geschäftsfähigkeit

fatboy
Benutzerbild von fatboy
Frage gestellt am
18.06.2012 um 20:15

hallo,
meine mutter muss seit über einem jahr sehr starke medikamente einnehmen so z.b.durogesic schmerzpflaster (morphin) tavor lyrica usw.
ist man nach der so langen und hochdosierten medikamentation noch geschäftsfähig? sie will ihr haus ect.verkaufen und hat auch schon mit einem makler kontakt aufgenommen.
würde mich über eine schnelle antwort freuen.

grüsse

Patientendaten

Geburtsjahr: 1936(76 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 53,0 kg
Größe: 160,0 cm
Eingetragen durch: Angehöriger
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13 Antworten:

Benutzer gelöscht?

19.06.2012 22:42

@ Eine vom Notar beglaubigte Vollmacht hat NICHTS mit entmündigen zutun...
Ich möchte mich bei Allen bedanken Die mir eine nette PN zu meinen Beantwortungen hier --geschickt haben..

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rawi
Benutzerbild von rawi
19.06.2012 10:48

Deine Frage hat wohl keinen medizinischen Hintergrund. Wenn Du Angst um Dein Erbe hast, dann solltest Du Dich schämen. Wie heisst es so richtig: "Wenn Du noch eine Mutter hast, dann danke Gott und sei zufrieden". Außer meinen anderen Schmerzmedikamenten werde ich täglich mit Morphin versorgt. Trotzdem habe ich und auch mein Umfeld hat zu keiner Zeit das Gefühl gehabt, meine Geschäftsfähigkeit sei beeinträchtigt. Du solltest Dir ganz genau überlegen, was Du Deiner Mutter unterstellst bzw. antun willst. Was würdest Du sagen, wenn Du an Ihrer Stelle wäres?

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Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
19.06.2012 08:46

Gerade wegen der vielen Aasgeier unter den"Menschen" wurde das Betreuungsrecht 1993 vom Gesetzgeber geändert. So leicht wie früher ist es nicht mehr, Menschen aufgrund z.B. ihres Alters "entmündigen" zu lassen. Hat lange genug gedauert, bis sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen hat, aber Gründe dafür hatte er genug.........Mehr sage ich jetzt `mal nicht dazu. VLG von Dschungi. :-))

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
19.06.2012 07:00

@Floecky, du hast recht, ich meine auch eine Vorsorgevollmacht. Dort kann genau festgelegt werden, wer welchen Bereich versorgt.
Ich gehe bei meinen Schilderungen jedoch immer vom besten Ansinnen für den zu Versorgenden aus. In diesem Fall hier scheint wirklich eine große Angst vorzuliegen, das Erbe könnte schwinden. Es ist auch nicht erwähnt, warum die Mutter diesen Schritt wählt. Offensichtlich hat sie Gründe dafür.
Jedenfalls wird es schwer werden, eine Mutter zu entmündigen! Und das ist gut so!

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Benutzer gelöscht?

19.06.2012 01:17

Wirklich Klasse--immer das Gleiche hier-die superschlauchen Verteiler waren wieder da...lächle--Es ist immer eine Notwendigkeit-Vermögen über Vollmachten abzusichern.
-Wir haben es bei unserer Mutter so gehandt habt und wir waren keine AASGEIER--es war eine Notwendigkeit-
Es gibt hier Leute die haben von Nichts eine Ahnung--und wie ich Etwas beschreibe-bleibt mir überlassen.

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
18.06.2012 23:20

Wie war das doch gleich noch...??...Wer alles will, bekommt am Ende nichts.....



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voxlenis

18.06.2012 23:11

Ich bin ja ein friedlicher Mensch, aber Dir würde ich gerne eine auf die 12 geben! Du könntest als Screen auch den Aasgeier wählen... Vox

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frank44
Benutzerbild von frank44
18.06.2012 21:36

Tja .... ich war so frei und war auf deinem Profil. Da fiel mir doch ein Satz auf:
"behinderung oder chronisch krank und trotzdem eine hedonistische lebensweise??? logisch was sonst ;-)"

Vielleicht versucht es ja deine Mutter deinem Motto gleich zu tun. Könnte ich nachvollziehen. Was dem einen recht, ist dem anderen billig.
Weshalb sie nun aber als nicht geschäftsfähig gelten soll wegen ihrer Medikation, ist für mich nicht nachvollziehbar.

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Benutzer gelöscht?

18.06.2012 21:35

Sie lebt noch ..doch du bangst um die Kente.....ich würde mich schämen sowas hier zu fragen...sie froh das du noch eine Mutter hast...

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Benutzer gelöscht?

18.06.2012 21:31
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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
18.06.2012 20:32

Sie wird wohl ihre Gründe für derartige Überlegungen haben......jaja...
Die Einnahme von Schmerzmedikamenten beinhaltet ganz sicher nicht eine Geschäftsunfähigkeit und so wie Du ihr Vorgehen schilderst, zweifle ich ganz stark, dass dieses bei ihr in Betracht kommt.

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
18.06.2012 20:22

Ob man nach dieser Medikation noch geschäftsfähig ist, kann man von hier aus sicher nicht beurteilen.
Es wäre ratsam, das mit dem behandelnden Arzt zu besprechen und ggf. eine Vormundschaft beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Besser wäre natürlich, es würde eine Patientenverfügung vorliegen, in welcher genau eingetragen ist, wer für welchen Bereich die Betreuung übernimmt. Ist das nicht der Fall und deine Mutter nicht mehr geschäftsfähig, muss das Amtsgericht einen Vormund bestimmen, das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein gerichtlich bestellter Vormund.

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YellowAngel
Benutzerbild von YellowAngel
18.06.2012 20:22

wie so nicht? Was haben Schmerzmedikamente mit der Geschäftsfähigkeit bzw Mündigkeit zu tun?
sie kann tun und lassen was sie will, bis zum letzten Atemzug! Du siehst wohl dein Erbe schwinden..oh man , sie lebt noch...Übrigens google mal, gibt es sogar Gerichtsurteile. LG

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