Medikamentenzuzahlung

truti-kathi
Benutzerbild von truti-kathi
Frage gestellt am
09.02.2011 um 13:32

Bis wann kann man bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, um Zuzahlungen, die über den 1 bzw. 2% liegen, zurückzubekommen?
Werden die Praxisgebühren mitgerechnet?

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Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

Sarah Lilli
Benutzerbild von Sarah Lilli
09.02.2011 15:10

warum fragst du nicht einfach und erschöpfend bei Deiner Krankenkasse?

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Benutzer gelöscht?

09.02.2011 14:18

@oldie50

Soweit ist deine Antwort ok,aber mit 50,00 das stimmt nicht ganz.
Ich lebe leider von ALG2 und muss für 2 Personen ca.86,00 zuzahlen und dann kann ich die Befreiung beantragen.

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oldie50
Benutzerbild von oldie50
09.02.2011 14:06

bei chronisch kranken patienten gilt die 1 % reglung.sonst 2%
menschen mit niedrigem einkommen haben meistens einen anteil von ca. 50 euro zu bezahlen 1x im jahr.bei vorlage wird man sofort befreit.
jede zahlung zählt.
ob praxis arzt zahnarzt notarzt hilfsmittel medikamente
alle quittungen sammeln dann einfach zur krankenkasse gehen und deine aktuellen einkommenbescheide mitbringen.
vergiss deine krankenkassenkarte + perso nicht.
es zählen die ausgaben von allen familienmitglieder aber auch alle einnahmen !!!
lg

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Benutzer gelöscht?

09.02.2011 13:37

Hallo .Das kannst du immer von jetzt auf gleich rückwirkend machen zb für das Jahr 2010.Die Praxisgebühren werden auch mitgerechnet.Lg von Angelblack,,wiwi

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