Mit Krankschreibung zur Elternversammlung?
Frage gestellt am
06.05.2013 um 17:49
- Medikament: Ciprofloxacin Krankheit: Seitenstrangangina
Kann/ darf ich mit einer Krankschreibung (Seitenstrangangina) zur Elternversammlung?
Kann/ darf ich mit einer Krankschreibung (Seitenstrangangina) zur Elternversammlung?
8 Antworten:
| Willi-Vishnu 07.05.2013 09:27 | Hallöchen, Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| Benutzer gelöscht? 06.05.2013 23:17 | @ Vox: Wie jetzte? Die überleben einfach länger? Hm ... abhauen! :-)) Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| voxlenis 06.05.2013 23:04 | @Mooning : es kommt gelegentlich vor, dass die Streptokokken diesen Leitfaden nicht gelesen haben und sich deshalb nicht an die Vorschriften halten... :-)))) Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| Benutzer gelöscht? 06.05.2013 22:24 | Können/dürfen => ja. Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| Anonymer Benutzer 06.05.2013 20:53 | @ voxlenis Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| Southpole 06.05.2013 20:07 | Bist doch sicher nicht bettlägrig krank geschrieben, also ists kein Problem Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| voxlenis 06.05.2013 20:06 | Siehe unten. Allerdings ist es nicht so toll, wenn Du andere Eltern ansteckst. Seitenstrangangina sind fast immer hoch ansteckende Streptokokken. Gruss, Vox Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| sukki 06.05.2013 18:37 | Das kann dir doch keiner verbieten. Ob du dich in der Lage dazu fühlst oder die Ansteckungsgefahr meiden willst, sei dir selbst überlassen. Oder hast du Angst, dass andere Eltern o.ä, vlt deinen Arbeitgeber von deiner Anwesenheit informieren? Wenn das deine geringste Sorge ist. Kein Problem. Bewerten: 0x Missbrauch melden |