Führerschein

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
18.10.2011 um 09:45
  • Medikament: Abilify, Cipramil 

Hallo, eine Fahrschülerin sagte mir auf meine eindringliche Frage hin dass sie die Medikamente Cipramil und Abilify nimmt. Ich habe gefragt weil nach meinem Eindruck ihre Reaktionen teilweise stark eingeschränkt bzw. verzögert sind. Auch das Umsetzten von Fahranweisungen geschieht nur verzögert und manchmal auch garnicht. Ich möchte sie einerseits nicht vor den Kopf stoßen (vielleicht bessert sich ja alles noch) aber andererseits auch nicht 50 oder mehr Stunden mit ihr fahren um ihr dann doch sagen zu müssen dass sie die Prüfung nie bestehen wird. Ich brauche also eine fundierte Grundlage auf der ich eine Entscheidung treffen kann. Wer kann mir da helfen? KG

Patientendaten

Geburtsjahr: 1985(26 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 65,0 kg
Größe: 165,0 cm
Eingetragen durch: Fahrlehrer
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17 Antworten:

Benutzer gelöscht?

18.10.2011 21:41

An deiner Stelle würde ich auf ein Attest, das die Fahrtüchtigkeit bescheinigt, bestehen! Denn als Fahrlehrer trägst du auch Verantwortung und du weißt von ihren Medikamenten und ihrer verzögerten Reaktion. Ohne diesen Nachweis würde ich das Risiko nicht eingehen, zumal du selbst Bedenken hast, ob sie jemals die Prüfung besteht.
Dein Beruf zieht Prüfungen vieler mit sich, die nicht jede(r) bestehen kann.

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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 14:47

Es besteht die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Kliniken und auch beim ADAC prüfen zu lassen, ob man trotz Einnahme von Medikamenten fahrtüchtig ist oder nicht. Ich selber habe das in einer schweizer Klinik gemacht. In der Bestätigung ist aufgeführt, welche Medikamente ich nehme und inwieweit meine Reaktionsfähigkeit gegeben ist. Dies nützt sowohl bei einem Unfall als auch bei einer normalen Polizeikontrolle, wenn ein Drogentest gemacht wird. Dann wer div. Psychopharmkas einnehmen muss, wird bei einer Kontrolle positiv getestet. LG

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kia1
Benutzerbild von kia1
18.10.2011 14:21

Der ADAC hatte da jetzt auch was drin in seiner Mitgliederzeitschrift, nur leider ging es da nicht um psychische Krankheiten.

Man wird das Ganze ohnehin nie objektiv und für alle gleich sagen können, die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Auch kein Arzt wird das letztlich wirklich festlegen können. Gibt ja auch noch die Möglichkeit, er hat gesagt, Fahren geht nicht, Patient fährt dennoch. Wenn ein Unfall passiert, dann ist auf jeden Fall was schief gegangen. Und wer ist dann dafür verantwortlich?

Hier geht es doch aber darum, was macht denn nun der Fahrlehrer in einer solchen Situation und ICH denke, ER trägt auf jeden Fall ein großes Maß an Mitverantwortung, wenn er das schon sieht, dass sein Fahrschüler eindeutig Probleme hat, in entsprechenden Situationen so zu reagieren, wie es das Verkehrsgeschehen erfordert.

Später muss es der Fahrer selbst entscheiden, was er tut, wann er sich hinters Steuer setzt/setzen kann/setzen darf. Dabei ist es völlig egal, was Behörden und Gesetze dazu sagen. Sie sagen in jedem Fall bei Fahruntüchtigkeit kein Fahren. Für den, der bei einem Unfall geschädigt wird, ist es völlig egal, ob wer auch immer gesagt hat, dass der Fahrer fahren darf oder auch nicht. Ist dann eher interessant für Versicherungen und Gerichte.

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 13:15

http://www.adac.de/_mm/pdf/vm_medikamente_im_strassenverkehr_flyer_48788.pdf

danke für deine suche ;-) ist ein interessantes und schwieriges thema und ich bin auch noch mal fündig geworden beim ADAC(seite 6 zb.)

ich hoffe der fragesteller kommt ein wenig weiter damit. danke schon mal an@psycho cruscher für die infos!;-)
lg


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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 13:06

§ 24a StVG

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 !!!!!!!!!!!gilt nicht!!!!!!!!!, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amfetamin Amfetamin
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin Metamfetamin

Das sind die Substanzen die explizit vom Gesetz verboten sind.
Und selbst damit darf man fahren wenn der Arzt sie Krankheitsbedingt verordnet hat und sein ok gibt ( Wie z.b. bei Morphium ).

