Erwerbsminderungsrente beantragt

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
26.05.2013 um 23:30

wie kann sich eine Rentenzahlung (Dt. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) zusammensetzten, wenn ein Trauma aus einem schweren Wegeunfall (Sept. 2012) altes Trauma wiederaufleben lässt?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1963(50 Jahre)
Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

Anonymer Benutzer

02.06.2013 13:31

Vom Frage-Steller selbst

Danke für Eure Antworten! Der Gutachter der Dt. Rentenversicherung sprach von Reha. Ich will aber keine, weil mir 2009 in Bad Salzuflen gereicht hat :-( :-/ :-( Er hat sich gewundert, dass ich in der Klinik (Unfall) nicht auch psychologisch betreut wurde. Ob ich eine andere/n Psychologe(i)n aufsuchen kann, da ich mittlerweile von meiner jetzigen nicht mehr überzeugt bin. Ich meine, Hypnose könnte mir helfen, aber ja... Ansonsten heisst es geduldig warten bis die Gutachten bzw. der Rentenbescheid da sind. Einen schönen Sonntag :-)

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Jacko67
Benutzerbild von Jacko67
27.05.2013 10:47

Kann mich den Vorschreibern über die Formalitäten nur anschließen, will dir aber Mut machen. Ich kenne einige Patienten, die jünger an Jahren sind, sofort Rente bezogen und manche auch unbefristet. Aber der Weg kann (muss nicht) lang sein.

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bcuser

27.05.2013 07:52

Hallo,

als Ergänzung zur vorherigen Antwort: meist werden heute bei der Begutachtung zwei Ärzte von der Rentenversicherung hinzu gezogen.

Die Erwerbsminderungsrente kann auch nur auf Zeit (befristet, meist zwei Jahre) oder nur teilweise zuerkannt werden.

Ausserdem gilt der Grundsatz: Reha vor Rente, d.h. erst wenn durch eine längere Reha keine Besserung eintritt und dies von den Ärzten bestätigt wird, macht ein Antrag auf EU-Rente Sinn. (Grundsatz der RV: Reha vor Rente)

Da Sie noch einige Zeit bis zur normalen Altersrente vor sich haben, wird die RV nicht so schnell positiv entscheiden. Bei 60-jährigen ist dies anders, da zahlt die RV ja nicht lange.

Gruss und Alles Gute!

bcuser

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
27.05.2013 02:01

Das ist allein von Deinem Gesamtzustand abhängig, welcher von einem Arzt, den Dir die RV benennt, begutachtet wird!
Zudem zieht die RV Befunde von Deinen Dich behandelnden Ärzte ein, danach wird der Grad der Erwerbsunfähigkeit festgestellt, dem Ergebnis entsprechend wird entschieden!
Gegen den Entscheid ist der Widerspruch als erstes Rechtsmittel vorgesehen, den in einer Frist bei der RV einlegen mußt, kommt es hier nicht zu einem abhelfenden Entscheid, der vor dem Sozialgericht angefochten werden kann! Hierzu wirst Du Dich aber am besten eines gut bewanderten RA bedienen ! Unter Umständen bekommst Du für diesen PKH ( Prozeßkostenhilfe ), die in der Regel von dem Anwalt beantragt und begründet wird!
Der Rechtsweg kann sich aber unter Umständen sehr lange - bis zu mehreren Jahren - hinziehen, das kostet Nerven!
Alles Gute!

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