Zwangseinweisung wegen Aggessionen

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
04.10.2010 um 19:21

welche Gründe gibt es für eine Zwangseinweisung. Wie lange dauert die Kontaktsperre.Wie lange dauert der geschlossene Entzug bei Aggressionen während Alkoholentzug mindestens. darf telefonischer Kontakt stattfinden.
Was geschied, wenn der Patient die Entgiftungsklinik nicht antreten kann, weil er sich noch auf der geschlossenen Station befindet. 19

Patientendaten

Geburtsjahr: 1957(53 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 70,0 kg
Größe: 180,0 cm
Eingetragen durch: Angehöriger
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4 Antworten:

engel07

30.11.2010 19:58

Zum letzten Frageteil kann ich Dir sagen- Wenn du dich während des Entzuges auf der Geschlossenen Psychiatrischen Station befindest, wirst du auch dort entgiftet. Solange bis befunden wird, das du auf der "normalen" Psychiatrischen weiter entgiften kannst
MfG

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DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
04.10.2010 22:40

Zwangseinweisungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt, als allerletzte Möglichkeit. Es gibt - neben dem Polizei- und Strafrecht - zwei spezielle Rechtsgrundlagen: Betreuungsgesetz und Unterbringungsrecht/PsychKG. Bei Aggressionen kommt meistens letzteres in Betracht, das sind aber Ländergesetze, d.h. sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland in Detailfragen und Formalitäten. Bei der Frage nach Telefonkontakt bzw. Kontaktsperre kommen dann auch noch Gepflogenheiten und Hausordnung der jeweiligen Klinik dazu. Wie lange der Entzug dauern wird, kann hier beim besten Willen niemand vorweg erraten.
Was ich sagen will: Ihre Fragen kann nur jemand beantworten, der vor Ort Bescheid weiß und sich mit dem speziellen Fall beschäftigen kann. Dafür gibts einen Sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt, außerdem Suchtberatungsstellen. Selbstverständlich dürfen auch Sie als Angehörige sich an diese Dienste wenden.

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mira.

04.10.2010 21:19

Zwangseinweisung schließt meist entweder unmittelbare Fremd-oder Eigengefährdung mit ein. Falls also deine eigene oder die Gesundheit anderer Menschen in Gefahr sein könnte, kann der Richter eine Zwangseinweisung befürworten, bzw. anordnen. Genauere Infos kannst du mit Sicherheit über die von Black Pandora aufgeführten Stellen bekommen.

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Benutzer gelöscht?

04.10.2010 20:50

Solche Fragen kann ein Jurist mehr oder weniger verbindlich beantworten.- Zumindest die Vorgehensweise im Bezug auf eine Zwangseinweisung und das Drumherum.- Ein wohlwollender Hausarzt, der sich noch die Zeit nimmt, wird ebenfalls Auskunft geben können.- Man kann sich auch mit der infragekommenden Klinik in's Benehmen setzen.- oder aber eine Drogenberatungsstelle aufsuchen, falls ein vorort ist.- Dürfte aber auch über die Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung oder Krankenkasse in Erfahrung zu bringen sein.
War nun sicher nicht die all-inclusive-Antwort, die erwünscht wäre, aber immerhin eine Anregung von mir!
Alles Gute...beste Nerven, und möglichst Freunde, die es sind und bleiben!!!- Gruß BlackPandora

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