Patientenverfügung
Frage gestellt am
21.03.2013 um 08:04
Nachdem hier wahrscheinlich auch Ärzte mitlesen bitte ich um Beantwortung meiner Frage bezüglich Patientenverfügung:
Eine Patientenverfügung kann ich daheim ohne Notar oder auch ohne Beteiligung eines Arztes schreiben. Formulare gibt es dazu im Internet u.a. auch vom Ministerium. Bei diesen Formularen befindet sich am Schluss auch eine "Karte" auf welcher man vermerken kann, dass eine Patientenverfügung erstellt ist.
Das Vorhandensein einer solchen Patientenverfügung kann ich bei der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr erfassen lassen.
Nun meine Frage:
Für den Fall einer plötzlichen Erkrankung (z.B. auch Unfall) mit Bewusstlosigkeit, so dass ich mich nicht mehr verständlich äußern kann, kann dann vom Notarzt bzw. von den Ärzten das Vorhandensein einer Patientenverfügung bei der Notarkammer abgefragt werden und bekommt dann der Arzt umgehend eine Rückmeldung, wo sich diese Verfügung befindet und wer in der Verfügung als Bevollmächtigter genannt ist?
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Meine bis jetzt befragten Personen konnten mir dazu nichts sagen.