Kostenübernahme durch Privatkrankenversicherung

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
24.05.2012 um 09:08
  • Medikament: Phlogenzym Krankheit: Venenschmerzen

Obwohl die Beihilfeversicherung ( ehem.Beamter ) die Kosten für Phlogenzym übernimmt, lehnt die Privatkrankenkasse den anteiligen Kostenersatz ab, mit der Begründung " Bei den verordneten Präparat handelt es sich nicht um ein Arzneimittel im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen.
Ist diese Sichtweise richtig und seitens der PKV haltbar?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1945 (67 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 87,0 kg
Größe: 170,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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3 Antworten:

Der.Gilb

24.05.2012 20:52

Tja, ne gute Frage. Die Beihilfe ist immer netter als die DBK.
Sind da z.Zt. auch in Turbulenzen, allerdings mit einem völlig unstrittigen, aber eben teuren Medikament. Div Gutachten, usw.
Hatten uns mal kundig gemacht wie die Sache überhaupt aussieht. Bei den GKV gibts ja Listen und gilt die Faustregel wenn Rp-pflicht dann auch Erstattungsfähig.
Weiß nun nicht wie teuer das Zeug ist und wie hoch der Beihilfesatz bei euch ist. Wenns viel ist und das mittel nötig, dann kann man VERSUCHEN die Sache durchzupeitschen. In dem Fall sicher nicht so gute Chancen. Im Gegensatz zur GKV gibts für Streitfälle allerdings den Ombudsmann der eingeschaltet werden kann und dann eben entscheidet.
WO allerdings geschrieben steht, daß das eine ok, das andere nicht bezahlt usw. wird, hab ich in vernünftiger Form auch noch nirgends gefunden. Falls Du da was hast, würd ich ich über PN freuen, da unsere Sache in die nächste Runde geht. Auch Vertragsbedingungen usw. findet man irgendwie nicht. Übrigens bei der GKV auch nicht - schon seltsam wenn mans so sieht. Meine Haftpflicht die 80 Euro im Jahr kostet hat zig Seiten Vertragsunterlage mit sich gebracht. Die KV kostet x-faches und man sieht nix - läuft halt irgendwie...

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Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
24.05.2012 19:13

Oder hast Du vielleicht Ausschlussklauseln in Deiner privaten Krankenversicherung???? VLG von Dschungi. :-)

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voxlenis

24.05.2012 10:44

Da der therapeutische Nutzen des Medikamentes umstritten ist, muss die Kasse es nicht zahlen. Es gibt dahingehend mehrere Gerichtsurteile zuginsten der Kassen. Gruss, Vox

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