Reha

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
03.06.2014 um 22:43

Ich wollte gerne wieder eine Reha machen,nach 6Jahren nach meinen Schlaganfall da ich noch einige Sachen nicht kann . Meine Ärztin meinte das
auch .Meine Kasse will mich aber nur in eine ambulante Reha lassen.Ich habe mit meiner Ärztin gesprochen die meinte da könne man nichts machen .Muss ich das so hin nehmen?

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

Anonymer Benutzer

04.06.2014 11:35

Vom Frage-Steller selbst

Danke Euch für die vielen Antworten.Ja ich bin Rentnerin.Meine Ärztin rief mich an um mir mit zu teilen ,das meine kasse geschrieben habe,warum ich keine ambulante Reha nehmen könnte.Sie sagte nehmen sie lieber das als sie gar nichts bekommen.Sie ist mir so in den Rücken gefallen in dem
sie meiner Kasse schrieb mit der amulanten Kur wäre das auch ok.Jetzt stehe ich da und weis nicht mehr .

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Inap
Benutzerbild von Inap
04.06.2014 01:05

Nein auf keinen Fall. Auf alle Fälle sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Natürlich muss dann auch eine Begründung folgen.
Bei einer ambulanten Reha, welche ja nicht am Heimatort stattfindet, hat man eine Unterkunft im Ort wo die Reha stattfindet. Der Weg in die Reha kann sehr belastend sein. Des Weiteren bekommt man für die Verpflegung nur einen Kostenzuschuß, also man muss sich selbst verpflegen und das kann in einem Kurort teuer werden.

Sie sollten in Ihrem Widerspruch darlegen wie Ihr derzeitiger Gesundheitszustand ist, warum Sie die Kur benötigen und das eine ambulante Kur bei Ihrer Erkrankung für Sie Stress bedeutet und dies einem Schlaganfallpatienten nicht zu zumuten ist.
Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sollten Sie auch darlegen und auch darauf hinweisen dass eine ambulante Kur für Sie finanziell nicht tragbar ist.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Krankenkassen jede xte Kur ablehnt oder eine ambulante Kur vorschlägt.
Die meisten Betroffenen haben aber bei einem Widerspruch dann doch Erfolg und eine stationäre Kur bewilligt bekommen.

Ihre Ärztin sollte Sie darin unterstützen und ausführlich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen darlegen.
Tut sie das nicht, dann ist es in meinen Augen keine gute Ärztin, denn die sollte voll und ganz hinter ihren Patienten stehen.

Holen Sie sich gegebenenfalls eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt ein, den muss die Krankenkasse gewähren.


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und geben Sie nicht auf, denn bei Ihrer Erkrankung steht Ihnen alle vier Jahre eine stationäre Kur zu.

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MC210
Benutzerbild von MC210
03.06.2014 23:51

Nein das musst du nicht man kann Wiederspruch einlegen und zur not einen Anwalt einschalten . Oder man geht zur ambulanten Reha die auch nicht schlecht sein muss .
Alles gute wünsche ich dir .

LG Martin

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Benutzer gelöscht?

03.06.2014 23:24

Bekommst du Rente wenn nicht aber wäre ein weg durch die Rentenversicherung,aber Vorsicht.Besser ist es bei der Krankenkasse. Dir stehen alle zwei Jahre eine Reha zu.Es kommt darauf an was du willst.Willst du wieder Arbeiten oder nicht.Es ist ein weites Gebiet.Gruß Jo draku11

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