Kosten

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
22.08.2012 um 09:53

Wir mußten das Medikament selber bezahlen.
Wird das Medikament nicht von der Krankenkasse übernommen

Patientendaten

Geburtsjahr: 1939(73 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Größe: 173,0 cm
Eingetragen durch: Patient
Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

4 Antworten:

Sargnagel007
Benutzerbild von Sargnagel007
23.08.2012 16:50

Anstatt einem klassischen Privatrezept kann der Arzt auch ein rosafarbenes Kassenrezept nehmen und in der oberen Zeile anstatt der Kassenbezeichnung das Wocht "privat" eintragen.

Wenn der Patient von Arzt nicht vernünftig aufgeklärt wurde kann dies zu Irritationen führen.

Der Apotheker hätte meines Wissens keinen (finanziellen) Vorteil wenn er ein reguläres Kassenrezept privat bezahlen lässt.

@ Mnfred Matusch
Leider ist die Krankenkasse nicht der beste Ansprechpartner, da man hier eher nicht zugunsten des Patienten beraten wird. Beim Bsp. Predni und der Indikation Hörsturz bleibend würde die KK folgerichtig antworten, daß keine Erstattung möglich ist. Wenn der Arzt nun aber beim Patienten eine andere Erkrankung "findet" für die man theoretisch auch Predni verordnen könnte wäre Predni trotz Hörsturz erstattungsfähig, da es ja für die andere Erkrankung verordnet wurde und sich auf dem Rezept keine Diagnose befindet.

Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Manfred Matus…
Benutzerbild von Manfred Matusch
23.08.2012 16:31

Liebe Fragestellerin,
wenn Dir das Medikament auf Privatrezept verordnet wurde, ist die Sache eindeutig!
Bei einem Kassenrezept kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß der Apotheker Dich "über den Tisch gezogen" hat.
Es ist ganz einfach so, daß es kaum noch jemand versteht, welches Medikament (mit Ausnahme der Rezeptgebühr) von der KK bezahlt wird.
Im Zweifel solltest Du bei Deiner KK einfach mal nachfagen.

Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Sargnagel007
Benutzerbild von Sargnagel007
22.08.2012 11:01

Der Preis für PredniHexal 10 mg liegt in D unter der sog. Festbetragsgrenze. Dementsprechend werden die Kosten ggf. bis auf die Rezeptbebühr (i.H. v. 5€) von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.

Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn ein Arzt das Arzneimittel bei mangelnder Indikation z.B. auf Patientenwunsch hin verordnet und hierfür folgerichtig ein Privatrezept verwendet. Die GKV erstatten z.B. i.d.R. keinerlei Kosten für die ambulante medikamentöse Therapie nach einem Hörsturz.

Der Grund hierfür ist, daß alle Kortisonpräparate (z.B. Prednisolon) keine Zulassung zur Behandlung eines akuten Hörsturzes oder Tinnitus besitzen. Wird es dennoch verwendet, so bezeichnet man das als einen so genannten „Off Label Use“ und dieser darf nach dem Gesetz im Regelfall nicht zu Lasten der GKV gehen.

Aber wie Alpha schon schrieb wird Dich Deine Krankenkasse hier beraten können.

Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
22.08.2012 10:22

Da frag mal bei Deiner Krankenkasse nach - meines Wissens zahlt man nur die Rezeptgebühr.

Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Andere Fragen mit ähnlichem Titel

  • Kosten
    Wo bekommt man diese Salbe günstig?
  • kosten
    aufzahlen von 3bettzimmer zu 1bbettzimmer HNO im othenau klinikum lahr
  • KOsten
    Wie hoch ist der Tagessatz in der KLinik??
mehr ansehen

Weitere Fragen zu

Medikamenten:  PredniHEXAL

Verwandte Fragen

[]