Die Verantwortung liegt also beim Arzt.

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 12:56
http://www.polizei.bayern.de/content/2/1/4/9/lagebild_alkohol_2010.pdf

hab da doch noch was von offizieller seite gefunden ..da ist auch die rede von medikamenten!

@psycho crusher:
es gibt genug menschen die das aber tun sich übermüdet ans steuer setzten. denke mal an die vielen lkw fahrer die dadurch unfälle bauen zb..

wir sagen immer \"MIR KANN DASS NICHT PASSIEREN ; ICH WÜRDE SOWAS NIE MACHEN )
jeder schiebt das immer weit weg von sich,... aber, es sind eben doch genug die es tun\"
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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 12:49

Klar eigenverantwortung, wenn du übermüdet bist und nichtmehr geradeaus gucken kannst setzt dich doch auch nicht hinters steuer??

Ausserdem kenne ich genug die auch ohne Medikamente Drogen und Alkohol äusserst gefährlich Auto fahren, weil sie z.b. unaufmerksam oder zu agressiv sind oder die Verkehrsregeln nicht ausreichend kennen :-))

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 12:33

also bleibt auch eine eigenverantwortung, ..eben eine eigeneinschätzung , die wichtig ist bei diesen medis.
aber ich persönlich kann mich zb . da schlecht einschätzen , weil gerade diese medis einen viel suggestieren können. und ich denke auch , das sich einige bestimmt in dieser hinsicht überschätzen , was ihre reaktionsfähigkeit zb . betrifft. kenne leider auch zwei solche fälle , wo diese menschen einfach sagen ..mir geht es gut ich bin fahrtüchtig ,basta.!! andere schätzen diese personen ganz anders ein und raten davon ab.
es ist und bleibt ein schwieriges thema. aber eigenverantwortung ist hier wichtig.
wie gesagt , ist meine meinung .
wie das zb versicherungen /polizei machen bei unfällen weiss ich nicht . im net finde ich da nichts . aber ich denke , das zb. versicherungen und polizei auch danach suchen, da es doch scheinbar immer mehr menschen gibt die mit diesen medis am strassenverkehr teilnehmen.

lg

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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 12:10

@America Schreiben kann man immer viel bei Netdoktor, die frage ist doch wo im Gesetz steht das ?

Ausserdem sollte sich ein Nachweis ziemlisch schwierig gestalten, wenn du einen Unfall verursachst wird höchstens bei verdacht ein Alkohol bzw. Drogenschnelltest gemacht.

Schnelltest für Medikamente gibt es nicht und eine Blutuntersuchung wird auch nur angeordnet wenn sich der Grundverdacht auf Drogen oder Alkohol bestätigt.

Und selbst wenn müsste man noch nachweisen das der Unfall durch die Medikamenteneinnahme verursacht worden ist.

Für Schmerzpatienten z.b. die Opiate nehmen Morphium oder ähnliches gibt es einen Opiat- Pass mit diesem dürfen sie dann Auto fahren wenn der arzt grünes licht gibt.

Der Satz :\\\"Unkenntnis schützt übrigens vor Gericht nicht, wenn Sie einen Unfall verursacht haben oder an einem beteiligt waren. \\\"
bei Netdoktor stimmt auch nur bedingt, da Ärzte verpflichtet sind den Patienten auf mögliche Einschränkungen und Gefahren hinzuweisen.

Deswegen solltest nicht du eine Bescheinung vom Arzt verlangen sondern der Arzt sollte sich vom Patienten unterschreiben lassen das er Ihn aufgeklärt hat, sonst haftet er möglicherweise!

