gabapentin und führerschein

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
13.05.2011 um 12:29

ich habe einen 3 fachen bandscheibenvorfall und bekomme deswegen gabapentin. kann mir die führerscheinbehörde meinen schein abnehmen?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1968(43 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 85,0 kg
Größe: 183,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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5 Antworten:

petronilla
Benutzerbild von petronilla
14.05.2011 15:16

Hallo,
Die Führerscheinbehörde kann Dir nicht so ohne Weiteres den Führerschein entziehen. Schmerztabletten, Scherztherapie, ist überhaupt kein Anlass hierzu. Es wird ja bei allen Schmerzmitteln im Beipackzettel darauf hingewiesen, dass die Verkehrstüchtigkeit eventuell beeinträchtigt sein kann (das ist häufig zu Beginn einer Therapie so). Das spürst Du aber selbst. Wenn man verantwortungsvoll ist, fährt man, wenn man Müdigkeit oder Benommenheit verspürt nicht selbst mit dem Auto. Wenn die Fahrweise auffällig würde, so kann dich die Polizei auf jeden Fall prüfen und eine evtl. Fahruntüchtigkeit feststellen und entsprechende Schritte unternehmen. Also oberstes Gebot: Auf keinen Fall aktiv am Straßenverkehr (auch Fahrrad) teilnehmen, wenn man das Gefühl hat, nicht vollständig bei der Sache zu sein.

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Benutzer gelöscht?

13.05.2011 19:21

das ist eine direkte Frage, auf die es nur eine Antwort gibt: N E I N.
doch es gibt eine Ausnahme: wenn du 10 Gabas schluckst und Fahruntüchtig bist und dabei erwischt wirst. du verlierst ja auch nicht deinen Führerschein wenn du Bier trinkst, sondern nur wenn du beim Fahren erwischt wirst

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patient2006

13.05.2011 19:14

Nein,aber aufpassen sollte man schon,man kann auch sehr müde werden,solange Du alles unter Kontrolle hast und der Arzt Dir kein Verbot ausspricht,kann man fahren

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kia1
Benutzerbild von kia1
13.05.2011 13:43

Nein, das tut sie nicht einfach mal so. Passiert vielleicht, wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du nicht mehr fahren kannst. Schwieriger wird es, wenn Du einen Unfall baust und dann jemand drauf kommt, dass Du dieses Medi nimmst und das vielleicht die Ursache ist. Ansonsten gilt - wo kein Kläger, da kein Beklagter. Es liegt in Deiner Verantwortung, ob Du fahrtüchtig bist oder nicht.

Lieben Gruß, kia

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Benutzer gelöscht?

13.05.2011 12:50

woher soll die behörde das denn wissen, solch medikament ist doch nicht meldepflichtig
wäre unwarscheinlich

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Medikamenten:  Gabapentin
Krankheiten:  Schmerzen (chronisch)
Themen:  Schmerztherapie

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