Medikinet nur nach 100%iger Diagnose durch 2 versch. Fachärzte bei Kindern

harryandson
Benutzerbild von harryandson
Frage gestellt am
26.02.2010 um 01:05
  • Medikament: Medikinet 20mg Krankheit: zerbricht Bleistifte bei Langeweile in d. 1. Klasse

Hallo Betroffene,

Prof. L. aus H... gibt meinem 7 jährigen Sohn m.W.n. nur aufgrund eines Gespräches mit der Mutter und je eines Fragebogens an Mutter und Lehrerin die Psychopille MEDIKINET 20 mg. Positive Stellungnahmen zum Kindesverhalten durch den Vater, den Sportlehrer, 26 Zeugen über sein Normalverhalten etc. wurden nicht angefordert und somit nicht berücksichtigt. Mit der Lehrerin sprach Prof. L. vor der Verordnung auch nicht. Eine begleitende, erzieherische Hilfe wurde nicht "verordnet". Alternativen kann Prof. L. "sich nicht vorstellen". Der mobile Schuldienst, das Jugendamt, mein Hausarzt und ein angefangenes (und von der Mutter nicht beendetes) Zweitgutachten ergab "bislang keine Auffälligkeiten".
Also: Außer nach Ansicht der Mutter und der Lehrerin meint niemand, dass der Kleine krank ist. Evtl. sind beide keine guten "Erzieher" und erreichen ihre "Ruhe" durch die Pille am Einfachsten

Bisher versuchte ich friedlich mit allen Beteiligten zu sprechen, hatte aber bes. bei Prof. L. keinerlei Erfolg. Jetzt bin ich kurz davor Strafanzeige gegen Prof. L. zu erstatten, aber jener wird die Verantwortung vermutlich auf die Mutter und die Lehrerin abstreifen.

WAS KANN ICH NOCH UNTERNEHMEN, UM MEINEM KLEINEN JUNGEN ZU HELFEN?

Was kostet ein Sorgerechtsverfahren und die Erlangung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (beides mache ich ungern, weil ich einer Mutter ihr Kind nicht wegnehmen will).

MfG. harry&son

Patientendaten

Geburtsjahr: 2001(9 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 23,0 kg
Größe: 125,0 cm
Eingetragen durch: Angehöriger
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5 Antworten:

kurdy

02.03.2010 23:04

Tut mir leid, aber ich weiß nicht was ich schlimmer finden soll, deine Arroganz das du weißt was besser ist, oder deine durch und durch subjektive Meinung zu einer Behandlung mit Metylphenidat.

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Carla 1
Benutzerbild von Carla 1
26.02.2010 10:34

Nur wegen Bleistift zerbrechen kann man ein Kind doch nicht mit der Horrorpille zudröhnen! Aber es ist immer das Gleiche mit diesen GUT ( SCHLECHT) ACHTEN! Auch unserem Pflegekind wurde diese Medikament aufgezwungen! Es lief rum wie ein Zombie, dauernd war ihr übel und schwindelig, bis wir endlich einen vernünftigen Arzt fanden der das Medi absetzte, da unsere Kleine es sowieso klugerweise heimlich ausspuckte! Wir bekamen dann unter anderem sehr viel Zoff mit dem Jugendamt, denen es dann nach fast zehn Jahren gelang das Kind mit Hilfe eines GUTACHTENS; das ganz ohne uns anzuhören, geschweige denn zu kennen, entstand, wegzunehmen. Für mich grenzt so ein Medikament zu geben, wegen der Nebenwirkungen, vor allem der Spätwirkungen, an Körperverletzung! Vor allem bekommt man das sogenannte Zappelphilipsyndrom mit Zuwendung, wenig fernsehen, Sport und Ernährungsumstellung ganz gut in den Griff! Hast Du schon mal daran gedacht dass er hochbegabt sein könnte wenn er sich im Unterricht langweilt, oder die Lehrkraft weiss den Unterricht nicht spannend zu gestalten! Versuch es mit einem Familienanwalt und vieleicht bekommst Du ja Prozesskostenbeihilfe!

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Benutzer gelöscht?

26.02.2010 09:44

1. Richtiger Ansprechpartner dürfte für Sie ein Fachanwalt für Familienrecht sein. Die örtlichen Rechtsanwaltskammern wie der Deutsche Anwaltsverein führen die gelisteten Fachanwälte. Fragen Sie bei der Erstberatung den Rechtsanwalt nach den Kosten und Gebühren, die auf Sie zukommen werden.

2. Ansonsten gebe ich Ihren Schilderungen nicht ganz so optimistische Aussichten: Die Mutter hat das Sorge-wie Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie wurde bei einem Facharzt mit ihrem Kind vorstellig. Eine aufsichtspflichtige Lehrerin wurde sogar eingeschalten und hat gegenüber dem Facharzt Angaben gemacht. Der Facharzt, sogar Professor, hat die Medikation nach Untersuchung des Kindes erteilt. Bis dahin ein normaler Fall. Ob es in dieser Konstellation auf weitere Zeugen ankommen kann, halte ich eher für bedenklich, wenn die engsten Kontakte des Kindes durch Mutter und aufsichtspflichtige Lehrerin befragt wurden und der Arzt sich ein Eigenbild gemacht hat.

Aber vielleicht sieht das ein Familienrechtler bei Kenntnis aller Fakten anders.

Alles Gute

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peggy_1973

26.02.2010 08:20

Da muß ich mich der Sanfra anschließen. Versuch eventuell einen anderen termin bei einer Kinderpsychologin zubekommen. Trage das alles vor , auch mit dem Medikament,dass abhängig machen kann erhält man nur mit einem Rezept ist unter den betäubungsmitteln.Es gibt wenn andere medikamente wenn er es wirklich brauch. Man kann aber auch ein KH aufsuchen die checken es ganz genau . Aber Anwalt ganz wichtig.

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Benutzer gelöscht?

26.02.2010 07:16

Du kannst versuchen, in dieser Sache eine Alleinentscheidungsbefugnis zu erwirken, da eine solche Medikamentierung als "...erhebliche Angelegenheit im Sinne des § 1628 BGB" angesehen werden kann.
Dieser § ist vorgesehen für Fälle, bei denen sich die Eltern nicht einigen können.

Ohne Anwalt, der sich mit Familienrecht gut auskennt, wirst Du kaum Erfolg haben.
Er kann auch einschätzen, wie gut Deine Chancen bez. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung sind, und wieviel ein Gang durch die Instanzen Dich kosten wird.
Es gibt einen privaten Informationsdienst www.vaeternotruf.de, vielleicht können Dir dort andere Väter in ähnlicher Lage einen guten Rat geben.

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