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 11:30

also heisst das , wenn ich vom arzt bestätigt bekomme , das ich mit dem medi fahren kann, kann mir nichts passieren?

der letzte absatz vom meinen link sagt für mich aus, das ich selber mich informieren muß , was ich da einnehme und wenn ich dann trotzdem einen unfall baue , bin ich dafür veratwortlich , weil ich diese medis wissendlich mit diesen infos aus dem waschzettel genommen habe....hmmm

aber ich denke , wenn man sich die bestätigung vom artzt geben lässt ,schriftlich, dann ist man auf der sicheren seite , oder ?

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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 11:01

Naja ein generelles Verbot mit Psychopharmaka Auto zu fahren gibt es nicht. Lediglich Medikamente die unters BtMG fallen sind explizit im Gesetz erwähnt.

Im Beipackzettel steht immer sinngemäß sowas wie : kann das führen von Fahrzeugen bzw. bedienen von maschinen beeinflussen und man soll den Arzt fragen, gibt der Arzt grünes licht dürfte es rechtlich keine Probleme geben.

Welche Medikamente und Krankheiten eine Fahreignung ausschliessen ist in der Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung beschrieben.

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php

Die Fahrschülerin bei der Führerscheinbehörde anzuschwärzen halte ich für keine gute idee da eine MPU nicht gerade billig ist und das ernsthafte konsequenzen haben könnte.

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kia1
Benutzerbild von kia1
18.10.2011 10:20

Also, wenn das Reaktionsvermögen dermaßen eingeschränkt ist, ist es doch fast schon egal, ob es an den Tabletten oder an der Grunderkrankung liegt. Wenn sie auf diese Weise eine Gefahr für andere darstellt, darf sie nicht fahren. Man KÖNNTE über die Führerscheinbehörde eine Untersuchung veranlassen, keine Ahnung, ob man so weit gehen will.

Auf jeden Fall würde ich mit ihr deutlich über meine Bedenken reden und sie sollte mal mit ihrem Arzt reden, wie der das sieht. Nimmt sie die Medis erst sehr kurze Zeit, dann gibt es die Möglichkeit, dass sich das noch verbessert, da anfangs die Nebenwirkungen am schlimmsten sind.

Es geht ja nicht nur darum, die Prüfung zu bestehen, es geht auch darum, dass sie danach auf die Menschheit \\\"losgelassen\\\" wird und vielleicht nicht eigenverantwortlich handeln kann.

Es gibt viele Menschen, die Auto fahren, auch mit Psychopharmaka, das wäre immer eine Einzelfallentscheidung, doch bei den Medis steht immer auch dabei, beeinträchtigt das Fahrvermögen.

Ich kann nicht abschätzen, wie schlimm das sich nun bemerkbar macht, aber wenn es schon in der Fahrschule Bedenken gibt, auf jeden Fall erst mal mit ihr reden.

Liebe Grüße, kia

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 10:07

der letzte absatz in den link ist sehr interessant!
lg

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america
Benutzerbild von america
18.10.2011 10:04
america
Benutzerbild von america
18.10.2011 10:00

das ist glaube ich schwer zu beantworetn , aber ich hoffe das hier ein paar sanegos darüber fachwissen haben.
ich persönlich denke , das ist schwer zu beurteilen. drogen, alkohol...dafür sieht der gesetzgeber ja klare richtlinien vor. aber wie das mit diesen medis ist , weiss ich nicht genau. klar wirken viele von denen genauso fahreinschränkend , wie drogen am steuer. ich denke es kommt da auf die dauer und dossierung an von psychopillen.
ich selber habe da auch nur eine persönliche einstellung und finde , das mit diesen medis kein auto gelenkt werden darf , ist aber wie gesagt nur meine einstellung und meinung. ich kann dir leider nicht sagen, wie das gesetzlich überhaupt geregelt ist. es ist gut , das du dir gedanken machst darüber und hoffe das dir hier sanegos helfen können.
lg

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Basti59425
Benutzerbild von Basti59425
18.10.2011 09:59

Es ist schwer zu sagen, ob das oben beschriebene Verhalten von Abilify verursacht wird, oder durch die Erkrankung, welche mit Abilify behandelt wird.

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Benutzer gelöscht?

18.10.2011 09:52

Ja die Medis können die Reaktionsfähigkeit deutlich herabsetzten ...
deine schülerin soll mal mit ihrem Psychaiter kontakt aufnehmen was dieser dazu sagt und evt. den Wünsch nach dem Führerschein nach hinten rücken

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