hallo, meine mutter muss seit über einem jahr sehr starke medikamente einnehmen so z.b.durogesic schmerzpflaster (morphin) tavor lyrica usw. ist man nach der so langen und hochdosierten medikamentation noch geschäftsfähig? sie will ihr haus ect.verkaufen und hat auch schon mit einem makler kontakt aufgenommen. würde mich über eine schnelle antwort freuen.
grüsse
Patientendaten
Geburtsjahr: 1936(76 Jahre) Geschlecht: weiblich Gewicht: 53,0 kg Größe: 160,0 cm
@ Eine vom Notar beglaubigte Vollmacht hat NICHTS mit entmündigen zutun...
Ich möchte mich bei Allen bedanken Die mir eine nette PN zu meinen Beantwortungen hier --geschickt haben..
Deine Frage hat wohl keinen medizinischen Hintergrund. Wenn Du Angst um Dein Erbe hast, dann solltest Du Dich schämen. Wie heisst es so richtig: "Wenn Du noch eine Mutter hast, dann danke Gott und sei zufrieden". Außer meinen anderen Schmerzmedikamenten werde ich täglich mit Morphin versorgt. Trotzdem habe ich und auch mein Umfeld hat zu keiner Zeit das Gefühl gehabt, meine Geschäftsfähigkeit sei beeinträchtigt. Du solltest Dir ganz genau überlegen, was Du Deiner Mutter unterstellst bzw. antun willst. Was würdest Du sagen, wenn Du an Ihrer Stelle wäres?
Gerade wegen der vielen Aasgeier unter den"Menschen" wurde das Betreuungsrecht 1993 vom Gesetzgeber geändert. So leicht wie früher ist es nicht mehr, Menschen aufgrund z.B. ihres Alters "entmündigen" zu lassen. Hat lange genug gedauert, bis sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen hat, aber Gründe dafür hatte er genug.........Mehr sage ich jetzt `mal nicht dazu. VLG von Dschungi. :-))
@Floecky, du hast recht, ich meine auch eine Vorsorgevollmacht. Dort kann genau festgelegt werden, wer welchen Bereich versorgt.
Ich gehe bei meinen Schilderungen jedoch immer vom besten Ansinnen für den zu Versorgenden aus. In diesem Fall hier scheint wirklich eine große Angst vorzuliegen, das Erbe könnte schwinden. Es ist auch nicht erwähnt, warum die Mutter diesen Schritt wählt. Offensichtlich hat sie Gründe dafür.
Jedenfalls wird es schwer werden, eine Mutter zu entmündigen! Und das ist gut so!
Wirklich Klasse--immer das Gleiche hier-die superschlauchen Verteiler waren wieder da...lächle--Es ist immer eine Notwendigkeit-Vermögen über Vollmachten abzusichern.
-Wir haben es bei unserer Mutter so gehandt habt und wir waren keine AASGEIER--es war eine Notwendigkeit-
Es gibt hier Leute die haben von Nichts eine Ahnung--und wie ich Etwas beschreibe-bleibt mir überlassen.
Tja .... ich war so frei und war auf deinem Profil. Da fiel mir doch ein Satz auf:
"behinderung oder chronisch krank und trotzdem eine hedonistische lebensweise??? logisch was sonst ;-)"
Vielleicht versucht es ja deine Mutter deinem Motto gleich zu tun. Könnte ich nachvollziehen. Was dem einen recht, ist dem anderen billig.
Weshalb sie nun aber als nicht geschäftsfähig gelten soll wegen ihrer Medikation, ist für mich nicht nachvollziehbar.
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Du mußtst eine Vollmacht von Deiner Ma haben. Wir haben einen Notar angerufen .Dieser kam in das Altenheim und meine Mutter mußte unterzeichnen, dieses Schreiben wurde dann beim Gericht hinter legt.
Es kann Euch passieren, das Ihr einen Betreuer vor die Nase gesetzt bekommt.Patientenverfügung ist was Anderes--das was Jacko beschrieben hat.
Erkundigt Euch beim Notar--wie Alles abläuft..
Sie wird wohl ihre Gründe für derartige Überlegungen haben......jaja...
Die Einnahme von Schmerzmedikamenten beinhaltet ganz sicher nicht eine Geschäftsunfähigkeit und so wie Du ihr Vorgehen schilderst, zweifle ich ganz stark, dass dieses bei ihr in Betracht kommt.
Ob man nach dieser Medikation noch geschäftsfähig ist, kann man von hier aus sicher nicht beurteilen.
Es wäre ratsam, das mit dem behandelnden Arzt zu besprechen und ggf. eine Vormundschaft beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Besser wäre natürlich, es würde eine Patientenverfügung vorliegen, in welcher genau eingetragen ist, wer für welchen Bereich die Betreuung übernimmt. Ist das nicht der Fall und deine Mutter nicht mehr geschäftsfähig, muss das Amtsgericht einen Vormund bestimmen, das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein gerichtlich bestellter Vormund.
wie so nicht? Was haben Schmerzmedikamente mit der Geschäftsfähigkeit bzw Mündigkeit zu tun?
sie kann tun und lassen was sie will, bis zum letzten Atemzug! Du siehst wohl dein Erbe schwinden..oh man , sie lebt noch...Übrigens google mal, gibt es sogar Gerichtsurteile. LG