Krankengeld?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
14.11.2011 um 15:08

Die Krankenkasse bezahlt doch ab der 6 Woche Krankengeld wenn man darüber hinaus noch Krank geschrieben ist..oder gibt es da unterschiede von Beruf zu Beruf?
Eigendlich doch nicht..Oder?
Bin im mom unsicher...
lg

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10 Antworten:

Claus F. Diet…

15.11.2011 01:34

Hallo,
ruf doch bitte das Beratungstelefon beim Bundesministerium für Gesundheit an:
01805 - 99 66 02
oder die Unabhängige Patientenberatung: 0800 - 011 77 22

Viel Erfolg!
Herzliche Grüße und Gottes Segen
Claus

Claus F. Dieterle Heilpraktiker / Psychotherapie

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Benutzer gelöscht?

14.11.2011 23:48

Lol ich und komisch, irgendwie wirst du immer komisch wenn dir die Argumente ausgehen!!

Gute Nacht!

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.11.2011 23:43
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Benutzer gelöscht?

14.11.2011 23:29

Ne, sorry versteh ich immer noch nicht.

Du hast geschrieben:

"Die Fragestellerin sprach von der Krankenkasse, woraus ersichtlich wird, das sie der gesetzlichen Krankenkasse angehört!"

Und weiter schreibst du:

"Der begriff "Krankenkasse" ist im übrigen kein Begriff, der den gesetlichen Krankenkasse vorbehalten ist"

Woraus wird jetzt ersichtlich, dass der Fragesteller in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist ??

Die Frage war doch ob es unterschiede bei der Krankengelzahlung in unterschiedlichen Berufen gibt.

Und die gibt es nunmal z.b. Polizist, Lehrer usw. vs. Angestellter.

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.11.2011 23:10

@unschuldsengel:
Ich weiß nicht, was Du an meiner Antwort falsch findest!
natürlich kannst Du dich als Selbstständige auch mit Krankengeldzahlung versichern, dies ist eine Frage der vertragsgestaltung, Du kannst Dich aber genauso ohne KHTg versichern!
@Psycho Crusher:
Die BBKK ist definitiv keine gesetzliche Krankenversicherung, wie Du ja selber schreibst, sie ist ein spezielle krankenversicherer, der genau auf die Bedürfnisse seiner Beamtenklientel eingeht, Ausgleich der sogenannten versorgungslücke!
Da bei den beamten ganz spezielle Vorschriften greifen, die insbesondere die Angehörigen betreffen, steht sie auch diesem Personenkreis offen!
Das ändert aber nichts am Status einer Privaten Krankenversicherung!
Und das ist keine Theorie, sondern der Rechtsstatus!
Der begriff "Krankenkasse" ist im übrigen kein Begriff, der den gesetlichen Krankenkasse vorbehalten ist, sonder er bezeichnet ganz einfach das geschäftsgebiet der jeweiligen versicherung - ebenso gibt es ja auch den begriff der Lebens-; Unfall-; etc. versicherung!
Schon mal aufgefallen?
Also bleibe bitte sachlich!
IWW

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Benutzer gelöscht?

14.11.2011 20:16

@IWW achso, dann ist die BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse ) als siebtgrößte Private Krankenversicherung in wirklichkeit doch eine Gesetzliche Krankenversicherung, weil es sich bei dem Begriff Krankenkasse um ein rechtlicht geschützen Begriff handelt, der explizit nur die Gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet???

Interessante Theorie, das muß man dir lassen ! :-)


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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
14.11.2011 19:13

iww
ich bin selbständig und in der GESTZLICHEN KK und ich könnte auch Krankengeld bekommen also vorsichtig mit deinen Aussagen hier bitte!


Das Krankengeld richtet sich wenn du ganz normal versichert bist nach deinem Gehalt

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.11.2011 17:06

@Psycho Crusher:
Ich muß hier klarstellen, Die Fragestellerin sprach von der Krankenkasse, woraus ersichtlich wird, das sie der gesetzlichen Krankenkasse angehört!
Somit kannst Du Deine - in anderen Fällen durchaus relevanten Überlegungen in Richtung Beamte und Selbstständige - erst einmal ad akta legen!
Selbstständige können sowohl in der gesetlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung versichert sein, dei denen in der ges. kommt es dann auf die vereinbarte Leistung an!
Beamte haben einen besonderen Status, da hier der Dienstherr ganz oder teilweise die Funktion der KK übernimmt, der beamte kann sich aber bei einer privaten KK Zusatzversichern!
Soweit mal die Rechtslage!
Ich bleibe daher uneingeschränkt bei meiner Aussage, sollte der o - Daumen von Dir sein, dann könntest Du ihn zumindestens bedauern!
LG
IWW

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Benutzer gelöscht?

14.11.2011 15:20

Jein, nicht direkt mit dem Beruf sondern eher mit dem Beschäftigungsverhältnis und mit der Versicherung, es gelten für Beamte andere Regelungen als für Angestellte oder Selbständige.




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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
14.11.2011 15:19

Du liegst genau richtig - ab dem 43 Tag der AU ist die KK zur Leistung verpflichtet, das ist für alle in der ges. KK gleich!

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