muellerklaus1… Frage gestellt am 04.02.2014 um 16:23
Also nach mehreren Fachärztlichen Gutachten, Mrt Befunde usw. verweigert mir der Rentenversicherungsträger immer noch eine stationäre Reha, könnt ihr mir Tipps geben was man da noch machen kann, seit antragstellung habe ich schon fast einen halben leitzordner voll Papierkram, bringt Erfahrungsgemäß eine Klage was ??? Habt ihr Erfahrungen über ablehnungen? dann teilt dies mir doch bitte mit, der Ärger schlägt auch ganz schön auf die Nerven.Lg
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12 Antworten:
muellerklaus1…
09.02.2014 16:54
Vom Frage-Steller selbst
Bitte geben Sie Ihre Antwort ein.
Hallo zusammen, danke für eure Tipps, werde alles in anspruch nehmen und versuchen,wünsche allen ein schönes weekend,, ich muss mich heute hier verabschieden,bin geistig nicht auf der höhe, heute gearbeitet und platt wie ne pflunder.
Allen lg
Ja klar, als Arbeitnehmer läuft die Reha über den Rentenversicherungsträger, BfA oder LVA. Da hat die Krankenkasse keinen Einfluss darauf, das stimmt. Dann lass dich eben weiter krank schreiben und schöpfe die weiteren ambulanten Maßnahmen aus. Du kannst auch versuchen, Zuschüsse zu bekommen. Du kannst auch z. B. Rehasport vom Arzt verschreiben lassen, diese Verordnung reichst du bei der Krankenkasse ein. Rehasport geht über ein ganzes Jahr, zwar nur 1x in der Woche, aber besser als nix.
Der Vdk ist eingeschaltet, ich bin bei der IKK Süd west direkt Krankenversichert, die haben mir gesagt und zwar wörtlich: Auf die Rehagenehmigungsverfahren haben Krankenkassen beim Rentenversicherungsträger keinerlei Einfluss,und aus!!!!!!!!!!!!
Nochmal, ich habe von Ärzten keine Widerspruchsschreiben, sondern Fachärztliche Gutachten, die eine Stationäre Reha unumgänglich machen, den widerspruch habe persöhnlich geschrieben, die gutachten da hoch gefaxt, das war vor sechs Wochen, letzte Woche kam erst ein Eingangsbestätigungsschreiben!!!Unn nu??Warten und mit dem VDK schon mal über eine eventuelle Klage reden?? Wäre wohl ne Idee, Habe nur Angst und keinen bock wegen 3-4 Wochen Reha und dem ganzen Mist und Stress noch in die Beruhigungspillenfalle zu laufen.Lg
@ Heiterweiter
das möchte ich auch mal wissen!
Der Vdk soll die Krankenkasse mal fragen,mit welcher Begründung es abgelehnt wird!
@ muellerklaus
Deine Nerven spielen nicht mehr mit,ein Grund mehr ,für den Vdk Dir zu helfen
und zwar schnell.
LG Tinchen
Muellerklaus ich kann dich gut verstehen. Ich machs ja auch so, nehme Schmerzmittel die Höchstdosis und geht täglich arbeiten. Man muss eben daheim bleiben, wenn es nicht mehr geht und sich krank schreiben lassen. Ich verstehe nicht, dass du sogar von mehreren Ärzten Widerspruchsschreiben hast, dazu bist du noch beim VDK und trotzdem kriegst du keine Reha? Das versteh ich nicht. Hast du die Schreiben nochmal eingereicht bei der Krankenkasse mit der dringenden Bitte auf eine Reha. Wenn alles ambulant ausgeschöpft ist, was schreibt dir dann die Krankenkasse, was du machen sollst?
Also zu ich11, Die Diagnosen sind 3 Vorfälle im LWS Bereich und spontylarthrose, reaktive Deppressionen durch lange Schmerzmitteleinnahmen, fast nie krank usw, war bestimmt ein Fehler. Zu heiterweiter, das der behandelnde Arzt Einspruch legen muss,ist mir neu, ich habe das gemacht. Zwei fachärzte haben mir bescheinigt, das aufgrund meiner ambulanten ausschöpfung der Maßnahmen, zwingend eine Staionäre Reha erforderlich ist, habe ich und die in Berlin schwarz auf weis, nichts fruchtet!!!!
Zu ich wils wissen, die Kostenfrage bezüglich einer eventuellen Klage ist normal kein Problem, ich bin im VDK. Mir gehts um den Stress den man schon hinter sich hat und eventuell noch vor sich. Ich bin zwar vielleicht auch selber schuld, da ich als an die Arbeit bin und ich dadurch keine Krankenhistorie vorweisen kan, aber die Diagnosen stehen, und es kann doch nicht sein das derjenige der schmerzmittel bis zum abwinken schluckt und an die Arbeit geht, der Dumme am Ende ist, aber es sieht fast so aus.
Hallo Müllerklaus,
man kriegt alle 4 Jahre eine stationäre Reha. Wenn sie abgelehnt wurde, dann muss der behandelnde Arzt schriftlich Widerspruch einlegen, der ganz genau begründet ist, warum du die Reha benötigst. Soll es eine orthopädische Reha sein? Dann müssen auch alle ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sein, sodass dir dann nur noch eine stationäre Reha helfen kann.
Viel Glück!
Wenn Du den Widerspruchsweg bereits hinter Dir hast, bleibt Dir nur die Klage vor dem Sozialgericht - und wahrscheinlich langer Dauer und recht hohen RA-Gebühren!