behindertenAusweis

oli32
Benutzerbild von oli32
Frage gestellt am
30.08.2015 um 19:45

habe meinem Betrieb meinen neuen unbefristeten Ausweis gezeigt und er fragte was ich eigentlich für Krankeiden habe muss ich ihm das sagen

Patientendaten

Geburtsjahr: 1959(56 Jahre)
Geschlecht: männlich
Eingetragen durch: Patient
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5 Antworten:

Benutzer gelöscht?

31.08.2015 09:55

Hallo,

auch ich gebe Yvonne und den anderen recht. Sofern sich Ihre Erkrankung nicht negativ auf die Erfüllungspflicht Ihrer Arbeit auswirkt, müssen Sie die Ihren Arbeitgeber nicht mitteilen, falls Sie das nicht wollen.

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
31.08.2015 00:42

Nein, wenn Dich Deine Erkrankungen nicht an der Erfüllung Deines AV hindern!

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Benutzer gelöscht?

30.08.2015 22:37

Hallo,

es ist so, wie Yvonne es sagt. Deine Diagnose musst du nicht offenlegen.

Alles Liebe dir

dinner4two

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Benutzer gelöscht?

30.08.2015 21:08

Nein

Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an.
Quelle:
http://talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Information_Arbeitgeber/index.html

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granma
Benutzerbild von granma
30.08.2015 20:35

Ich vermute, dass Du Deine Krankheiten angeben mußt.
Dein Vorgesetzter muss ja wissen, in welchem Bereich Du in welchem Umfang einsatzfähig bist.
Durch den Ausweis hast Du ja auch Vergünstigungen, z.B.
erweiteter Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage, verbessertes Steuerrecht, usw.
Es kommt auf die Höhe der % in Deinem Ausweis an.

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