ist die Anästhesie mit novaminsulfon eine IGEL-leistung

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
02.09.2025 um 08:26

ist die Anästhesie bei Operationen eine IGEL-Leistung und muss vom Patienten selbst bezahlt werden?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1952 (73 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 70,0 kg
Größe: 179,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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1 Antworten:

petronilla
Benutzerbild von petronilla
02.09.2025 20:11

Bei Novaminsulvon mit dem Wirkstoff Metamizol handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel (Analgetikum, kein Anästhetikum(Narkosemittel) das gerne nach Operationen zur Bekämpfung der Schmerzen eingesetzt wird. Novaminsulfon ist keine Igelleistung. Die Anästhesie gehört zur Operation und kann somit keine Igelleistung sein, wenn es sich um eine Operation handelt, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird.
Die Anästhesie kann als IGeL-Leistung gewertet werden, wenn sie nicht zur allgemeinen Versorgung gehört und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Dies kann der Fall sein, wenn die Anästhesie für eine nicht routinemäßige Behandlung oder einen nicht routinemäßigen Eingriff erforderlich ist, der nicht in den Leistungsumfang der GKV gehört. Beispiele hierfür sind kosmetische Eingriffe oder Zahnimplantate, bei denen die Anästhesie ebenfalls vom Patienten getragen werden muss.

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