Stärkste Schmerzen , die Krankenkasse übernimmt die Actiq Kosten nicht mehr . Was tun ?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
29.04.2016 um 16:54
  • Medikament: Actiq Krankheit: stärkste Rücken

Bisher habe ich mit Actiq 600 meine Schmerzen in etwa im Griff gehabt . Es half ganz gut gegen stärkste Schmerzen ( Schmerzskala zwischen 9-10 ) . Ich nahm es ca. 3 Jahre , es half mir noch immer . Ich habe links konvexe Torsionsskoliose und Kyphose , dazu ist mein Brustkorb durch eine OP deformiert , was auch Schmerzen bereitet . Die Wirbelsäule ist komplett verschlissen , in beiden Knie ist Arthrose , was alles extremst weh tut . Durch Actiq konnte ich meinen Alltag ganz gut gestalten , ging zur Wassergymnastik und ins Fitnessstudio um meine Rückenmuskulatur aufzubauen , da sonst meine Wirbelsäule zur 30 % versteift würde . Das alles wollte ich vermeiden . Nun aber geht nichts mehr , und ich könnte vor Schmerzen brüllen .
Nun aber schaltete sich kassenärtzliche Vereinigung ein und drohte meinem Arzt , dass er die letzten 5 Verordnungen selber bezahlen müsse , weil Actiq nur für Tumorpatienten verfügbar wäre . Ich musste den Antrag auf Kostenübernahme außerhalb der gesetzlichen Regelung stellen , was von dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse abgewiesen wurde . So war das Actiq von heute auf Morgen weg , und ich erlebte einen gemeinen kalten Entzug und natürlich stiegen die Schmerzen ins unermessliche .
Nun muss ich Widerspruch einlegen , das wird wieder lange dauern . Ich halte diese Schmerzen nicht mehr aus . Ich bin seit 13 Jahren Schmerzpatientin und habe in der Zeit alle verfügbaren Morphine kennen gelernt . Zur Zeit nehme ich nur Palladon 8mg zwei mal am Tag ,und Novaminsulfon ,was aber kaum hilft , mir fehlt eben ein Schmerzmittel das die Schmerzspitzen runter fährt .
Kann ich das ganze irgendwie beschleunigen , und kann Widerspruch auch per E-Mail einlegen ?
Es wundert mich nur , dass es ja doch viele Menschen gibt , die keine Tumore haben , und sie bekommen auch Actiq . Das könnte auch eine Kostenfrage sein , denn als ich am Anfang da anrief , sagte mir die Frau am Telefon , wenn das so schlimm wäre , könnte der Doktor auch ein privat Rezept ausstellen . Also dann wäre es egal dass es nur für Tumorpatienten ist ! Zahle ich selber weit über 300 Euro für 30 Stück , dann ist diese Regelung für Tumorpatienten außer Kraft ! Ich verstehe die Welt nicht mehr !Welch blanker Hohn ! Da ist ein Schmerzmittel das mir hilft und ich darf es plötzlich , nach drei Jahren nicht mehr haben ! Mein Arzt kann es auch kaum glauben .Er soll noch bestraft werden , weil er mir geholfen hat !
Mein Anwalt ist informiert , sollte der Widerspruch abgeschmettert werden , dann klagen wir vor dem Sozialgericht . Ich hoffe dass ich bis dahin nicht zum Pflegefall geworden bin .
Das ist jetzt der Dank dafür , dass ich 13 Jahre meinem Mann daheim gepflegt habe und der BKK enorme Kosten erspart blieben . Mein Rücken komplett kaputt .
Ich hoffe dass mir vielleicht Sevredol zur Überbrückung dieser Zeit hilft , aber der Glaube ist nicht groß , denn diese beiden Schmerzmittel sind meilenweit voneinander entfernt .

LG , Olga

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1 Antworten:

frank44
Benutzerbild von frank44
29.04.2016 17:30

Ob sie nun "richtig" handeln, kann ich nicht beurteilen, aber leider scheint es so, als wären sie da doch im Recht ....

"„Actiq ist für die Behandlung von Durchbruchschmerzen bei Patienten bestimmt, deren chronische Tumorschmerzen bereits mit Opioiden als Basistherapie behandelt werden. Durchbruchschmerzen manifestieren sich als vorübergehende Exazerbation von chronischen Schmerzen, die ansonsten unter Kontrolle gebracht sind. Zu den Patienten, die eine Opioid Basistherapie erhalten, werden diejenigen gezählt, die mindestens 60 mg orales Morphin täglich, mindestens 25 Mikrogramm transdermales Fentanyl pro Stunde, mindestens 30 mg Oxycodon täglich, mindestens 8 mg orales Hydromorphon täglich oder eine analgetisch gleichwertige Dosis eines anderen Opioids über eine Woche oder länger erhalten.“

Die jetzigen Prüfverfahren beinhalten den Einsatz des Arzneimittels bei Patienten ohne Tumorschmerzen. Anwendungen außerhalb der Zulassung sind nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen Kassenleistung (siehe z.B. BSG-Urteil vom 19. März 2002 - Az.: B 1 KR 37/00 R, §2 (1a) SGBV).

Eine definierte Kassenleistung können Sie erwirken, indem Sie vor einer Verordnung einen patientenbezogenen off-label-use-Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse stellen. Ein Formularbeispiel finden Sie hier auf Seite 54 des Dokuments. Ein entsprechender Antrag ist jedoch nicht an ein bestimmtes Format gebunden.

Nach schriftlicher Zustimmung der Krankenkasse ist die Kassenleistung definiert und es kann ein Kassenrezept ausgestellt werden. Ohne diese Zustimmung ist im Falle eines Prüfverfahrens ärztlicherseits darzulegen, warum der off-label-use zulässig war."

... ob ein Widerspruch deinerseits von Erfolg gekrönt sein kann, weiß ich nicht zu beantworten. Ich habe da ein Antragsformular entdeckt, welches von deinem behandelnden Arzt auszufüllen wäre ...

http://www2.pic-upload.de/img/30502606/AntragaufVorabprfungderLeistungspflichtzurVerordnungdesArzneimittels.png

Ob dir meine Ausführungen helfen können .. bin mir nicht ganz sicher.

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