Zuzahlung

Kasssela

Frage gestellt am
30.11.2010 um 22:45

Wie hoch ist die Zuzahlung al Hartz vier Empfänger?

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Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

Benutzer gelöscht?

02.12.2010 21:52

Wenn man mehr als 2% vom Bruttoeinkommen für Kassenrezepte (nicht was man privat kaufen muss) und für 10,- Euro beim Arzt und/oder für Krankenhausaufenthalt (pro Tag 10 Euro, max. 30 Tage im Jahr) zahlen muss, wird man auf Antrag als chronisch Kranker von Zuzahlung befreit. Es zählen auch z. B. Krankengymnastikrezepte dazu. Wenn du z. B. 1500 brutto im Monat hast und mehr als 150 Euro für deine Gesundheit ausgeben must, wird das "Mehr" erstmals von der Krankenkasse erstattet. Danach kann man erst einen Antrag stellen. Kann man alles im Internet unter "Befreiung von Zuzahlung" nachlesen.

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MBUS

01.12.2010 03:05

definiere zuzahlung?

also ich bekomme auch hartz IV, und bekomme jedes Jahr von der KK (in meinem fall AOK) ein rechnung. Mein beitragsatz, da chronischer Patient: €43,08. Dann hab ich meine Befreiung fürs ganze Jahr. Also auf arztbesuche und den meisten medikamente. (kann mir nicht entsinnen in den letzten 4 jahren was in der apo bezahlt zu haben.)

also wenn du wie ich eh JEDES quartal zum arzt musst, und dann noch einmal medikamente bekommst. frag halt bei der KK.

wenn du kein Chronisches leiden hast, dürfte deine vorauszahlung doppelt hoch sein. (also dann €86,16)

zuzahlungen bei krankenhaus aufenthalt oder sonstige hilfsmittel kann ich dir leider nix zu sagen.

ACHTUNG: ein teil medikamente fallen nicht unter kassenleistung. also nur die medikamente auf rezept zählen dafür meines wissens.

Stricklies: falsch. trotz Hartz IV muss ich die €43,08 selber zahlen. und somit auch Praxisgebühr.

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Mausje
Benutzerbild von Mausje
30.11.2010 23:20

So weit ich weiß, wie bei allen anderen 2% vom Einkommen und dann QQuittungen sammeln und einreichen) die Befreiung beantragen.
Bei chronisch Kranken,1 %.

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Benutzer gelöscht?

30.11.2010 22:56

Hallo, da must du mit deiner Krankenkasse sprechen. In diesem Fall ist man doch von Zuzahlungen befreit, d. h. von der Rezeptgebühr und von den 10 Euro Praxisgebühr. Teile der Krankenkasse mit, wie hoch dein Einkommen ist.
LG

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