Termin beim Gutachter bzgl. Erwerbsminderungsrente

Leo2504

Frage gestellt am
15.10.2013 um 12:50
  • Medikament: Trevilor Krankheit: Panikstörung

Hallo zusammen, ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung seit 2010 aufgrund einer Panikstörung mit Agoraphobie und depressive Episoden. Ich bin seit 2010 in psychiatrischer Behandlung. Gestern hatte ich einen Termin beim Gutachter, der durch die BfA benannt wurde. Dieser Termin hat mit Ausfüllen von Selbsteinschätzungsbögen genau 15 Min. gedauert. Der behandelnde Arzt hat lediglich gefragt, wie es 2008 mit der Panikstörung begonnen hat und warum ich nicht arbeite, hat Blutdruck gemessen und mich über 2 (!) Lagenshirts abgehört.
Ich bin etwas irritiert, weil ich im Moment nicht weiß, was ich davon halten soll.
LG Eve

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5 Antworten:

Leo2504

17.01.2014 12:16

Vom Frage-Steller selbst

Die Rente ist für 2 weitere Jahre bewilligt worden. Vielen Dank für eure Nachrichten

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
17.10.2013 13:24

@philosphie:
Nein, ein Handlungsbedarf ist derzeit noch gar nicht vorhanden, da das Ergebnis der "Begutachtung" noch nicht vorliegt!
Sollte es, wie von mir erwartet, für Eve positiv ausfallen, dann wäre ja alles ok.
Nur im Fall der negativen Begutschtung wäre ein Widerspruch überhaupt sinnvoll,
Dann müßte eben auch gehandelt werden - durch den hierfür gesetzlich vorgesehenen Widerspruch, zu einer Revision besteht auch jetzt noch kein Anlass, erst einmal muß der Widerspruchsbescheid abgewartet werden, danach bleibt dann der Weg zur Klage beim zuständigem Sozialgericht - und das kann dauern, mit Hilfe eines guten Anwalts - im Fall der mangelhaften Finanzmittel kann man hier PKH beantragen - macht der Anwalt - sollte man dann dort sein Recht suchen!
Aber wieso gehe ich denn von einem positiven Bescheid aus?
Nun, der Gutachter hat sehr oberflächlich untersucht, mehr nach dem Motto, dies muß der Form halber sein, aber sein Urteil hatte er sich bereits nach Aktenlage gebildet - nach meiner Einschätzung positiv!
Für ein negatives Urteil hätte er wesentlich gründlicher untersucht, denn ein solches Urteil hätte von ihm sehr genau begründet werden müssen, wie will er das ohne gründliche Untersuchung denn bewerkstelligen, jeder Anwalt würde ihn vor dem Sozialgericht zerfetzen, das weiß auch ein Gutachter!
Ich bin gespannt, ob meine These stimmt und hoffe, es auch zu erfahren!

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Benutzer gelöscht?

16.10.2013 15:45

ganz einfach,hier geht man in Revision bei der BfA und erklärt die Verhaltensweise dieses Gutachter und das du damit nicht zufrieden warst.Alles in schriftlicher Form und genau erklärt wie sich das bei dem ersten Termin zugetragen hat.

Aus diesem Grund bittest du um ein erneutes Gutachten eines anderen kompetenteren Kollegen.

Dem wird dann die BfA auch zustimmen denke ich.

Musst nur sofort handeln....und zwar Jetzt!

LG

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Leo2504

16.10.2013 10:39

Vom Frage-Steller selbst

Guten morgen. Ich habe in den Jahren gelernt, mit den Panikattacken um zu gehen, empfinde sie also nicht mehr so "lebensbedrohlich" wie vor 3 Jahren. Die depressiven Abschnitte sind in den Jahren nur mehr geworden. Ich bin nicht mehr belastbar, habe keine Energie, bin schnell erschöpft. Leide nach wie vor unter Schlafstörungen.
Es ist also ein auf und ab. Es gibt Tage, da geht es mir gut, dann wiederum welchem an denen ich am liebsten die Decke über den Kopf ziehen würde.
Ich persönlich sehe mich im Moment nicht in der Arbeitswelt. Das wäre sicherlich ein Schauspiel auf Zeit, da ich der Belastung nicht mehr gewachsen bin.
Leider hat der Gutachter mir gesagt, dass ich das Gutachten nicht zusehen bekomme, es direkt an die Rentenkasse geschickt wird.
Es bleibt mir nichts anderes übrig, als abzuwarten.
Ich fande die Art und Weise nur sehr suspekt, wie man sich in 10-15 Min. ein Bild von einem Menschen machen kann.
Viele Grüße

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
15.10.2013 16:35

Hallo Eve,
mach Dich auf keinen Fall verrückt wegen des Gutachters und warte in Ruhe das Ergebnis ab.
Ich gehe mal davon aus, das es für Dich positiv ist und wenn nicht, dann hast Du immer noch den Weg des Widerspruchs und da wirst Du dann u. U. die Hilfe Deines Psychiaters brauchen, da Du aber schreibst, das Du in fortlaufender Behandlung bist,
wird ja wohl auch von siesem Arzt eine Stellungnahme eingeholt worden sein.
Also - bleibe ruhig und wenn Du Dein Ergebnis hast, dann kannst Du dich ja erneut hier oder per PN melden, dann wird man weitersehen.
Wie siehst Du übrigens selber Deinen Zustand an - immer noch arbeitsunfähig?

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