränkungen des Einsichtsrechtes in diesem Falle obliegt dem Arzt."

Einsichtsrechte in Patientenunterlagen - ob noch aktuell? ... aber als Info:

http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/patientenakte/patienten_ula.pdf

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
13.09.2013 20:32

Also, nach den einschlägigen Gesetzen steht Dir die unbegrenzte Akteneinsicht zu, da gibt es nichts dran zu deuteln.
Zu dieser Akteneinsicht kannst Du einen Vertrauten mitnehmen, dieses kann auch jemand vom Fach sein!
Die Akteneinsicht kann Dir nicht verwehrt werden, Du hast darüberhinaus das Recht, Kopien nach Deinen Wünschen anfertigen zu lassen, diese werden in der Regel mit bis zu 50 ct./Stck. berechnet.
Du kannst die Dir übergebenen Kopien dann erneut auf Korrektheit nochmals mit den Originalen vergleichen, die Kopien sind dann Dein Eigentum!
Gerade aber Psychiatrische Kliniken stellen sich gern auf den Standpunkt, Dir die Akteneinsicht mit der Begründung der Gefährdung zu verweigern, in diesen Fällen solltest Du unverzüglich einen gerichtlichen Beschluß in Deinem Sinne herbeiführen,
Klageantrag an das zuständige Amtsgericht als Eilantrag und dem Antrag auf Erlaß einer einstw. Anordnung der persönlichen Akteneinsicht!
Diesen Antrag kannst Du persönlich auf der Rechtsstelle des AG auch mündlich zur Niederschrift stellen!
Ein solcher Beschluß wird dann der Klinik auf dem schnellsten Weg durch das Gericht zugestellt und versetzt Dich in Deine Rechte.
Zu allen weiteren Schritten benötigst Du anwaltschaftliche Hilfe!

Viel Erfolg!

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Benutzer gelöscht?

13.09.2013 13:37

Vom Frage-Steller selbst

natürlich war ich verwirrt und vieleicht auch eigengefährdet. ich wollte nur andeuten das nicht selten mist in den akten steht, dadurch falsche behandlungen erfolgen können und wir kleinen psychotiker kaum möglichkeiten haben, wen auch nur für uns selbst die situation zu klähren. besonders nicht bei einer überdosierung. ich finde aufklährung ist überaus wichtig wenn mann verwirrt wird, um gesund zu werden.

vielen dank für die infos!

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
13.09.2013 13:23

Auf den meisten Befundberichten ist rechts oben ein Vermerk, dass dringend darum gebeten wird, die Arztbriefe weder dem Patienten noch Dritten unmittelbar zu übergeben oder daraus wörtlich zu zitieren ist, da Fachermini und Schilderungen von Laien missverständlich und dadurch verunsichernd sein können.
Du hättest jetzt die Möglichkeit über einen Anwalt Akteneinsicht zu erwirken.
Wenn Spätschäden zu vermuten sind, ist ein Gang zu einem Anwalt unumgänglich, denn du möchtest diese doch sicher geltend machen und dieses bedarf dem Rechtsweg.
Natürlich ist eine Eigengefährdung zu vermuten, wenn du vom Garagendach aus in eine Klinik eingewiesen wurdest. Sicher standest du dort nicht mit Dachpappe und Nägeln, um das Dach zu reparieren. Dem Prozedere muss ja auch eine Situation voraus gegangen sein.
Über Dosierungen kann man im allgemeinen auch gut mit dem Facharzt sprechen.
Meine Fachärztin ist, genau wie ich, eine Verfechterin der Minimaldosis.
Im Zuge eine Psychose ist dieses jedoch durch den Patienten schlecht einschätzbar. Aber diese Details gehen aus deiner Fragestellung nicht hervor und sind auch hier nicht erforderlich. Du wirst jetzt wissen, was zu tun ist.

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Benutzer gelöscht?

13.09.2013 12:46

Vom Frage-Steller selbst

das mit dem suizit ist schon mal eine erklährung. ich stand auf dem gragendach,völlig verwirrt, als ich in die klinik gebracht wurde. in der akte steht jetzt ich wollte vom dach springen, und mich umbringen. (ich würde da ja etwas höher aufsteigen). ein anderes mal sagte mir ein arzt ich hätte vom balkon springen wollen. Ich wohne im erdgeschoß und habe keinen balkon. das wurde geschrieben um eine einweisung zu rechtfertigen. oder ist einfach eine fehlinformation. Das nur nebenbei.
hab ich, mehr changen die herrausgabe einzuklagen, da sich mitlerweile rausstellte das die diagnose nicht ganz richtig war und ich jahrelang überdosirt mit den falschen medikamenten war?
die krankenakten einzusehen hab ich auch versucht. nikese.

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patient2006

13.09.2013 11:35

Also,auch diese Akten stehen Dir zum Teil zu wie jeder andere Befund.Sollte aber irgendwie ein Vermerk sein,dass man Dich bei Einsicht Suizid gefährdet eingestuft hat,wirst Du selbst keine Einsicht erhalten.Dann wäre das nur gerichtlich möglich,also,ein Anwalt hätte dann die Möglichkeit und man könnte auf Herausgabe klagen.Bei dem Krankheitsbild sicher nicht unbedingt erfolgreich.

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YellowAngel
Benutzerbild von YellowAngel
13.09.2013 11:34
http://www.ihr-anwalt.com/arztpfusch.php?gclid=CKGws9iIyLkCFeGWtAodGiwAXg

mmhh seltsam aber du hast außerdem ein Recht in die Akte einzusehen. benötigst du kopien, muss du diese jedoch zahlen

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm
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