verleumnungsklage wegen richtiger Beurteilung

Waltraud Seng

Frage gestellt am
03.04.2013 um 13:24

Habe soeben mit einer Verleumnungsklage gedroht bekommen, weil ich die Wahrheit schrieb: Dr. Michael Henrich Hanau (Orthopäde, Unfallchirurgie) und zwar im Örtlichen!Erbitte Eurere Meinung LG Waltraud

Patientendaten

Geburtsjahr: 1957(56 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 52,0 kg
Größe: 175,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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10 Antworten:

Benutzer gelöscht?

03.04.2013 17:40

Hm ... laut deinen Äußerungen/Antworten in dieser Frage, seid Ihr euch einig, dass es sich um Tatsachen und nicht um Meinungen handelt. Der Unterschied hierbei liegt in der möglichen Nachprüfbarkeit der Tatsachen, welche nur wahr oder falsch sein können. In den Arztbewertungen betonst du jedoch deine Meinung. Ohne sie eingehend gelesen zu haben, empfinde ich sie eher als Meinung an der Grenze zur Schmähkritik. Zu deinem Eintrag im Örtlichen, worauf sich seine Verleumdungsklage stützt, kann ich nichts sagen.
Du schwörst hier, dass es sich so abgespielt hat. Es ist dein Recht, wahre Tatsachen zu behaupten und zu äußern. Dann handelt es sich nämlich um zulässige Tatsachenbehauptungen.
Herr Dr. meint, es handle sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, somit wäre es eine unzulässige Tatsachenbehauptung und eine Verleumdungsklage logische Folge.
Darin eingeschlossen behauptet er, du würdest absichtlich Unwahrheiten verbreiten. Denn eine Verleumdung setzt dies voraus, sonst wäre es keine. Es heißt: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet ..."
Ginge es um eine Meinungsäußerung, so ist diese als Grundrecht in der Regel erlaubt, sie darf aber keine Schmähkritik darstellen, d.h. die Diffamierung der Person darf nicht vor der sachlichen Bewertung der Angelegenheit stehen. Das Ganze ist natürlich mit fließendem Übergang, insofern auch schwer einzuordnen. Jedoch hat er das Recht, einen Anspruch auf Unterlassung zu fordern, egal, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik handelt.
(z.B.: http://www.it-recht-kanzlei.de/tatsachen-meinungen-werbung.html)

Fakt ist, er droht mit einer Verleumdungsklage. Die würde ich vorsichtshalber ernst nehmen und mit der Rechtschutzversicherung in Verbindung treten und mindestens einen Anwalt (besser Fachanwalt) einschalten. Gibt es diese nicht, so wirst du vermutlich eine Vorladung zum Polizeirevier (Strafanzeige wegen Verleumdung) erhalten und persönlich Rede und Antwort stehen müssen.
Je nachdem, was du erreichen möchtest (Schlichtung, Klageabwendung, eigene Klagedurchsetzung per Privatklage oder Strafrechtsantrag mit Schadenersatzanspruch ... wegen Behandlungsfehler/Kunstfehler und auch Dokumentationsfehler), müsstest du weitere entsprechende Wege einleiten, die im letzten Fall möglichst breit gefächert sind und mit fachanwaltlicher Vertretung sowie einem meist kostspieligen, aber unabdingbaren Gutachter erst erfolgsversprechend sind. Gut zu wissen ist auch die Beweislastumkehr bei z.B. Dokumentations- und groben Behandlungsfehlern des Arztes, was eine deutliche Beweiserleichterung darstellt. http://www.rechthaber.com/bgh-2012-zu-behandlungsfehler-wenn-beweislastumkehr-dann-richtig/
Mögliche Anlaufstellen bzgl. Behandlungsfehler/Kunstfehler:
Beschwerdestelle der Krankenkasse (§ 66 SGB V), Ärztekammer, Klinik, übergeordnete Klinik, Unabhängige Patientenberatung, Fachanwalt Arzthaftungsrecht, Gutachter, ...

Wenn es dir nur um deine Meinungsäußerung und keine Wiedergutmachung i.S. von Schadensersatz geht, so würde ich versuchen, das außergerichtlich z.B. in Form einer Abänderung/Milderung der getätigten Äußerung zu klären.

