Hausarztwechsel

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
05.10.2011 um 18:08

Ich möchte gerne meinen Hausarzt wechseln. Da ich mehrere gesundheitliche Probleme habe, wird das wohl nicht so einfach sein. Oder?

Patientendaten

Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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12 Antworten:

Vesuv

06.10.2011 16:15

Hey,aber klar ist das einfach. Ich selbst hab auch schon des öfteren gewechselt und bin sogar nach 2 Jahren wieder zu meiner alten Hausärztin zurück.
Sie hat nur geschmunzelt und akzeptiert.
Wäre ja noch schöner,wenn man den Hausarzt nicht wechseln könnte.
Schließlich ist es eine Sache allerhöchstem Vertrauen,und wenn das nicht mehr gegeben ist,dann nix wie ab die Post.

Wünsch dir, daß du den Arzt deines Vertrauen findest und du dich gut aufgehoben fühlst.

LG.Vesuv

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 20:52

Du wirst einen neuen Hausarzt finden, sofern er noch Patienten nimmt. Mehrere gesundheitliche Probleme ist da kein Hindernis. Viel Glück, dass du einen guten Hausarzt findest.

P.S. Du hast laut Gesetz das Recht dein Hausarzt zu wechseln wann immer du willst. Du bist vertraglich nicht an einen einzigen Hausarzt gebunden. Hier in Deutschland besteht freie Arztwahl, dies bedeutet du kannst dir den Hausarzt, Zahnarzt, Chirurg etc. selbst aussuchen und wechseln wann und immer du willst.

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 20:47

Ok dann mach ichs nochma einfacher.

(3) Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.

1. Bei einem wichtigen Grund soll man den Arzt wechseln wärend des Quartals
2. Sollen ist nicht gleich dürfen, das bedeutet im Umkehrschluß, man darf immer.


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Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
05.10.2011 20:34

@Ovis: Den Text hat ja nicht Psycho Crusher verfasst. Es sind NUR einige Absätze aus dem SGB V. Ja, Gesetze sind sehr komplex. Davon kann ich ein Lied singen.....Und das ist noch bescheiden. Schau` Dir `mal die ZPO an....... :-))))

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 20:26

Hm...
Sorry P_C: zu viel Text, habe täglich genug Info-aufnahme und -weitergabe.
Also, wenn mein Hausarzt im Urlaub ist und ich 'nen Schein möchte, gehe ich zu irgendeinem. Und das ohne Probleme.
???

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 20:17

Hi, klar kannst du jederzeit den Arzt wechseln, weiß nicht was man sich so an der Stammtheke erzählt, im SGB V ist dieses Recht klar geregelt. Schlimmstenfalls mußt du die 10 € Praxisgebühr nochmal bezahlen.

§ 76 SGB V Freie Arztwahl
(1) Die Versicherten können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, den medizinischen Versorgungszentren, den ermächtigten Ärzten, den ermächtigten oder nach § 116b an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen, den Zahnkliniken der Krankenkassen, den Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140 Abs. 2 Satz 2, den nach § 72a Abs. 3 vertraglich zur ärztlichen Behandlung verpflichteten Ärzten und Zahnärzten, den zum ambulanten Operieren zugelassenen Krankenhäusern sowie den Einrichtungen nach § 75 Abs. 9 frei wählen. Andere Ärzte dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140 Abs. 1 und 2 Satz 1 richtet sich nach den hierüber abgeschlossenen Verträgen. Die Zahl der Eigeneinrichtungen darf auf Grund vertraglicher Vereinbarung vermehrt werden, wenn die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 Satz 1 erfüllt sind.
(2) Wird ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der nächsterreichbaren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen oder medizinische Versorgungszentren in Anspruch genommen, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.
(3) Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. Der Versicherte wählt einen Hausarzt. Der Arzt hat den Versicherten vorab über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung (§ 73) zu unterrichten; eine Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung hat er auf seinem Praxisschild anzugeben.
(3a) Die Partner der Verträge nach § 82 Abs. 1 haben geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, die einer unkoordinierten Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten entgegenwirken und den Informationsaustausch zwischen vor- und nachbehandelnden Ärzten gewährleisten.
(4) Die Übernahme der Behandlung verpflichtet die in Absatz 1 genannten Personen oder Einrichtungen dem Versicherten gegenüber zur Sorgfalt nach den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts.
(5) Die Versicherten der knappschaftlichen Krankenversicherung können unter den Knappschaftsärzten und den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen frei wählen. Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 19:58

ovis eventuell bleibst du als patient auf den kosten sitzen da der arzt der kein geld beommt dich in "haftung" nehmen kann

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 19:54

Man kann jederzeit zu irgendeinem "Haus"Arzt gehen! Welche Patientin interessiert das Geld an Arzt oder Kasse?

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 19:03

@ mondelfenkind ist nicht ganz richtg
wenn sie jetzt zum alten geht und morgen oder so zu einem anderen geht das nicht ! Nur mit schwerwiegenden Gründen und mit Info an die KK ansonsten bekommt ein von den beiden kein geld....

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 18:44

kann mich den anderen nur anschließen, du kannst jederzeit deinen hausarzt wechseln, jetzt gleich zum neuen quartal....auch wenn du mehrere gesundheitliche probleme hast...
wünsche dir alles gute...

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Benutzer gelöscht?

05.10.2011 18:42

kannst du jetzt zum quartalls anfang ohne probleme machen

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
05.10.2011 18:10

Warum sollte es nicht?

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