KOsten

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
04.10.2013 um 10:03

Wie hoch ist der Tagessatz in der KLinik??

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
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5 Antworten:

Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
05.10.2013 04:27

Ach ja, da habe ich die Daten total verwechselt. War aber richtig, dass 280 Euro pro Jahr fällig werden. Meine Berechnung natürlich fatal, wenn der Patient nur 3 Tage im Krankenhaus verweilt. Danke für die Richtigstellung. Manchmal ist man halt verdreht. Oft tritt natürlich die Belastungsgrenze in Kraft, so dass diese Kosten indiskutabel sind.

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sukki

04.10.2013 13:14

genau! Jacko hat es gerade umgedreht geschrieben. 10 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Ich weiss nur nicht, ob es sich um die selbe Diagnose handeln muss, aber meines Wissens nicht. Mit 280 Euro und den Medizuzahlungen liegt man dann schnell an der Grenze zur Befreiung, deshalb lohnt sich, alle Rechnungen mal bei der Krankenkasse einzureichen. Als Kranker darf die Zuzahlung nicht mehr als 2 % des Einkommens ausmachen. Bei chronisch Kranken nur 1%.

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frank44
Benutzerbild von frank44
04.10.2013 12:47

Für 28 Tage, so war ich zumindest immer der Meinung, erfolgt eine Zuzahlung durch den Patienten.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=159584,0

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Schnuki
Benutzerbild von Schnuki
04.10.2013 12:37

Jacko total falsch der Tagessatz ist 10 Euro und das 30 Tage aufs ganze Jahr. Wenn du Z.B 100 Tage im Krankenhaus bist bezahlst Du trotzdem nur für 30 Tage

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
04.10.2013 10:34

Welchen Tagessatz meinst du? Die Zuzahlung durch den Patienten oder die Abrechnung des Krankenhauses bei der Krankenkasse?
Der Patient muss (so meine Info) für die ersten 10 Tage je 28 Euro zahlen. Bist du von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Kosten.
Die Tagessätze der Krankenhäuser unterscheiden sich darin, welche Behandlungen erforderlich sind. So rechnet eine chirurgische Abteilung andere Sätze ab, als z.B. die Psychiatrie.
Eine detailliertere Fragestellung mindert das Vermuten deines Anliegens.

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