Bezogen auf die Akteneinsicht (am besten als kostenpflichtige Kopie) kann ich dir sagen, dass du diese schnellstmöglichst notfalls per Anwalt durchsetzen solltest, denn ich selbst machte die Erfahrung, dass selbst mit Anwalt die Kopie der Akte nur mit enormen Nachdruck meinerseits, mehrmaligen Fristsetzungen und gerichtlicher Androhung anwaltlicherseits kam und die Zeit zum Frisieren genutzt wurde. Du selbst hast nur ein Recht auf Akteneinsicht der objektiven Befunde, d.h. keinen Aushändigungsanspruch des kompletten Origials.
Statt Akteneinsicht des Originals, Aktenkopien objektiver Art (siehe Nr. 3): https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm#5

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
03.04.2013 14:50

Zitat: "......deren Versicherungen sind so ausgerichtet, dass ein PATIENT NIEMALS RECHT bekommt!"
Diese Aussage ist falsch.
Das Problem an der Sache ist lediglich, den Beweis anzutreten - und dies, wie bereits unten erwähnt - belegbar!
Die Sache mit den Krankenhauskeimen: Die nehmen generell und überall zu - zum einen werden die Keime immer resistenter, zum anderen wurde bereits seit Jahren gepfuscht, was die Hygiene, bzw. deren Kontrolle betrifft - und das ist hinlänglich bekannt.
Gruss, Alpha

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Waltraud Seng

03.04.2013 14:37

Vom Frage-Steller selbst

Tja, das ist das das Problem, werde wohl ausserhalb gehen müssen um einen gescheiten Orth zu finden, der sich dann bei OP die Unterlagen zu kommen läßt, da HABE ICH 0 BEKOMMEN, TROTZ MEHRMALIGER BITTE DIE UNTERLAGEN ZU SCHICKEN!

Das dollste daran ist ja noch, dort im Vinzenz herrschen so unhygienische Zustände das zu diesem Zeitpunkt der Op wo sich mein 2. Fuß einen Keim eingefangen habe, jeder 3. Patient/tin mit Stange herunglief wegen eines eingefangenen Keimes und der ganze Wundbereich so entzündet war, das man dort noch über eine Woche verweilen musste und Antipiotika bekam, mir ging es leider ebenso, musste wieder hin und stieß bereits mit meinem Unmutu tun , bzw. das es unzumutbar wäre in einem Krankenhaus eine solche Infektion zu bekommen, dort ist ein Arzt bekloppter wie der ANDERE, viele Hanauer denken so über dieses Krankenhaus und damals habe ich schon EINIGE in große Gegenwehr gegen mich gebracht, da ich die hygienischen Beweise fotografiert habe und der DAK einen 3 Seiten langen Bericht darüber schickte, die wiederum belangte das Krankenhaus dann mit Regressansprüchen, wo sie leider nix erreichten, denn ein Rabe hackt ja dem anderen kein Auge aus, Du weißt was ich meine! Nur hatte ich in diesem Jahr 10 OP´s und ich war das Krank sein so müde, das ich nichts mehr machen wollte und diesen tollen Schuh trug ich fast 1 jahr, da mir das Laufen unmöglich war, aber wie es aussieht, habe ich wohl meine Chance verpasst, aber gehe heute mal gegen einen Arzt vor, das brauche ich EUCH ALLEN NICHT zu erzählen, deren Versicherungen sind so ausgerichtet, dass ein PATIENT NIEMALS RECHT bekommt! Tja dumm gelaufen, ich nehme jetzt nix zurück sondern warte ab was passiert und sollte so etwas kommen, muss ich dann was unternehmen! Mir sind selten Chirugen begenet die gegeneinander noch dazu gleiches Krankenhaus was sagen würden, aber dann sollte sich der liebe Dr. Henrich auch mal daran gewöhnen seinen MUND vor Patienten zu halten!

Danke Euch trotzdem alle für Euere Hilfe, ich halte Euch weiter auf dem Laufenden!

Gruß Waltraud

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
03.04.2013 14:15

Zu spät gelesen...Waltraud, ich kann Deinen Unmut nachvollziehen und ganz sicher gehöre auch ich nicht zu der Kategorie der "Ja-Sager" und "Erdulder" - nichtsdestotrotz müssen Deine Aussagen/Vorwürfe in einer evtl. rechtlichen Auseinandersetzung Bestand haben, heisst: z,B. Gutachten.
Was hast Du dahingehend Schriftliches in der Hand?

