Frage aus beruflichem Interesse
- Medikament: Atosil
Guten Morgen,
ich bin in der JVA Köln berufstätig, und habe somit viel mit Drogenkonsum und soetwas zu tun. Ein Gef., der bei mir als Hafthaus tätig ist, leidet unter massiven Panikattacken und hat, für den Notfall, Atosil im Haftraum. Von unserem Sani`s wurden wir darauf hingewiesen, dass dieses Medikament bei den Drogenabhängigen sehr beliebt sei.
Da wir regelmäßig, gerade bei unseren arbeitenden Gef., Urinkontrollen machen, habe ich eine Frage.
Wenn wir bei dem besagtem Hausarbeiter eine UK durchführen, wird die Probe positiv sein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Meine Frage dazu:
Kann man in der UK nachweisen, dass das Ergebniss vom Atolis ist. Also ist es auszuschließen, dass ein Drogenkonsum nicht in Betracht kommt?
Dieser hätte den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge.
Da ein Hausarbeiter eine Vertrauensstellung in der JVA hat, ist es mir wichtig zu wissen, ob mit dem Med. Geschäfte gemacht werden. Dafür müsste man ja nachweisen können, woher diese UK- Werte kommen. Also, noch mal, ist es möglich bei einer normalen UK, wg. Drogenkonsums, zu sagen die Werte sind vom Atolis? Oder sind dafür andere Untersuchungen nötig?
Mit freundlichem Gruß,
Arlett Kämpf.