Kündigung von der Krankenkasse?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
13.11.2012 um 18:04

Ich war 10 Tage im Krankenhaus und muß nun für diese Tage 100,00 Euro (10 Euro pro Tag) zahlen.
Bin arbeitslos und habe zur Zeit finanzielle Sorgen (Stromnachzahlung,Betriebskostennachzahl.),kann die Zuzahlung jetzt nicht aufbringen.
Kann die Krankenkasse mich deshalb kündigen?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1991 (21 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 68,0 kg
Größe: 179,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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6 Antworten:

ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.11.2012 19:19

Zurück zu Deiner Frage:
Nein, Deine KK hat keinerlei Kündigungsmöglichkeit, so im Pflichtversicherungsgesetz festgeschrieben!
Den Rest siehe unten!

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Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
14.11.2012 14:07

@Mooning: Stimmt alles, aber es dauert leider immer ein ganzes Weilchen, bis die KK den Befreiungsausweis zusendet..............

Gerade jetzt am Ende des Jahres, wo alle für 2013 beantragen.

Mit 14 Tagen wird man da (erfahrungsgemäss) nicht auskommen.

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Benutzer gelöscht?

14.11.2012 13:47

Nein.

Vorschlag:
Ruf bei dem Krankenhaus (KH, siehe Rechnung) an und bitte um (mindestens 2 Wochen) Zahlungsaufschub.
Schau auf die Internetseite deiner Krankenkasse (KK) unter Formulare/Anträge/Service oä. und wenn der Antrag zur Zuzahlungsbefreiung dabei ist, herunterladen und ausdrucken. Wenn er nicht dabei ist, dann bei der KK anrufen und diesen umgehend zuschicken lassen.
Formular ausfüllen, unterschreiben und mit Originalbelegen (Rezeptzuzahlungsgebühren, KH-Zuzahlungsrechnung, ... vorher für dich kopieren) zur KK schicken. Diese senden dir nach Prüfung die ZZ-Befreiung zu, welche du dem KH zeigst (Kopie hinfaxen, senden oder persönlich) Du kannst auch bei der KK angeben, dass diese die Befreiung gleich an das KH faxen, das geht dann etwas schneller.

P.S.: Die KK interessiert sich nicht für deine Strom- und Betriebskostennachzahlung, aber für die Einkünfte der Familienmitglieder im Haushalt. Für die Stromnachzahlung und die Betriebskostenabrechnung kannst du jeweils eine Ratenzahlung beim Lieferanten und Vermieter vereinbaren (anrufen und schriftlich), so dass diese auf die monatlichen Abschlagsbeträge gerechnet werden und nicht als Einmalzahlung. Wenn du beim Jobcenter (nicht Arbeitsagentur) bist, kannst du die Betriebskostenabrechnung dort einreichen, dass wird dann mit den folgenden Monatszahlungen abgerechnet.

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patient2006

14.11.2012 09:45

2% von Deinem Einkommen trägst Du selbst,chronisch erkrankte nur 1%, dann kannst Du eine Befreiung beantragen,hast es sicher vergessen,lass von der KK prüfen,ob Du schon eine Befreiung erhalten kannst,dann kann man das auch klären mit der Zahlung,ansonsten mußt Du an das KH zahlen und hier solltest dann Raten absprechen.

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Benutzer gelöscht?

13.11.2012 22:11

Mit den Hundert Euro hat die KK erstmal nichts zutun. Das musst du doch an das Krankenhaus zahlen. Wenn du keine Befreiung bei der KK hast, solltest du mit der Klinik reden, wegen Ratenzahlung

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sukki

13.11.2012 19:04

Du kannst ja fragen ob du in Raten zahlen kannst, so hab ich das auch gemacht. Warum bist du denn nicht befreit, wenn du so mittellos bist?

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