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
03.04.2013 14:01

Du musst oben auf den Reiter "Mein Sanego" gehen - dann erscheint auf der linken Seite u.a. "Fragen"...oder "gestellte Fragen".
Dort müsste Deine gestellte Frage gespeichert sein.
Diese dann aufrufen, die "Adresse" kopieren und hier im Antworten-Fenster wieder einfügen.

Habe auch mal einen Blick auf den anderen, von Dir bewerteten Arzt geworfen: http://www.sanego.de/Arzt/Hessen/3208-Hanau/Allgemeine+Chirurgie/218381-Dr-med-Vincenzo-Mancuso/

Waltraud, ganz ehrlich - aber so sieht keine, sich an Fakten haltende Bewertung aus.
Was in einem evtl. Rechtsstreit zählt sind aber nunmal NUR Fakten und diese müssen auch noch belegt sein.
In Deinen Beiträgen sind diese (zumindest für mich) nicht als solche zu erkennen.

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Waltraud Seng

03.04.2013 13:58

Vom Frage-Steller selbst

Noch mal Alpha 10, neine ich meinte nicht das Du geantwortet hast, sondern das Du Dich so gut auskennst habe ich dich hier angegeben, diese Bewertungen hier da guckt kein Arzt rein, wenn er nicht hier registriert ist, den die hier, ist schon viel LÄNGER HER, die im Örtlichen sieht halt jeder der den Artzt aufruft und da habe ich mich angemeldet, denn ich dachte was hilft eine Bewertung die man machen kann, wenn ich sie nicht mache, guck Dir mal all meine Bewertungen an ich bewerte DOCH nicht ALLES als MÜLL, die Ärzte die mir halfen und helfen bewerte ich unabhängig von ANDEREN nach meinem Befinden, wie ich mich da fühle, Austattung etc, oder wie sollte eine Bewertung aussehen, alles wunderbar und toll, obwohl der Leittragende ich bin? Wohl kaum, oder? Wie gesagt, ich beschwöre, das sichin beiden Fällen das so abgespielt hat und Dr. Yadzi (Orth und Sportmed.) haqbe ich auch bewertet und von ihm kam nix? Warum wohl, da habe ich 2 zeugen die bei den Behandlungen dabei waren, alles ohne Narkose abgeschnitten etc, bis ich nicht mehr hin bin!
Ihr sehr, warum soll ich wahrheitsgemäße ANGABEN ZURÜCKNEHMENß wÜRDET iHR DAS TUN?

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Waltraud Seng

03.04.2013 13:51

Vom Frage-Steller selbst

Alpha 10, wie geht den Verlinken?

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Benutzer gelöscht?

03.04.2013 13:37

Ergänzung zu eben: Das wird ja immer spannender. Als ich die Antwort erteilte, habe ich Alpha 10's Stellungnahme noch nicht gesehen. Die Wahrscheinlichkeit eines Klageerfolges erachte ich nach Durchsicht des Links als sehr hoch. Eindeutig ein Fall für einen Rechtsanwalt, dem Sie die Details einschließlich Ihrer getroffenen Aussagen schildern sollten.

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Benutzer gelöscht?

03.04.2013 13:34

Für Tatsachen, die Sie behaupten, müssen Sie den Beweis der Wahrheit erbringen. Können Sie dies nicht oder stellt sich das Gegenteil heraus, kann derjenige, über den Sie die Tatsachen behauptet haben, wenigstens Unterlassung verlangen. Eine entsprechende Klage hat dann, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, Erfolg gegen Ihre Person.

Gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie die Voraussetzungen der angedrohten Klage prüfen.

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
03.04.2013 13:32

Offensichtlich geht es darum: http://www.sanego.de/Arzt/Hessen/3208-Hanau/Allgemeine+Chirurgie/162261-Dr-med-Michael-Henrich/Bewertung-245815.html

Da Du ganz explizit mich in diesem Statemant erwähnt hast möchte ich Dich bitten, die dazugehörige (damalige Frage - auf die ich ja offensichtlich geantwortet haben soll) hier mit zu verlinken.....danach kann man vielleicht mehr zu der ganzen Geschichte sagen.

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